Heute haben Konstantin und Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, die anhaltende Realitätsverweigung von Vertreterinnen und Vertreter der CDU sowie verschiedener SPD-Innenminister in Sachen Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Vor nicht einmal einer Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem bahnbrechenden Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit dem Europarecht erklärt. Die gerade erst erzielte Einigung zwischen Justizminister Maas und Unionsfraktionschef Kauder, in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anzugehen, war die einzig logische Konsequenz des Urteils. Diese Einigung soll durch die Forderungen von Wolfgang Bosbach und verschiedenen SPD-Landesinnenministern nun scheinbar torpediert werden.
Viel zu lang haben sich Union und SPD hinter der Umsetzungsverpflichtung einer bestehenden EU-Richtlinie versteckt. Obwohl sich führende Vertreter der SPD im zurückliegenden Wahlkampf noch für ein Abwarten des EU-Richterspruchs und eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie aussprachen, will man davon heute nichts mehr wissen. Klar ist: Auch die GroKo wird sich auf europäischer Ebene nicht gegen eine Aufhebung der Richtlinie einsetzen. Dies wäre aber dringend angeraten. Vor diesem Hintergrund haben wir Grünen heute einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Einen ganz ähnlich lautenden Antrag hat die Linke eingebracht. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede.
Die große Koalition streitet sie schon heute über die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Obwohl man sich im Koalitionsvertrag gemeinsam darauf verständigte, die Vorratsdatenspeicherung umgehend wieder einzuführen, hatte Bundesjustizminister Maas zwischenzeitlich angekündigt, die Einführung bis zu einem endgültigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Eis zu legen. Diese Entscheidung ist nur folgerichtig, nachdem im Dezember der EU-Generalanwalt zur Überzeugung gelangte, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen geltende Grundrechte verstößt.. Umso bedauerlicher ist, dass Heiko Maas wenige Tage später ankündigte, nun doch, unabhängig vom Urteil des EuGH eine rasche Wiedereinführung zu verfolgen. Es ändert sich demnach auch im Zuge des derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandals nichts am grundsätzlichen Festhalten der GroKo an der Vorratsdatenspeicherung. Als Grüne haben wir heute erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, endlich von ihrem Vorhaben abzusehen und sich auf deutscher und europäischer Ebene gegen die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
In der zurückliegenden Sitzungswoche des Bundestages fanden zahlreiche innen- und netzpolitische Diskussionen im und außerhalb des Parlaments statt. Als Grüne Bundestagsfraktion hatten wir einen klaren Schwerpunkt auf den Schutz und den Ausbau unserer digitalen Bürgerrechte gelegt und hierzu verschiedene Initiativen in den Bundestag eingebracht. Zudem beteiligten wir uns am Safer Internet Day und am internationalen Aktionstag gegen Massenüberwachung (#stoptheNSA & #wefightback) sowie am „I love Free Software“-Aktionstag. An dieser Stelle wollen wir erneut allen Interessierten einen kurzen Ausblick auf die wichtigsten innen- und netzpolitischen Themen dieser Sitzungswoche geben.
Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof seinen Schlussantrag zur Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Die Erklärung über die Unvereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta der EU ist ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte in Europa! Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten verstößt eindeutig gegen das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre sowie das Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Vorratsdatenspeicherung muss daher jetzt umgehend in der ganzen EU abgeschafft werden.
Bis vor Kurzem verhandelten Union und SPD über einen Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode. U.a. auch die dort enthaltene Formulierung zur Vorratsdatenspeicherung hat für große Verwunderung gesorgt. So einigte man sich vorschnell darauf, die Richtlinie möglichst schnell umzusetzen und die Frist zur Speicherung von 6 Monate auf 3 Monate auf EU-Ebene absenken zu wollen. Diesen Kompromiss, der keiner Kompromiss ist, kritisiert Konstantin in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Anregungen freue ich mich.
Angesichts der netzpolitischen Debatten der vergangenen vier Jahre und insbesondere den Enthüllungen der vergangenen sechs Monate zur Totalüberwachung unserer Kommunikation und unseres Alltags durch verschiedene Geheimdienste, ist der Koalitionsvertrag, auf den sich CDU, CSU und SPD nun verständigt haben, geradezu ein politischer Offenbarungseid einer mit dem Digitalen weiter fremdelnden schwarz-roten Koalition.
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