Am Montag, dem 12. Dezember 2011, findet ab 13 Uhr die nächste Sitzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ statt. Kurzentschlossene können sich bis morgen noch zur Teilnahme an der Sitzung anmelden. Im Rahmen der Sitzung wird unter anderem auch eine öffentliche Anhörung zum Thema "Veränderungsprozesse in der digitalen Wirtschafts- und Arbeitswelt" stattfinden, zu der verschiedene Expertinnen und Experten eingeladen sind. Außerdem steht die Verabschiedung des Datenschutz-Zwischenberichts auf der Tagesordnung. Die zur Anhörung eingeladenen Expertinnen und Experten werden vor allem mit den Auswirkungen von Internet und Digitalisierung auf die (digitale) Wirtschafts- und Arbeitswelt beleuchten.
Die Debatte um eine Modernisierung des Urheberrechts wird im Lichte der voranschreitenden Digitalisierung und Nutzung des Internets aktuell intensiv geführt. Mit einer umfassenden Publikation hat es sich der Deutsche Kulturrat zur Aufgabe gemacht, eine Brücke zwischen der, nach Ansicht des Kulturrats sich bislang gegenüberstehenden, Netzpolitik auf der einen und Kulturpolitik auf der anderen Seite zu schlagen. Die Publikation "Digitalisierung: Kunst und Kultur 2.0" (ACHTUNG pdf, 932 KB), die sich mit unterschiedlichen Facetten der Auswirkungen der Digitalisierung auf Kunst und Kultur befasst, steht zum kostenlosen Download bereit.
Die grüne Bundestagsfraktion hat, nachdem wir bereits unseren Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz und unseren Gesetzesentwurf für die Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern („WHistleblowern“) online diskutiert haben lassen, gerade das nächste Online-Diskussionsprojekt gestartet. Bereits seit Jahrzehnten beschäftigt sich die grüne Bundestagsfraktion mit direkter Demokratie und einer verbesserten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern an politischen Prozessen. Über die Jahre haben sich die Kommunikationsformen erheblich verändert. Durch das Internet sind neue Informations- und Partizipationsmöglichkeiten entstanden. Auch die europäische Dimension direkter Demokratie tritt immer mehr in den Blick. Wie die Volksgesetzgebung auf Bundesebene ausgestaltet werden soll, wollen wir gemeinsam mit Euch diskutieren.
Am heutigen Mittwoch, 30. November 2011, beginnt eine interessante Veranstaltung zum Thema Jugendmedienschutz. Unter dem Titel "Quo vadis Jugendmedienschutz?" diskutieren Experten aus Wissenschaft und Praxis beim ZDF in Mainz. Die Fachtagung kann in der ZDFmediathek per Live-Stream verfolgt werden. Die Veranstalter rufen explizit dazu auf, sich per Twitter(Hashtag #jumeta2011) und Facebook (facebook.com/ZDF) aktiv an den Diskussionen zu beteiligen und Fragen an die Referentinnen und Referenten zu richten.
Reinhard Bütikofer wurde im Juni 2009 für die Legislaturperiode 2009-2014 zum Mitglied des Europaparlaments gewählt. Er ist Sprecher der Europagruppe Grüne sowie Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Schatzmeister der Fraktion Grüne/EFA. Er ist Mitglied des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE), stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (AFET), Mitglied des Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung (SEDE) und dort grüner Koordinator. Er ist zudem Mitglied der USA- und stellvertretendes Mitglied der China-Delegation des Europäischen Parlaments. In diesen Eigenschaften beschäftigt sich Reinhard Bütikofer im Europäischen Parlament auch mit der Kontrolle des Exports sogenannter Dual Use-Güter. In der aktuellen Ausgabe der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ (12/2011, Seite 9-12) hat er gerade einen Aufsatz hierzu verfasst, den wir an dieser Stelle dokumentieren.
Der Unterausschuss Neue Medien des Bundestages wird sich am Montag, 28. November 2011 zwischen 13.00 und 15.00 Uhr das nächste Mal treffen. Auf der Tagesordnung (pdf, 19 KB) des Ausschusses befinden sich einige zentrale netzpolitische Punkte, die leider in nicht-öffentlicher Sitzung diskutiert werden.
Nachdem vor wenigen Tagen die für die „Digitale Agenda“ zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes wirklich beachtenswerte Überlegungen zur Reform des Urheberrechts angestellt hat (Rede Neelie Kroes: Is copyright working?), erreicht uns heute die nächste positive Nachricht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 24.11. entschieden (Pressemitteilung des EuGH), dass Provider nicht per Sperrverfügungen verpflichtet werden können, gegen illegale Downloads ihrer Kunden vorzugehen. Dies, so das Gericht in seinem Urteil (pdf, 46 KB), würde gegen die EU-Grundrechte verstoßen. Wenig zielführende, rein repressive Durchsetzungsmechanismen in Sachen Urheberrecht haben, so scheint es mehr und mehr, in der EU keine Zukunft.
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