In der vergangenen Sitzungswoche debattierte Deutsche Bundestag unter anderem über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen NIS-Richtlinie. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kritik und Anmerkungen freuen wir uns.
Am 27. April 2017 hat der Bundestag das von der Bundesregierung eingebrachte neue Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) verabschiedet. Die grüne Bundestagsfraktion hat dem Gesetz nicht zugestimmt, denn die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken dagegen sind gravierend. Die Bundesregierung nutzt die aktuell gebotene Sicherheitsdiskussion zum Rückbau des Rechtsstaats und der Bürgerrechte. Mehr Sicherheit schafft sie dadurch nicht.
Am vergangenen Donnerstag peitschte die GroKo mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Unter anderem stand das Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung auf der Agenda. Die europäische Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der letzten Jahre. Dafür haben wir Grünen und insbesondere Jan Philipp Albrecht in Brüssel gekämpft und die Verabschiedung der Verordnung ist ein klarer grüner Erfolg. Dennoch beharrt die Bundesregierung auf ihrem Credo "Die Zeit der Datensparsamkeit ist vorbei" und versucht bei der Umsetzung des europäischen Gesetzes auf nationaler Ebene nun, dieses hohe Datenschutzniveau zu verwässern. Konstantins Rede zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Nur ein Tag, nachdem sich die Bundesregierung mal wieder für die ja ziemlich magere Erfolgsbilanz ihrer Digitale Agenda vor allem selbst feierte, wurde es im Bundestag konkret - und schnell stellte sich wieder die großkoalitionäre Tristesse im Digitalen ein. Zwar mag das "Dritte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" technisch klingen, doch damit werden in Deutschland zentrale EU-Vorgaben für digitale Verbraucherrechte und Wettbewerbsregeln angewandt, die viele im leidgeplagten Verbraucheralltag gut gebrauchen könnten: Von Zero-Rating, Roaming und nicht gewünschten Extraposten auf der Telefonrechnung über nicht eingehaltene Breitbandzusagen bis zu Scherereien bei den bis dato intransparenten Vertrags- und Entschädigungskonditionen. Leider verwässerte die Bundesregierung die EU-Vorlage - während wir konkrete Vorschläge für starke Verbraucher- und Aufsichtsrechte vorlegen.
Während die Bundesregierung weiterhin die Aufklärung im Fall Amri vernebelt, peitscht sie in dieser Woche mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Dabei wurden vielfach verfassungsrechtlichen Bedenken an Gesetzesvorhaben wie der Fluggastdatenspeicherung, dem BKA-Gesetz oder der Umsetzung der Europäischen Datenschutzreform deutlich gemacht. Doch dies alles interessiert die GroKo nicht – sie startet einen weiteren Mitternachtsausverkauf der Freiheitsrechte. Konstantins Blick auf diese Sitzungswoche könnt Ihr hier nachlesen.
Am Mannschaftsbus des Fussballvereins BVB kam es am 12. April in Dortmund zu drei Explosionen. Obwohl schnell von einem islamistischen Anschlag gesprochen wurde, ist der Hintergrund der Tat weiterhin vollkommen unklar. Inzwischen gibt es, wie Medien berichten, diverse, jeweils durchaus dubiose Bekennerschreiben auch aus dem rechtsextremen Spektrum. Wir haben hierzu schriftliche Fragen an die Bundesregierung gestellt. Diese fährt jedoch weiterhin ihre minimalistische Informationstaktik und speist das Parlament pauschal mit dem Hinweis auf laufende Ermittlungen ab. Dies ist zumal im Vergleich zur teils überaktiven Informationspolitik nach den jüngsten Anschlagslagen umso bemerkenswerter. Wir werden hier in den kommenden Wochen weiter nachhaken.
Mit ihrem Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreiseplicht plant die Bundesregierung einen weiteren tiefgreifenden Einschnitt in die Rechte Geflüchteter. Unter anderem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zukünftig Handys und andere Datenträger der Antragstellerinnen auslesen dürfen. Verfassungsrechtlich bewegt sich die Bundesrgierung damit auf dünnem Eis. Welche Bedeutung die geplante Neuregelung für die Grund- und Menschenrechte hat und inwiefern dies eine Gefahr für den Rechtsstaat darstellt, könnt ihr in Konstantins Einschätzung erfahren.
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