In der letzten Sitzungswoche debattierte der Deutsche Bundestag unter anderem über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrags (pdf). Meine Rede, die ich zu Protokoll gegeben habe, dokumentieren wir hier zur Dokumentation. Wie immer freue ich mich über Kommentare und Anregungen.
Gesetzesentwurf zum IT-Änderungsstaatsvertrags, TOP 22, 09.05.2019
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
uns liegt hier heute der Vorschlag für die Änderung des IT-Staatsvertrages vor, der die Einführung der FITKO als Anstalt des Öffentlichen Rechts vorsieht.
Angesichts der Tatsache, dass Deutschland im Bereich E-Government seit Jahren im europäischen und internationalen Bereich hinterherhinkt und mittlerweile weit abgeschlagen ist, die Bundesregierung und das federführende Bundesinnenministerium die vielfältigen Chancen – für die Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handels, für die Schaffung neuer Beteiligungsmöglichkeiten an demokratischen Prozessen, für die Erhöhung der Legitimität politischen Handels und für mehr Bürgernahe – trotz vielfacher Forderungen noch immer sehenden Auges vergibt und zahlreiche IT-Großprojekte der vergangenen Jahre, man denke nur an die DeMail oder den nPerso, phänomenal gefloppt sind, erscheint eine Stärkung der Bund-Länder-Koordination im Bereich des E-Government aus unserer Sicht sinnvoll und richtig. Eine solche stärkere Kooperation, beispielsweise über den IT-Planungsrat, haben wir als grüne Bundestagsfraktion in den vergangenen Jahren gegenüber der Bundesregierung immer wieder angeregt und entsprechende parlamentarische Initiativen hierzu im Bundestag vorgelegt – den letzten am Anfang dieser Legislaturperiode.
In zentralen Bereichen des E-Government, beispielsweise bei der Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetzgebung und der Vorlage von Open Data und Transparenzgesetzen, haben die Länder dem Bund die einstige Führungsrolle in den vergangenen Jahren längst abgerungen. Sie sind es, die die Bundesregierung treiben und aufzeigen, was an mehr Bürgernähe und Innovationen möglich wäre, wenn man diese für die digitale Gesellschaft zentralen Themen mit der notwendigen Entschlossenheit anpacken würde.
Das bisherige Agieren der letzten Großen Koalitionen ist mit den jetzigen, im Kontext der geplanten Einrichtung der FITKO erneut zu vernehmenden, hochtrabenden Zielen wie dem, dass Deutschlands Verwaltung zu einem Spitzenreiter im Bereich der Digitalisierung werden soll, kaum in Einklang zu bringen ist. Sie erinnern mich, entschuldigen Sie meine klaren Worte an dieser Stelle, ein Stück weit an das bisher nicht im Geringsten mit politischem Leben gefüllte Versprechen aus der Digitalen Agenda, Deutschland zum „Verschlüsselungsland Nummer eins auf der Welt“ machen zu wollen. Dazu fällt mir ein: „Machen ist krasser als wollen.“
Ob es um die Weiterentwicklung bestehender Informationsfreiheitsrechte und die Vorlage eines echten Open Data-Gesetzes auf Bundesebene, die im Koalitionsvertrag versprochene Einrichtung eines gemeinsamen, einheitlichen Bürgerportals oder die internationale Zusammenarbeit, beispielsweise im Rahmen der Open Government Partnership und die Vorlage eines neuen, zweiten Aktionsplans geht – der Bund hat nach jahrelanger Untätigkeit mittlerweile einen extrem hohen Nachholbedarf.
Auch und gerade vor dem Hintergrund, dass mit der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) bis zum Jahr 2022 eine wahre Mammutaufgabe mit einem höchst ambitionierten Zeitplan vor uns liegt, die Bund und Länder gleichermaßen fordert, sind Strukturen für eine solche, verbesserte Bund-Länder-Kooperation im Grunde lange überfällig. Gerade im Bereich des E-Government, wo es unsinnig, teuer und bürgerfern ist, das Rad ständig neu zu erfinden und individuelle, nicht aufeinander abgestimmte Insellösungen zu erarbeiten, ist es von zentraler Bedeutung, gemeinsame Standards, Plattformen und Identitätsmanagementsysteme zu implementieren – auch, um die öffentlichen Haushalte zu schonen.
Die FITKO als gemeinsame Einrichtung von Bund und Ländern als Unterbau des IT-Planungsrates ist daher grundsätzlich eine gute Idee, die wir unterstützen. Denn bislang gibt es dort aus unserer Warte keine ausreichenden Strukturen, die den skizzierten, großen Herausforderungen, die vor uns liegen, tatsächlich gerecht werden. Vielmehr werden bis heute für jedes einzelne Projekt einzelne Verwaltungsvereinbarungen geschlossen (etwa GovData), was Synergien unnötig erschwert und Kosten in die Höhe treibt. Auch die Projektsteuerung und das Controlling von Fortschritten sind so überaus aufwendig, so dass zu befürchten steht, dass ambitionierte Zeitpläne bereits aus heutiger Perspektive kaum zu halten sind. Hier eine Einrichtung als gemeinsamen Dienstleister und Koordinierungsstelle zu schaffen, ist daher dringend nötig.
Vor dem Hintergrund, dass durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitete Umsetzungskonzept für die Ausgestaltung der FITKO durch den IT-Planungsrat und die Chefin und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder bereits im September 2017 bestätigt sowie durch die Finanzministerkonferenz im November 2017 zur Kenntnis genommen wurde, ist viel Zeit verstrichen.
Zugleich sehen wir eine ganze Reihe von Punkten, an denen aus unserer Sicht durchaus noch ein nicht unerheblicher Verbesserungsbedarf besteht:
Erstens: Der Bund hatte sich aus dem Vorhaben der Länder zuerst zurückgezogen und ist dann später doch wieder eingestiegen. Daher soll die Einrichtung nun als hessische Landesbehörde errichtet werden. Das bestätigt nicht nur das Bild einer Bundesregierung, die in diesem wichtigen Feld nicht nur selbst höchst unambitioniert ist, sondern es darüber hinaus auch viel zu sehr scheut, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und – wenn schon keine als Vorbild – zumindest eine tatsächlich koordinierende Rolle einzunehmen.
Aus Sicht dieses Hohen Hauses, zumindest meiner Fraktion, ist dies nicht nur aus dem genannten Grund bedauerlich, es wirft zudem auch Fragen zur parlamentarischen Kontrolle, zu Fragerechten und zur Haushaltskontrolle auf. Diesen Fragen stellen sich auch für die Zivilgesellschaft, die gerade im Bereich E-Government immer wieder als Treiber einer lethargischen Bundesregierung agiert. Bezüglich der Frage, ob und ggf. welches IFG bezüglich der FITKO als gemeinsame Einrichtung von Bund und Ländern gilt, ist jedoch nicht banal und sollte schnellstmöglich geklärt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass Transparenz geschwächt und vorhandenes Know-How der Zivilgesellschaft, gerade dort, wo es nötig wäre, droht, verloren zu gehen.
Zweitens: Nach meinem Stand plant der Bund auch weiterhin keine Konsolidierung seiner IT-Dienstleister und hält an dem bestehenden Flickenteppich in dem Bereich fest. Dieser Zustand führt automatisch zu großen Reibungsverlusten, Mehrausgaben und nicht aufeinander abgestimmten Lösungen. Anders als die Länder und Kommunen, die hier längst Synergien nutzen und Kosten sparen, sehe ich auf Seiten des Bundes kein wirkliches Konzept, diesem Umstand zu begegnen. Stattdessen herrscht aufgrund des Ressortprinzips und einer auch weiterhin absolut mangelhaften Koordinierung aller digitalpolitischen Belange auf Seiten der Bundesregierung noch immer ein echtes IT-Organisations-Chaos im Bund.
Das bewusste Festhalten an diesem anhaltenden Chaos ist auch insofern absolut unverständig, als dass auch auf diesen Umstand, der längst als Bremsklotz für das Vorankommen bei praktisch jedwedem digitalpolitischen Vorhaben, seit Jahren von Seiten des Parlaments hingewiesen wird.
Ich erinnere an dieser Stelle beispielsweise an die – wohlgemerkt einstimmig im Deutschen Bundestag verabschiedeten – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und den von meiner und zahlreichen anderen Fraktion auch hierzu in den vergangenen Jahren immer und immer wieder gemachten, sehr konkreten parlamentarischen Vorschlägen zur Behebung dieses zentralen digitalpolitischen Webfehlers auf Seiten der Bundesregierung. Ohne dieses Problem endlich anzugehen, dafür muss man kein Prophet sein, werden die Pläne beim E-Government kaum in dem vorgebenden Zeitrahmen zu realisieren sein.
Drittens: Zur Begründung der Notwendigkeit der heute vorliegenden Änderung wird angeführt, dass die FITKO bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) helfen kann. Das sehen wir, wie bereits dargelegt, grundsätzlich auch so. Die Gründung der AöR FITKO soll zum 01.01.2020 erfolgen. Wie wir alle wissen, ist der Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte leergefegt. Ich erinnere an dieser Stelle an die verschiedenen, zurückliegenden und noch laufenden Projekte, bei denen wir immer wieder ganz extreme Schwierigkeiten haben, geeignetes Personal auf dem hoch umkämpften Markt für gute IT-Fachkräfte zu finden. Ich frage mich, warum man offenbar davon ausgeht, dass sich dies hier anders darstellen soll und woher man die Zuversicht nimmt, dass die entsprechenden Stellen tatsächlich besetzt werden können – zumal, ich hatte es bereits erwähnt, der Zeitplan für die Umsetzung des OZG extrem ambitioniert ist und die Umsetzung ja längst läuft. Hier fürchte ich, wird es echter, weiterer Anstrengungen bedürfen, entsprechendes Personal zu finden.
Viertens: Eine Einbindung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft ist nach unserem Stand bislang ebenfalls nicht vorgesehen. Vor dem Hintergrund der skizzierten Problemlagen ist dies absolut unverständlich. So wird man kaum umhin kommen, hier nachzubessern. Vor dem Hintergrund, dass die Bereitschaft, sich konstruktiv einzubringen, durchaus sehr hoch ist, und gerade die Frage bezüglich gewählter Standards und Formate einer echten Debatte bedarf, würden wir eine solche Einbeziehung dringend empfehlen.
Fünftens: Auch vermissen meine Fraktion und ich eine Strategie, die die großen Chancen freier und offener Standards und Formate endlich angemessen berücksichtigt. Obwohl von uns in etlichen parlamentarischen Initiativen angemahnt und von der Bundesregierung seit vielen Jahren versprochen, bleibt auch dieses Potential bislang weitgehend ungenutzt. Das ist aus vielerlei Gründen, auch und vor allem aus Kostengründen, überhaupt nicht nachvollziehbar. Der Grundsatz „Public Money, Public Code“ muss auch und gerade hier gelten. Dafür machen wir uns weiter stark.
Vielen Dank!
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