Gerade hat die EU-Kommission einen Entwurf eines neuen „Privacy Shield“-Abkommens vorgelegt.

Um es kurz zu machen: Alle Befürchtungen sind eingetreten. Das von der Kommission vorgelegte Abkommen ist derartig löchrig, dass es keinen ausreichenden Schutz bietet. Die Kommission muss dringend nachbessern. Die Bundesregierung darf dem Abkommen in dieser Form nicht zustimmen.

Nur mit klaren und verbindlichen Regelungen, darauf hat der EU-Datenschutzbeauftragte wiederholt hingewiesen, kann Missbrauch und Willkür im Umgang mit Informationen und Daten effektiv verhindert werden. Eine bloße Umetikettierung reicht bei Weitem nicht aus.

Einen weitgehend ungeregelten Zugriff von US-Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten auf aus der EU übermittelte Daten ohne ausreichende, gesetzliche Schutzvorkehrungen darf es nicht geben. Die Vorgaben des EuGH müssen zwingend umgesetzt werden, sonst droht die nächste Schlappe.

Der EuGH hat als Reaktion auf die Enthüllungen von Edward Snowden unmissverständlich klargemacht: Die seit 15 Jahren hochumstrittene Rechtsgrundlage reicht bei Weitem nicht aus. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit. Sie müssen wissen, was mit ihren Informationen und Daten in den USA geschieht.

Die Kommission steht weiterhin in der Pflicht, unsere Daten gemäß der EU-Grundrechtecharta effektiv zu schützen. Dass sie das neue Abkommen ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments schnellstmöglich durchdrücken will, zeigt, wie wenig sie aus den letzten Wochen gelernt hat.

Wir brauchen eine robuste und nachhaltige Lösung für die zentrale Frage der digitalen Vernetzung unserer Welt. Eine solche ist der „Privacy Shield“ nicht. Die Bundesregierung darf ihm keinesfalls zustimmen. Sie muss zudem endlich verstehen, dass es bigott ist, mit dem Finger auf die USA zu zeigen, zeitgleich aber die Massenüberwachung in Deutschland zu legalisieren.

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