Mit den Kriterien für das Breitbandförderprogramm des Bundes stellt die Bundesregierung die Weichen für die digitale Zukunft Deutschlands. Die Kritik an dem bisherigen Entwurf aber ist groß. Derzeit überarbeitet das Bundesministerium für digitale Infrastruktur die Kriterien im Entwurf des Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau. Daran arbeiten sie auch schon ziemlich lange. Zu sehen gab es den Entwurf aber erst vor gut einem Monat - leider nur für Eingeweihte. Wir Bundestagsabgeordnete der Opposition gehören offenbar nicht dazu. Über Umwege habe ich den Entwurf dennoch erhalten, obwohl ich immer wieder darum gebeten hatte. Auch diejenigen Verbände und Unternehmen, die den Entwurf bekamen, waren not amused. Aus zweierlei Gründen: Zum einen, weil sie nur 3,5 Werktage für ihre Stellungnahmen bekamen. Zum anderen, weil in diesen Kriterien einiges Unerfreuliches steckt. Mir liegen viele dieser Stellungnahmen vor, so dass ich mir selbst ein umfassendes Bild machen konnte. Die wichtigsten Probleme möchte ich hier dokumentieren.
In der gestrigen Debatte im Ausschuss für Bürgerliche Rechte, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments habe ich betont, dass es keinen "quick fix" für ein Safe Harbor-Abkommen mit den Vereinigten Staaten geben kann. Ich verstehe nicht, dass es Leute gibt, die sagen: Lasst uns einfach ein "Safe Harbor plus" machen. Wie sollen wir das Rechtssystem der Vereinigten Staaten mit einer Entscheidung der EU-Kommission ändern? Das geht nicht. Punkt.
In den letzten Tagen gab es eine gewisse Unklarheit und Verunsicherung über den weiteren Verlauf eines Gesetzes, das der Praxis der sogenannten "Zwangsrouter" einen gesetzlichen Riegel vorschieben sollte. So wurden unter anderem spekuliert, ob es durch eine Positionierung des Bundesrats sogar dazu käme, dass das Gesetz gegen den Routerzwang doch noch scheitern könne. Um es gleich vorweg zu nehmen, diese Gefahr ist zunächst gebannt. Wir schauen dem weiteren Gesetzgebungsprozess also nunmehr optimistisch entgegen und freuen uns, dass es nunmehr so scheint, als seien die "Zwangsrouter" tatsächlich bald Geschichte.
In der vergangenen Sitzungswoche, am 21. Sept. 2015, fand die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Wir hatten ausführlich über die Hintergründe der Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegeben Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren geben.
Eben haben wir über die bisher stattgefundenen Fachgespräche des Ausschusses „Digitale Agenda“ im ersten Halbjahr 2015 berichtet und einen Ausblick auf die Fachgespräche im 2. Halbjahr 2015 gegeben. Genauso haben wir eben bereits über die heutige, reguläre Sitzung des Ausschusses und unseren Antrag zur Netzneutralität berichtet. Im Anschluss an die reguläre Sitzung findet am heutigen 30. September 2015 das erste der drei Fachgespräche im 2. Halbjahr 2015 statt. Das Thema lautet „Digitalisierung der Arbeit“.
Heute ist unser Antrag „Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft effektiv gesetzlich sichern“ (pdf) in den Fachausschüssen des Bundestages, u.a. auch im Ausschuss „Digitale Agenda“, der leider erneut nicht-öffentlich tagen wird. Über den derzeitigen Stand der Debatte zur Netzneutralität auf deutscher und europäischer Ebene hatten wir immer wieder berichtet. Die Bundesregierung weigert sich trotzt anderslautender Lippenbekenntnisse noch immer, eine gesetzliche Regelung zur effektiven Sicherung der Netzneutralität auf Bundesebene vorzulegen und sieht tatenlos zu, wie die Netzneutralität auf EU-Ebene verramscht wird. Damit sägt sie am Grundpfeiler des offenen Internet, zum Leiden der Nutzer und der digitalen Wirtschaft Europas. In einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift „Promedia“ hat Konstantin das Vorgehen der Großen Koalition scharf kritisiert.
Ist der deutsche Rechtsstaat ein kranker Patient? Mit dieser Frage eröffnete die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt die 5. Netzpolitische Soirée. In Anbetracht des Aufklärungsphlegmas der Bundesregierung scheint es um den Rechtsstaat und die Rechte des Parlaments in Zeiten der Großen Koalition nicht gut bestellt: Akten werden verzögert, unvollständig und weitgehend geschwärzt an den Untersuchungsausschuss geliefert. Darüber hinaus werden ganze Aktenreihen gleich gar nicht übersendet oder pauschal als geheim eingestuft. Dem Schlüsselzeugen Edward Snowden wird die Aussage vor dem Parlamentarischen Untersuchugsausschuss bis heute nicht ermöglicht und den Parlamentariern unverhohlen Drohbriefe auf Grundlage ominöser Rechtsgutachten von US-Rechtsanwaltskanzleien geschickt. Eine Zwischenbilanz.
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