Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, in der sich zahlreiche Länder zusammengeschlossen haben, um gemeinsam die Themen Open Government und Open Data voranzutreiben. Deutschland erfüllt die Voraussetzungen für einen Beitritt seit langem, hat jedoch von der Möglichkeit bisher jedoch keinen Gebrauch gemacht. Trotz klarer Absichtserklärung im schwarz-roten Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung ihr Versprechen bis heute nicht in die Tat umgesetzt. Immer und immer wieder hatten wir die Bundesregierung gemeinsam mit einer engagierten Zivilgesellschaft zum Beitritt aufgefordert. Nun will die Bundesregierung der Initiative offenbar endlich beitreten.
Im Plenum des Bundestags wurde gestern Abend, unter dem Radar der öffentlichen Aufmerksamkeit, auf Antrag der Fraktion Die Linke erneut über die Netzneutralität diskutiert. Ziel der von der Fraktion Die Linke vorgelegten Initiative ist es, die vor kurzem vorgelegte EU-Verordnung zur Netzneutralität durch ein nationales Gesetz zu konkretisieren. Bislang ist vorgesehen, dass die nationalen Regulierungsbehörden in einem sogenannten „soft law Verfahren“ Vorschläge erarbeiten, wie die in der Verordnung gefassten Spielräume regulatorisch konkret ausgestaltet werden sollen. Hierzu führt die in Deutschland zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) derzeit Workshops durch. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede.
Heute berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass die Bundesregierung offenbar von ihrem bisherigen Gesetzentwurf abrücken und nun doch offene Zugänge zu Freifunknetzen zulassen will. Die federführenden Ministerien distanzieren sich von ihrem eigenem Gesetzesentwurf. Trotzdem bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel, ob die Fraktionen von CDU/CSU und SPD noch Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vornehmen werden. Den vielfach kritisierten Gesetzentwurf der Bundesregierung haben sie mittlerweile im „Unterausschuss Kommunales“ geparkt. Immer wahrscheinlicher wird, dass man den Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs abwarten wird (EuGH). Absehbar wird also erneut erst eine weitere höchstrichterliche Ohrfeige dafür sorgen, dass eine in allen netzpolitischen Fragestellungen völlig konfus agierende Bundesregierung umsteuert und letztendlich eine Regelung vorlegt, die den seit Jahren vorliegenden Vorschlägen der Opposition entspricht.
Das Europäische Parlament hat heute die Datenschutzreform angenommen. Das ist der letzte Schritt der bahnbrechenden Reform des EU-Datenschutzes. Das Gesetz schafft erstmalig einen EU-Datenschutz auf höchstem Niveau und ersetzt den ausgedienten Flickenteppich 28 unterschiedlicher Datenschutzregelungen in den Mitgliedstaaten. Das ist ein großer Schritt für die Grundrechte, für den Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb. Die neuen Datenschutzregeln machen die EU fit für das digitale Zeitalter.
Wir sind immer, sofern es irgendwie machbar ist, bemüht, über die zumindest wichtigsten netzpolitischen Baustellen im Parlament zu berichten. Dies gelingt uns derzeit aufgrund einer Hülle an verschiedenen Themen leider zugegebenermaßen nur bedingt. An dieser Stelle wollen wir aber auf das gleich stattfindende, öffentliche Fachgespräch des Ausschusses „Digitale Agenda“ zu "Kartellrecht und Plattformen“ hinweisen. Das Fachgespräch kann im Live-Stream verfolgt werden.
Wir sind immer, sofern es irgendwie machbar ist, bemüht, über die zumindest wichtigsten netzpolitischen Baustellen im Parlament zu berichten. An dieser Stelle der Hinweis auf eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Entwurf eines von der Bundesregierung vorgelegten „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ hinweisen. Die Anhörung findet am Mittwoch, 13. April 2016, von 09.00 bis 11.00 Uhr, im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses des Bundestages statt und kann im Live-Stream verfolgt werden. Hier dokumentieren wir von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, die Tagesordnung der Anhörung und die Liste der geladenen Sachverständigen sowie die von ihnen abgegebenen Stellungnahmen.
Nach der Reform ist vor der Reform: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird nun in Kürze in Kraft treten, und schon stehen die Nachfolgeprojekte an. Die sogenannte "e-Privacy"-Richtlinie 2002/58, die den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation als "lex specialis" regelt und 2009 zum letzten Mal novelliert wurde, soll an die allgemeinen Regeln der neuen Grundverordnung angepasst werden. Um diese Diskussion bereits in einer frühen Phase mitzugestalten, laden die Grünen im Europäischen Parlament am Mittwoch, 6. April 2016, zu einer Anhörung nach Brüssel ein.
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