Am gestrigen Donnerstagabend standen gleich mehrere innen- und netzpolitische Punkte auf der Tagesordnung des Plenums (pdf 180 KB). Gestern hatten wir bereits das Video zu meiner Rede zur Informationsfreiheit verbloggt. An dieser Stelle dokumentieren wir meine Protokollreden. Eben hatten wir bereits meine Protokollrede zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität und meine Protokollrede zur Notwendigkeit einer verbesserten Kontrolle des Exports von Überwachungs- und Zensursoftware verbloggt. Hier nun zu guter Letzt meine Protokollrede zur EU-Zusammenarbeit von Justiz und Polizei im Wortlaut. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Rückmeldungen freue ich mich.
Rede Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen)
TOP 38 EU-Zusammenarbeit bei Justiz und PolizeiSehr geehrte Damen und Herren,
es ist gut, dass wir auf der Grundlage des SPD-Antrags heute noch einmal zur EU-Datenschutzreform diskutieren, weil es alle Bürgerinnen und Bürger betrifft, auch wenn die erforderliche Aufmerksamkeit dafür – trotz aller Skandale – noch immer nicht vorausgesetzt werden kann. Es ist auch gut, dass wir heute noch einmal einen besonderen Fokus auf den Datenschutz bei der vielfältigen Zusammenarbeit von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden innerhalb der EU legen.
Denn diese notwendige Zusammenarbeit zur Verhütung und Bekämpfung von Straftaten in der EU bedarf dringend einer datenschutzrechtlichen Einhegung durch starke Datenschutzregelungen auf EU-Ebene. Der „Traum“ zahlreicher EU-Innenminister von einer unbegrenzten Verfügbarkeit der Daten aller Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der 27 Mitgliedstaaten wird ein Alptraum für die Menschen und ein Ausverkauf der Grundrechte über die europäische Hintertür, wenn es nicht gelingt, ein starkes EU-Datenschutzrecht auch für den Bereich des Polizei- und Strafrechts zu schaffen.
Es war auch das Ergebnis einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses, die wir zum überflüssigen und schädlichen, aber nun leider mit Regierungsmehrheit angenommenen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des uralten EU-Rahmenbeschlusses namens „Schwedische Initiative“ durchgeführt haben. Da kamen am Ende auch die von der Koalition vorgeschlagenen Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass wir ein massives verfassungsrechtliches Problem haben, wenn wir, wie der Rahmenbeschluss es fordert, unsere Polizei- und Strafverfolgungsbehörden dazu verpflichten, ihre Daten mit den Behörden anderer EU-Staaten auszutauschen ohne zu wissen, wie diese Daten dort geschützt sind. Das ist aber genau der Punkt: Es gibt nicht nur keinen für alle EU-Staaten gültigen Datenschutzstandard im Bereich des Polizei- und Strafrechts. Die Behörden, die die Daten untereinander austauschen, haben noch nicht einmal Informationen darüber, was mit den Daten passiert, die sie weiterleiten und sie haben auch keine Ahnung, wie „sauber“ oder „schmutzig“ die Daten erhoben wurden, die ihnen von anderen übermittelt werden.
Aber, meine Damen und Herren, diese Schwedische Initiative ist nur ein Detail, nur ein Ausschnitt, nur eine kleine Ranke im Wildwuchs von EU-Instrumenten im Sicherheitsbereich, aufgrund derer in der EU personenbezogene Daten zum Zweck der Verhütung und Verfolgung von Straftaten ausgetauscht werden. Das ist ein Dickicht, vor dem die von der Datenspeicherung Betroffenen, und im Detail selbst Experten, häufig kapitulieren. Ein Dickicht, in dem die einfachsten Dinge oft unklar bleiben: Welche Datenschutzregelung gilt? Wie sind die Betroffenen geschützt? Der Rechtsschutz ist unter diesen Umständen völlig unzureichend und bleibt oft Illusion.
Da gibt es informationsverarbeitende Agenturen und Einrichtungen der EU wie Europol, Eurojust, Olaf und Frontex. Da gibt es Informationssysteme wie zum Beispiel das Schengen Informationssystem (SIS), das Visa Informationssystem (VIS), das Zollinformationssystem (ZIS) und Eurodac, da gibt es die schon genannte Schwedische Initiative und den Prüm-Beschluss, die zum Datenaustausch verpflichten. Und dann gibt es noch Verpflichtungen zur Speicherung von Daten auf Vorrat, etwa von Telekommunikationsverbindungsdaten oder der nach der geplanten Fluggastdatenrichtlinie. Alle diese Elemente sind irgendwie untereinander verknüpft.
Meine Damen und Herren, das ist nur ein grober Überblick über das EU-Recht im Sicherheitsbereich, das zur Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtet. Um hier dem Datenschutz zur Geltung zu verhelfen, brauchen wir eine starke EU-Datenschutzrichtlinie im Bereich des Polizei- und Strafrechts, die auch für die innenstaatliche Datenverarbeitung gilt. Denn wenn die Daten über die Grenzen fließen – und das steht außer Frage und ist gewollt – dann helfen Datenschutzstandards nichts, die an der Grenze Halt machen.
Natürlich, das ist ein Dilemma: Einerseits ist es unsere Aufgabe, die starken Vorgaben des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts nach Europa zu tragen. Andererseits verpflichtet uns die Verfassung aber auch dazu, die Menschen davor zu schützen, dass ihre Grundrechte durch die europäische Sicherheitszusammenarbeit verletzt werden. Also müssen wir bindende EU-Datenschutzstandards verhandeln und voraussichtlich gewisse Kompromisse eingehen, die unsere grundgesetzlichen Standards nicht beeinträchtigen dürfen.
Das ist eine gewaltige und extrem schwierige Gestaltungsaufgabe, der wir uns stellen müssen, um den Grundrechten im europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zur Geltung zu verhelfen. Den Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament, die die EU-Datenschutzreform verhandeln, gilt mein großer Respekt.
Ich denke, dass es wegen des bereits fortgeschrittenen Standes der Verhandlungen nicht sinnvoll ist, hier und heute über die Details des ursprünglichen Richtlinienvorschlages der Europäischen Kommission zu diskutieren. Deshalb gehe ich auf die einzelnen Punkte des Antrags der SPD heute im Detail nicht ein. Ich fürchte, der durchaus bereits kritikwürdige Entwurf der Europäischen Kommission ist infolge der bisherigen Verhandlungen noch problematischer geworden.
Wichtig ist aber, das auch vom Deutschen Bundestag klare Signale und Positionen für die Verhandlung dieser Richtlinie an die gesetzgebenden EU-Organe gehen. Da hätte ich mir an der einen oder anderen Stelle des SPD-Antrags eine deutlichere Linie gewünscht.
Die grünen Linien und Ziele sind klar: Erstens ein klares „Ja“ zu Europa und damit ein klares „Ja“ zu einem verbindlichen EU-Datenschutzrecht im Bereich des Polizei- und Strafrechts, das auch für die innerstaatliche Datenverarbeitung gilt; wir brauchen ein verbindliches Recht ohne Regelungslücken und Öffnungsklauseln, die die Absenkung des Schutzstandards ins Bodenlose in das Belieben der Mitgliedstaaten stellen. Zweitens das klare Ziel eines hohen Datenschutzstandards, der unsere verfassungsrechtlichen Standards nicht unterläuft. Drittens der Verbleib der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die durch die EU festgelegten Schutzstandards nach oben zu überschreiten. Viertens bleibt es nicht nachvollziehbar, weshalb nicht zeitgleich ein Vorschlag für die abgestimmte Fortentwicklung des Datenschutzrechts bei Europol und Eurojust vorgelegt wurde. Fünftens sind die Übermittlungsbefugnisse in Drittstaaten völlig inakzeptabel und in ihrer rückwärtsgewandten Zielrichtung grundsätzlich abzulehnen.
Vielen Dank!
Die Reden der anderen Fraktionen könnt Ihr im Protokoll der 240. Sitzung des Bundestags am 16.05.2013 (pdf) nachlesen.
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