Die Verwendung von Daten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA durch den britischen Partnerdienst GCHQ war illegal. Das hat ein britisches Geheim-Gericht heute in einem ebenso überraschenden wie hoffentlich richtungsweisenden Urteil entschieden. Das Gericht stellte fest, dass der Zugriff auf Daten aus den Programmen PRISM und UPSTREAM bis Dezember 2014 illegal war. Wir begrüßen die Entscheidung des britischen Gerichts ausdrücklich. Sie stellt einen ersten wichtigen Erfolg für die Bürgerrechte aller Europäerinnen und Europäer dar. Das Gericht hat zumindest für die Vergangenheit bestätigt, dass die Praxis der Zusammenarbeit der Geheimdienste von Großbritannien und den USA, GCHQ und NSA, illegal war und gegen geltendes Menschenrecht verstieß.
An diesem Donnerstag werden zwei Zeugen des Bundesnachrichtendienstes angehört. Im Vorfeld der Sitzung berichteten Medien über ein Massenüberwachungssystem, in das der Bundesnachrichtendienst, sollten sich die Berichte als zutreffend erweisen, tief verstrickt war. Zudem kam es im Vorfeld der heutigen Sitzung zu einem Einschüchterungsversuch von Bundesregierung und Bundesnachrichtendienst gegenüber den Abgeordneten.
Als grüne Bundestagsfraktion drängen wir angesichts des derzeitigen Überwachungs- und Ausspähskandals seit langem auf eine umfassende Aufklärung und einen effektiven Schutz unserer Grundrechte. CDU, CSU und SPD weigern sich auch weiterhin beharrlich, den Schlüsselzeugen Edward Snowden endlich nach Deutschland zu holen. Insgesamt sabotiert die Bundesregierung die wichtige Aufklärungsarbeit des Parlaments noch immer. Unsere Infotour freiheit#vernetzt#sichern gibt Antworten auf derzeit drängende Fragen. Am 20. Februar kommen wir nach Halle/Saale, diskutieren und schauen gemeinsam CITIZENFOUR von Laura Poitras.
Morgen begehen wir den jährlichen Europäischen Datenschutztag. Am Anfang der Wahlperiode hat die schwarz-rote Bundesregierung versprochen, den Daten- und Verbraucherschutz zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit zu machen. Den vollmundigen Ankündigungen ist bis heute jedoch nichts gefolgt. Der Grundrechtsschutz ist bei Union und SPD in schlechten Händen. Die schwarz-rote Bundesregierung muss ihren heeren Worten endlich tatsächliche Taten zum Schutz unserer Grundrechte in der digitalen Welt folgen lassen. Wir werden sie an ihren eigenen Ankündigungen messen.
Vor allem die Union hat ein tief gespaltenes Verhältnis zur Datensicherheit im Netz. Als Antwort auf die Snowden-Enthüllungen forderte sie, auch um von der eigenen Handlungsunfähigkeit abzulenken, die Bürgerinnen und Bürger auf, den Schutz der eigenen Daten durch die Nutzung von Verschlüsselungstechnologien selbst in die Hand zu nehmen. In ihrer Digitalen Agenda versprach die Bundesregierung großspurig, Deutschland zum „Verschlüsselungsland Nummer eins“ zu machen. Die Halbwertszeit dieses Versprechens wird nun deutlich.
Der 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum internationalen Überwachungsskandal („NSA-UA“) hat in der letzten Sitzungswoche zwei weitere hochspannende Zeugen vernommen. […]
Über die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die gemeinsame Organklage der Oppositionsfraktionen abzulehnen, sind wir enttäuscht. Das haben Konstantin und seine Kollegin Martina Renner, Obfrau der Fraktion Die Linke im Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre ("NSA-Ausschuss"), heute zum Ausdruck gebracht. Wir werden weiter darauf drängen, eine Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden in Deutschland zu ermöglichen. Dafür werden wir alle in Betracht kommenden Möglichkeiten genau prüfen - auch einen Antrag an den Bundesgerichtshof.
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