Anlässlich der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zu kippen habe ich die Datenschutzpolitik von Bundesregierung und EU-Kommission kritisiert, ein überfälliges Umdenken und echte Maßnahmen für einen effektiven Grundrechtsschutz, auch und gerade beim transatlantischen Datenaustausch, gefordert.

Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hatte sich lange abgezeichnet. Sie ist das direkte Resultat einer kurzsichtigen Politik, die über Jahre lieber wegsah, als offensichtliche Probleme beim transatlantischen Datenaustausch anzugehen und unsere Grundrechte effektiv zu schützen. Dies geschah auf Kosten unserer aller Grund- und Bürgerrechte, aber auch der Unternehmen, die ohne Rechtssicherheit dastehen.

Die Entscheidung ist eine erneute höchstrichterliche Ohrfeige für Bundesregierung und EU-Kommission. Ihrer Politik des „Durchwurschtelns“ in hochsensiblen Grundrechtsfragen wurde gerichtlich erneut eine klare Absage erteilt. Das „Privacy Shield“ ist löchrig wie ein Schweizer Käse.

Schon die vorherige Vereinbarung, das „Safe Harbor“-Abkommen, wurde 2015 gerichtlich gestoppt. Statt sich der Thematik nach diesem Warnschuss mit der notwendigen Ernsthaftigkeit anzunehmen und sicherzustellen, dass dem Schutz von Grundrechten von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern beim transatlantischen Datenaustausch angemessen Rechnung getragen wird, schusterte man mit dem „Privacy Shield“ ein ebenso löchriges Konstrukt.

Die damalige Chance für eine längst überfällige Kehrtwende im Datenschutz und eine weitere Stärkung der Grundrechte nutzte man nicht. Nun steht man vor einem Scherbenhaufen. Nach dem jüngsten Richterspruch ist man nun erneut gezwungen, schleunigst zu handeln, um den Datenaustausch zwischen der EU und den USA neu zu regeln und endlich die nötige Rechtssicherheit herzustellen. Diesmal muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Statt neuer Hilfskonstrukte brauchen wir klare Rechtsgrundlagen für den internationalen Datenaustausch.

Dem Datenschutz kommt in der digitalen Welt eine Schlüsselrolle zu. Er sichert Grundrechte, schützt die Menschenwürde und bietet Unternehmen die notwenige Rechtssicherheit. EU-Kommission und Bundesregierung sollten das heutige Urteil sehr ernst nehmen. Sie müssen ihre bisherige Politik in Datenschutzfragen unbedingt grundlegend überdenken. Hierzu gehört auch, sich von massenhaften, anlasslosen Vorratsdatenspeicherungen endgültig zu verabschieden.

Wir danken Max Schrems als Kläger für sein langjähriges Engagement für unsere Grundrechte.

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