In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an Vertreter aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Madeleine Henfling einen Beitrag verfasst, in dem sie das kürzlich überarbeitete Thüringer Vergabegesetz und die Bemühungen, Open Source nachhaltig zu stärken, skizziert.

2017 haben im Februar erst die grüne Fraktion und im November dann die Landesdelegiertenkonferenz umfassende Beschlüsse zur digitalen Gesellschaft in Thüringen gefasst. Hier haben wir vor allem Leitmotive für eine gelingende Digitalisierung formuliert und unter das Motto gestellt: „Für eine Digitalisierung, die den Menschen dient und nicht nur wenigen zur Macht verhilft.“ Zu finden sind alle Beschlüsse hier und hier.

Eine unserer Leitlinien formulierten wir mit „digitaler Resilienz“: Darunter verstehen wir unter anderem, die Kontrolle über die eigene Soft- und Hardware zu haben und zu behalten. Dazu sind Open-Source-Lösungen eine gute Methode, um nicht den Herstellerlaunen von Großkonzernen ausgeliefert zu sein. Sie bietet vielfältige Vorteile: so erhöht digitale Resilienz die Sicherheit, senkt Kosten, erleichtert den Wissenstransfer und dient durch eine stetige Weiterentwicklung durch die Nutzer*innen dem Gemeinwohl. Wir wollen weg von Systemen, die nicht frei und quelloffen sind, deshalb setzen wir uns für einen verstärkten Einsatz von freier und quelloffener Software an (Hoch-) Schulen, in öffentlichen Institutionen und der Verwaltung ein.

Bereits 2014 wies der ChaosComputerClub in einer Stellungnahme auf die Wechselwirkung von IT-Sicherheit und Open-Source-Förderung hin. Open-Source-Software ist in vielen Bereichen fest etabliert und weit verbreitet. Die meisten Softwarelösungen und fast alle Datenbanken sind Open Source basiert.

Für uns lag es also nahe, Open-Source-Lösungen bzw. die Priorisierung solcher Lösungen auch in bestimmten Gesetzen zu implementieren bzw. Open-Source- Lösungen zu fördern und sichtbar zu machen.

Deshalb haben wir  in Thüringen neue Maßstäbe gesetzt und erstmalig einen Open-Source-Preis in den Doppelhaushalt 2018/2019 geschrieben und ihn 2019 ausgelobt. Damit wollen wir Neu- und Weiterentwicklungen im Bereich der Open-Source-Lösungen fördern. Thüringen kann sich hier als IT-Standort über die Ländergrenzen hinaus etablieren. Dafür haben wir einen ersten Schritt getan.

Als weiteren Baustein haben wir ein progressives e-Gouvernement-Gesetz verabschiedet. E-Government beschreibt die Kommunikation und das Verwaltungshandeln sowohl zwischen behördlichen Institutionen als auch zwischen Behörden und den Bürger*innen auf digitalem Weg.

Auch in unser Thüringer Gesetz zur elektronischen Verwaltung (ThürEGovG) vom Mai 2018 haben wir den Gedanken der digitalen Resilienz aufgenommen und in §4 offene Schnittstellen und Standards verankert. Aber nicht nur das, konkret wird bei IT-Anschaffungen auch ein Vorrang für Open-Source-Lösungen festgeschrieben.

Ende 2018 haben wir gemeinsam mit unseren Koalionspartner*innen den Gedanken des Open-Source-Einsatzes weiterentwickelt. Dies mündete in einen Antrag an die Landesregierung, eine Strategie für Open-Source-Lösungen zu erstellen. Hier beauftragen wir die Landesregierung, sich strategische Ziele bei der Anschaffung von IT-Lösungen, der Aus- und Weiterbildung von Personal an Open-Source-Software, der Beratung und Implementierung von Open Source in kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie im Bildungsbereich zu geben und diese umzusetzen.

Sowohl im E-Government-Gesetz als auch in der Landesstrategie haben wir festgeschrieben, dass bei öffentlichen IT-Anschaffungen digitale Resilienz und Nachhaltigkeit ein elementares Kriterium sind. Wir haben konkret Bedienbarkeit, Zukunftssicherheit, Interoperabilität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit als zu berücksichtigende Faktoren benannt und die Reihung der Prüfsteine ganz bewusst getroffen.

Damit waren für die Verhandlungen zum Thüringern Vergabegesetz alle Weichen gestellt. Die Anschaffung von IT-Lösungen wurde in Thüringen bisher nicht gesondert behandelt. Wir haben im Vergabegesetz erwirkt, dass  das Lebenszyklusprinzip anzuwenden ist. Ausschreibungen müssen jetzt neben den reinen voraussichtlichen Anschaffungskosten die voraussichtlichen Betriebskosten über die Nutzungsdauer, die Kosten für den Energieverbrauch sowie die Entsorgungskosten berücksichtigen.

Und wir haben eine neue Regelung eingefügt, die wie folgt lautet:

„Bei der Beschaffung von IT- und IT-gestützten Produkten gilt § 4 des Thüringer Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (ThürEGovG) in der jeweils geltenden Fassung. Dort, wo es technisch möglich und wirtschaftlich ist, soll der Einsatz von Open-Source-Software vorrangig erfolgen. Darüber hinaus sollen auch die Aspekte Bedienbarkeit, Zukunftssicherheit, Interoperabilität und IT-Sicherheit berücksichtigt werden. Unter Open-Source-Produkten sind solche Produkte zu verstehen, deren Quellcode öffentlich zugänglich ist und deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung nicht einschränkt.“

In §4 werden außerdem die umweltbezogenen und sozialen Kriterien auf allen drei Ebenen verankert. Hier haben wir angedockt. Während die umweltbezogenen und sozialen Aspekte leider immer noch als „Kann“-Bestimmung aufgenommen sind, haben wir die Open-Source-Regelung als starke „Soll“-Bestimmung verankern können. Davon kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.

Mit dem Vergabegesetz schließen wir für diese Legislaturperiode unsere Bemühungen für eine Stärkung der digitalen Resilienz ab, im Herbst wählen wir einen neuen Landtag. Wir haben in 5 Jahre so viele progressive Weichen im digitalen Bereich für Thüringen gestellt, wie in den letzten 20 Jahren nicht gestellt wurden. Das macht zumindest Mut und Zuversicht für die nächste Legislaturperiode.

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