Die Heinrich-Böll-Stiftung lädt zusammen mit Oxfam Deutschland, der Wigwam GmbH und socialbar zur Diskussion über Kampagnen und Kommunikation im Netz ein. Am 24. und 25. März wird es in den Räumlichkeiten der Böll-Stiftung Berlin (Schumannstr. 8) ab 10:00 Uhr verschiedenste Formate zum Informationsaustausch mit Input von interessanten Gästen geben. In Keynotes, Workshops, Panels und dem Barcamp sprechen unsere Expert/innen und Teilnehmer/innen über Fehler und Best-Practices, Trends für morgen und Tipps für die alltägliche Online-Arbeit. Wie schafft man den Sprung von der analogen zur digitalen Organisation? Was bedeutet die Allgegenwärtigkeit mobiler Vernetzung für die Kampagnenarbeit von NGOs? Wie können aus losen Netzwerken durchsetzungsfähige und dauerhafte Bewegungen entstehen?
Viel zu lang haben sich Union und SPD hinter der Umsetzungsverpflichtung einer bestehenden EU-Richtlinie versteckt. Obwohl sich führende Vertreter der SPD im zurückliegenden Wahlkampf noch für ein Abwarten des EU-Richterspruchs und eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie aussprachen, will man davon heute nichts mehr wissen. Klar ist: Auch die GroKo wird sich auf europäischer Ebene nicht gegen eine Aufhebung der Richtlinie einsetzen. Dies wäre aber dringend angeraten. Vor diesem Hintergrund haben wir Grünen heute einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Einen ganz ähnlich lautenden Antrag hat die Linke eingebracht. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede.
Die große Koalition streitet sie schon heute über die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Obwohl man sich im Koalitionsvertrag gemeinsam darauf verständigte, die Vorratsdatenspeicherung umgehend wieder einzuführen, hatte Bundesjustizminister Maas zwischenzeitlich angekündigt, die Einführung bis zu einem endgültigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Eis zu legen. Diese Entscheidung ist nur folgerichtig, nachdem im Dezember der EU-Generalanwalt zur Überzeugung gelangte, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen geltende Grundrechte verstößt.. Umso bedauerlicher ist, dass Heiko Maas wenige Tage später ankündigte, nun doch, unabhängig vom Urteil des EuGH eine rasche Wiedereinführung zu verfolgen. Es ändert sich demnach auch im Zuge des derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandals nichts am grundsätzlichen Festhalten der GroKo an der Vorratsdatenspeicherung. Als Grüne haben wir heute erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung auffordern, endlich von ihrem Vorhaben abzusehen und sich auf deutscher und europäischer Ebene gegen die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
Als Teil der Veranstaltungsreihe „Auf der Höhe – Diagnosen der Zeit“ findet am Montag, den 24. Februar ab 19:30 Uhr bei der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin (Schumannstraße 8) ein Vortrag mit anschließendem Gespräch zum Digitalen Wandel statt. Eine einleitende Keynote wird Mercedes Bunz halten, Kulturwissenschaftlerin und Journalistin, die an der Leuphana Universität in Lüneburg lehrt. Sie ist unter anderem Autorin des Buches „Die stille Revolution. Wie Algorithmen Wissen, Arbeit, Öffentlichkeit und Politik verändern, ohne dabei viel Lärm zu machen“.
Einer der Schwerpunkte dieser Sitzungswoche liegt zweifellos darin, die im Raum stehenden Fragen im Fall des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy aufzuklären. Die gestrigen Befragungen im Innenausschuss, die wir als Grüne initiiert hatten, hat den Abgeordneten insgesamt kaum mehr Klarheit gebracht. Im Gegenteil: Statt die bestehenden Unklarheiten aufzulösen, haben sich neue Fragen ergeben. Wir Grüne drängen daher weiter auf vollständige Aufklärung. Die Große Koalition hat am gestrigen Tag leider in einem taktischen Manöver eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Befragung direkt im Plenum des Deutschen Bundestages insofern verhindert, indem sie eine Aktuelle Stunde im Bundestag ansetzte und damit die Beantwortung der von uns eingereichten Fragen verhinderte.
Offenbar ließ der Vorgang die Behörden damals weitgehend kalt. Als im Rahmen eines Strafverfahrens im August 2013 die auf IT-Straftaten spezialisierte zuständige Staatsanwaltschaft Verden/ Niedersachsen zufällig auf eine Datenbank mit insgesamt ca. 16 Millionen E-Mailadressen von E-Mailaccounts samt dazugehörigen Passwörtern stieß, informierte diese umgehend die zuständigen Behörden. Mindestens das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurden daraufhin informiert. Denn Staatsanwaltschaften sind ausschließlich mit der Durchführung der Strafverfolgung betraut. Sie haben weder Aufgaben noch Befugnisse, um zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit tätig zu werden.
In der hinter uns liegenden Sitzungswoche des Bundestages setzte die grüne Bundestagsfraktion einen klaren Schwerpunkt auf den Schutz und den Ausbau unserer digitalen Bürgerrechte. Wir beteiligten uns unter anderem mit Aktionen an verschiedenen Aktionstagen und legten zudem verschiedene parlamentarische Initiativen im Bundestag vor. Am heutigen Freitag brachten wir den Appell zahlreicher Schriftstellerinnen und Schriftsteller zur Verteidigung unserer Grundrechte in der digitalisierten Welt und unseren Antrag hierzu in den Bundestag ein. Besonders hat es uns gefreut, dass wir Gelegenheit hatten, uns mit einigen SchriftsstellerInnen, VertreterInnen von NGOs und JournalistInnen am Rande der Debatte fachlich austauschen zu können.
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