Das Leistungsschutzrecht war von vornherein hochumstritten. Dass es sein formuliertes Ziel verfehlt hat, ist offensichtlich. Wie zu erwarten, hat es zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Der Zugang zur Informationen ist verengt und kaum ein Verlag profitiert durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn einzelne Journalisten. Im Endeffekt nützt das vorliegende Gesetz niemanden. Die Bundesregierung kündigt seit nunmehr zwei Jahren an, das Gesetz "ergebnisoffen" evaluieren zu wollen, verweist aber gleichzeitig immer wieder darauf, dass dies heute noch nicht möglich sei. Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben Tabea, Renate Künast und Konstantin eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am Montag, 30.11.2015 von 14.00 bis 16.00 Uhr zu einer öffentlichen Anhörung ein. Thema wird der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sein. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim Scoring (Scoring- Änderungsgesetz) durchzusetzen.
Uns ist es wichtig, sofern möglich, immer die wichtigsten und aktuellsten Neuigkeiten über Netzpolitik aus dem Parlament zu berichten. In der letzten Sitzugswoche fand die 2./3. Lesung unseres Antrags zur Netzneutralität statt - wenige Tage nach dem Beschluss eines Kompromisses auf EU-Ebene, der einem "Zwei-Klassen-Internet" Tür und Tor öffnet. Auf der Tagesordnung des Plenums stand unser Antrag zur "Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft" und die Frage, wie diese effektiv gesetzlich gesichert werden kann. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Rede von Konstantin.
Die Facebook-Seite der Bundesregierung überschreitet nach Ansicht von Juristen die Grenze zur verbotenen Werbung. "Die Bundesregierung nimmt auf Facebook eindeutig eine Inszenierung vor", sagte Medienrechtler Matthias Cornils von der Universität Mainz dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL. Denn in dem sozialen Netzwerk informiere die Regierung die Bürger nicht nur, sie moderiere, kommentiere, biedere sich an. "Diese Kommunikation hat stark werblichen Charakter und ist verfassungsrechtlich problematisch", so Cornils. Das gelte auch für Video-Nachrichten von Regierungssprecher Steffen Seibert, die "rundfunkähnlich" seien: "Hier spielt der Staat Journalismus." Dem SPIEGEL liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion vor, die zeigt, dass die Ausgaben des Bundespresseamtes für Social Media mit 196.350 Euro deutlich höher sind als bisher bekannt. Auch beschäftigt Seibert acht feste Mitarbeiter für die sozialen Medien. "Einen Regierungssender darf es in einer freiheitlichen Demokratie nicht geben", warnt der grüne Netzpolitiker Konstantin von Notz. Und auch nicht das "bewusste Umgehen kritischer medialer Diskurse".
Die Internet-Ausschüsse des französischen und des italienischen Parlaments haben eine gemeinsame Erklärung verfasst, welche soeben an die Abgeordneten des Ausschusses "Digitale Agenda" des Deutschen Bundestags übermittelt wurde. Die gemeinsame Erklärung ist, gemessen an den Dingen, die die Große Koalition netzpolitisch in Deutschland derzeit fabriziert, als extrem progressiv und begrüßenswert einzuschätzen. In der letzten Wahlperiode waren es noch die Abgeordneten anderer Parlamente, die ehrfürchtig auf die netzpolitische Arbeit im Bundestag blickten, heute ist es andersherum. So verspielt die Große Koalition die Chance, als Parlament netzpolitisch Impulsgeber zu sein und legt stattdessen eine Initiative nach der anderen vor, die das Internet, wie wir es heute kennen, gefährdet.
Die "Zwangsrouter" sind bald endlich Geschichte. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, in der er die interfraktionelle Einigkeit begrüßt und die Bundesregierung noch einmal auffordert, sich auf die gemeinsamen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zu besinnen. Zudem betont Konstantin die Notwendigkeit, die Selbstbestimmung in der digitalen Welt insgesamt zu stärken und den Nutzerinnen und Nutzern mehr statt weniger Autonomie über die eigenen Daten, aber eben auch die verwendeten IT-Komponenten einzuräumen. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht.
Liebe Interessierte an grüner Netzpolitik! „DEMOCRACY - Im Rausch der Daten“ feiert diese Woche u.a. in Hamburg und Berlin Premiere (Infos und Tickets hier). Am 12. November startet er bundesweit in den Kinos. Der Regisseur David Bernet und sein Team haben mich dafür fast drei Jahre lang begleitet. Und herausgekommen ist ein ganz neuer, tiefer, persönlicher Einblick in das lange Ringen um einen einheitlichen Datenschutz in der Europäischen Union.
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