Die Vorwürfe der Vetternwirtschaft im rbb oder möglicher Einflussnahme auf journalistische Arbeit beim NDR sind ernst zu nehmen. Sie waren […]
Letzte Woche entschied das Oberlandesgericht Köln , dass die Tagesschau-App in der Version vom 15. Juni 2011 unzulässig. Die von den […]
Morgen beginnt die Ministerpräsidentenkonferenz, auf der Tagesordnung steht unter anderem die Novellierung des ZDF-Staatsvertrages. Aber bei der Neuauflage des ZDF-Staatsvertrages bleiben die Türen geschlossen. Die Verhandlungen der Ministerpräsidenten finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es ist nicht hinnehmbar, dass in den Hinterzimmern der Staatskanzleien weiterhin klammheimlich die Strippen gezogen werden. Es hat keine Anhörungen, öffentlichen Diskussionen und noch nicht einmal eine Veröffentlichung der geplanten Änderungen gegeben. Das ist ein absoluter Fehlstart.
Das heutige Urteil ist eine kluge Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Macht der staatlichen Sphäre zu begrenzen. Das Urteil wird als eines der bedeutendsten Rundfunkurteile in die Geschichte eingehen. Es wird weite Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.
Dienstag fand vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung des ZDF-Staatsvertrags statt und eine lange Reise nähert sich dem Ende. Wir erinnern uns: Vor vier Jahren haben einige wenige Landeschefs einen unabhängigen Chefredakteur aus dem Amt gekickt. Weil er ihnen nicht passte. Weil er zu unbequem war. Mich als frisch gewählte Abgeordnete und ehemalige ZDF-Redakteurin machte es 2009 schier fassungslos, dass solche Schachzüge möglich sind in einem demokratischen Land, das zwei Diktaturen erlebt hat, welche die Macht der Medien schamlos für ihre Zwecke missbrauchten.
In einem aktuellen Beitrag des ZDF-Magazins "Frontal 21" werden schwere Vorwürfe gegen den Rewe-Konzern erhoben, der seine Beschäftigten in großem Ausmaß heimlich überwachen lassen haben soll. Gemeinsam mit Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin zu den Vorwürfen Stellung bezogen. Die jetzt aufgedeckten Tatsachen sind auch ein Beleg für die Notwendigkeit besserer gesetzlicher Regelungen und eines stärkeren Schutzes der Beschäftigten vor Überwachung und Kontrolle. Die Bundesregierung hat den Bedarf an einem Beschäftigtendatenschutzgesetz zwar erkannt. Geliefert hat sie jedoch nicht. Über drei Jahre lang wurde an einem Gesetzentwurf gearbeitet und am Ende ist Schwarz-Gelb daran kläglich gescheitert.
2013 ist noch jung, hat aber schon sein (vermeintlich) erstes Aufregerthema: Der neue Haushaltsbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Bild macht auf mit dem „Abbuchungschaos“, auch die FAZ berichtet täglich. Handelsblatt Online macht gar gleich mit dem Zitat der CDU-Politikerin Vera Lengsfeld auf: „Die DDR-Methoden der ARD Intendanten“. Und jetzt gab es passenderweise noch den Spiegel-Titel zu Schleichwerbung bei „Wetten, dass…?“. Wenig überraschend eigentlich, dass die Verlage gegen die Öffentlich-Rechtlichen (ÖR) schießen. Das sind dieselben, die schon seit Jahren die Einschränkung des ÖR fordern, zuletzt mit der Klage gegen die Tagesschau-App. Dabei wäre dieser Moment doch eine großartige Gelegenheit, mal über Folgendes zu reden: Was ist uns der öffentlich-rechtliche Rundfunk wert – und warum? Ein Beitrag von Tabea.
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