Derzeit peitscht die Große Koalition ihr Anti-Terror-Paket durch den Bundestag. Das Verfahren ist nur als Farce zu bezeichnen. Als grüne Bundestagsfraktion werden wir uns auch weiterhin mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass die Große Koalition das parlamentarische Verfahren nicht missbraucht, um eine sowohl sachbezogene als auch kritische Auseinandersetzung mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu verunmöglichen. An dieser Stelle dokumentieren wir noch die Stellungnahmen der Sachverständigen der gestrigen Anhörung, die wir als Opposition gemeinsam unter Protest verließen.
Heute hat die Opposition geschlossen die öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ unter Protest verlassen, nachdem deutlich geworden war, dass die Koalitionsfraktion das parlamentarische Verfahren missbraucht, um eine sachbezogen als auch kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf zu verunmöglichen. Insgesamt haben wir kein Verständnis für das Vorgehen der Großen Koalition – dies insbesondere nicht angesichts der verfassungsrechtlich heiklen Fragen, die es zu klären gilt. CDU/CSU und SPD riskieren auf diesem Weg eine weitere Niederlage vor höchsten Gerichten. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln in dieser Kernfrage der Rechtsstaatlichkeit streiten und notfalls die Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht beklagen.
Vor drei Jahren veröffentlichte Edward Snowden Unterlagen, die der Welt Einblick in ein ungeahntes, massives, in weiten Teilen rechtswidriges, internationales Überwachungssystem gewährten. Die Folge dieser Veröffentlichungen waren ein massiver Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft in die Integrität digitaler Kommunikationsinfrastruktur und in die Arbeit der Sicherheitsbehörden. Seit nunmehr rund zwei Jahren klärt der Bundestag mit einem Untersuchungsausschuss in dieser Sache auf. Öffentlich versprach die Regierung eine umfassende Aufklärung, rechtsstaatliche Konsequenzen und Einhegungen der Dienste sowie eine verbesserte Kontrolle durch Kanzleramt und Parlament. Nun plant die Große Koalition offenbar, die verfassungswidrigen Praktiken im Nachhinein zu legalisieren und ganze Bereiche geheimdienstlicher Tätigkeit der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen. Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln in dieser Kernfrage der Rechtsstaatlichkeit für eine freie digitale Gesellschaft streiten und notfalls die Vorhaben vor dem Bundesverfassungsgericht beklagen.
Auf der diesjährigen re:publica TEN wird es eine gemeinsame Session von Konstantin, der Obfrau der Fraktion Die Linke, Martina Renner, und Anna Biselli von netzpolitik.org zu unserer Arbeit im BND/NSA-Untersuchungsausschuss geben. In dem Workshop wollen die drei Einblicke in die Arbeit des Ausschusses geben und über gewonnene Erkenntnisse, Erfolge und Erschwernisse bei der Aufklärung berichten. Darüber hinaus soll die Frage diskutiert werden, welche Reformen bezüglich der Befugnisse der Geheimdienste nötig sind und wie die Arbeit von Geheimdiensten im Digitalen aussehen sollte.
Am 7. und 8. März 2018 veranstaltet die Bundeszentrale für politische Bildung eine sehr interessante Konferenz mit dem Titel "Big Data und informationelle Selbstbestimmung – Eine Herausforderung für die politische Bildung" in Bonn. Im Vorfeld der Konferenz, die im Rahmen der neuen Veranstaltungsreihe "Bonner Gespräche zur politischen Bildung" stattfindet, hat die Bundeszentrale eine Informationsseite eingerichtet. Bereits vor der Tagung wurden die Referenten gebeten, Thesenpapiere zu ihren Workshops einzureichen. Auf der Seite findet Ihr zudem Grundlagentexte, Interviews mit verschiedenen Experten und Hinweise auf Publikationen der bpb zum Themenkomplex Big Data & Co. An dieser Stelle dokumentieren wir den Beitrag, den Malte und Konstantin gemeinsam eingereicht haben.
Anlässlich jüngster Medienberichte, nach denen der vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Trojaner zur „Online-Durchsuchung“ (Quellen-TKÜ) in Kürze die Einsatzgenehmigung erhalten soll, hat Konstantin unsere Bedenken, dass es tatsächlich zu einem verfassungskonformen Einsatz kommen kann, heute noch einmal erneut und die Bundesregierung aufgefordert, hier schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen.
In den letzten Monaten drehte sich die Aufklärung des internationalen Überwachungs- und Geheimdienstskandals im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestags vor allem um die Frage der sogenannten „Selektoren“. Deutlich wurde: Nicht nur US-amerikanische Dienste haben mit Hilfe dieser Suchbegriffe (Telefonnummern, E-Mail-Adressen und andere Telekommunikationsmerkmale von Personen) deutsche und europäische Grundrechtsträger und Firmen ausgespäht. Auch deutsche Geheimdienste haben sowohl „Selektoren“ der NSA als auch eigene eingesetzt. Diesen Komplex wollen wir weiter aufklären – auch, um die bisherige Abwehrhaltung der Bundesregierung kritisch zu hinterfragen und die Notwendigkeit gesetzlicher Konsequenzen zu verdeutlichen.
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