Am 7. November 2016 fand eine öffentlich Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform zum Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) statt. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf die EU Verordnung bezüglich der dort genannten Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. In einem vorherigen Blogpost hatten wir euch alle wichtigen Informationen zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung.
Der Ausschuss Ausschuss Digitale Agenda veranstaltet in jedem Halbjahr drei öffentliche Fachgespräche. Das letzte Fachgespräch fand am 19. Oktober zur "Digitalisierung auf kommunaler Ebene und im ländlichen Raum" statt. Am heutigen Mittwoch findet ein öffentliches Fachgespräch „Digitalisierung und Entwicklungszusammenarbeit“ statt. Fünf Sachverständige werden ab 16 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestags dieses Thema beleuchten. Ein besonderer Fokus der Anhörung soll auf den Potenzialen der Digitalisierung für die Entwicklungszusammenarbeit, den eingesetzten Tools und dem deutschen Engagement im Bereich digitaler Entwicklungszusammenarbeit liegen. Hier findet Ihr alle Infos.
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den Entwurf für ein TKG-Änderungsgesetz beschlossen, mit dem im Wesentlichen die Vorgaben der – von uns Grünen immer wieder als lückenhaft kritisierten - EU-Verordnung zur Netzneutralität und zum Roaming umgesetzt werden sollen. Diese ist zwar nicht umsetzungspflichtig, doch werden zahlreiche Kompetenzen (im Wesentlichen Monitoring und Rechtsdurchsetzung) auf die nationalen Aufsichtsbehörden übertragen, während es den Mitgliedsstaaten auferlegt wird, wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der - häufig unklaren - Verordnung festzulegen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf diese Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. Statt wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung einzuführen, führt der Entwurf der Bundesregierung unzureichende Sanktionen für Verstöße gegen Teilbereiche der Verordnung ein. Ein effektiver Schutz vor dem endgültigen Ausverkauf der Netzneutralität sieht wahrlich anders aus. Einen solchen hat die Bundesregierung immer wieder versprochen und steht hier in der Pflicht. Als Grüne werden wir die Ergebnisse der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschusses aufgreifen und eine eigene Initiative vorlegen, in der wir konkrete Vorschläge für eine effektive Absicherung der Netzneutralität und zur Sicherung und Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher machen.
Mitte November findet die nächste Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen statt. An dieser Stelle dokumentieren wir einen gemeinsamen Antrag, den Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der grünen Bundestagsfraktion, Malte, Jan, und Konstantin gemeinsam mit vielen anderen erarbeitet haben. Der Antrag beschäftigt sich mit der zunehmenden Marktmacht weniger Konzerne und den Auswirkungen auf unser alltägliches Leben und gesellschaftliche Solidarsysteme. In der Vergangenheit haben wir immer wieder grüne Vorschläge zur Regulierung marktmächtiger Anbieter unterbreitet. Die nun vorliegende Initiative fasst unsere vielfältigen Vorschläge zusammen. Auf der nächsten Bundesdelegiertenkonferenz wird unser Antrag abgestimmt. Bis dahin können Parteimitglieder über ein Open Source Antragstool Änderungsanträge stellen.
Die Nutzung von Fitness-Apps und Wearables zur Optimierung sportlicher Leistungen erfreut sich seit einigen Jahren großer Beliebtheit. Im Rahmen ihrer Bonusprogramme bieten viele Krankenkassen mittlerweile Zuschüsse für die Nutzung dieser Gesundheits-Apps an. Völlig unklar ist bislang, wie die so generierten Daten verwendet werden. Welche Chancen und Risiken dieser digitalen Innovationen für das Gesundheitswesen bergen, möchte die Grüne Bundestagsfraktion mit allen Interessierten im Rahmen eines Fachgesprächs am Montag, den 17. Oktober 2016 diskutieren.
Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, die am 20. September 2011 von der US-amerikanischen Regierung und der Regierung Brasiliens gemeinsam ins Leben gerufen wurde. In der OGP haben sich zahlreiche Länder zusammengeschlossen, um gemeinsam die Themen Open Government und Open Data voranzutreiben. Als Grüne haben wir von Beginn an den Beitritt Deutschlands zu der Initiative gefordert. Im April 2016 hat die Bundesregierung endlich ihren Beitritt beschlossen. Der zivilgesellschaftliche "Arbeitskreis für einen Beitritt Deutschlands zur Open Government Partnership" legte nun einen ersten Entwurf für einen Nationalen Arbeitsplan Deutschlands zur Open Government Partnership vor. Der Entwurf ist offen und dialogisch konzipiert. Es bleibt nun nach wie vor Aufgabe der Bundesregierung, eine Beitrittserklärung zu stellen und den National Aktionsplan zu konkretisieren.
Der grüne Länderrat, das wichtigste Beschlussgremium von Bündnis 90/Die Grünen zwischen den Bundesdelegiertenkonferenzen, hat sich am 09.04.2016 intensiv mit dem Thema Datenschutz beschäftigt und einstimmig einen Beschluss zum Thema "Datenschutz sichert die Ressource Freiheit" gefasst. Der Beschluss behandelt Grundfragen des Datenschutzes, der informationellen Selbstbestimmung und Transparenz im Netz.
Archive