Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein E-Government-Gesetz wurde am Mittwoch dieser Woche im Innenausschuss „anberaten“. Dabei handelt es sich um ein kontrovers diskutiertes und komplexes Regelwerk. Wir hätten uns ein Open-Government-Gesetz gewünscht. Im Bundesrat hat der Entwurf heftigsten Widerspruch erfahren. Dabei handelt es sich keineswegs allein um rot-grüne Länder, auch konservativ regierte Bayern und Hessen zählen zu den Gegnern des Vorhabens. Hintergrund sind die in den Ländern unterschiedlich entwickelten und gewachsenen IT-Strukturen und die Sorge vor unkontrollierten Kosten.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG) dahingehend verschärfen, den Strafverfolgungsbehörden weitgehende Befugnisse einzuräumen. Der Entwurf der Bundesregierung stieß auf vielfältige Kritik. Am 31. Januar 2013 fand die erste Lesung des von der schwarz-gelben Bunderegierung eingebrachten Gesetzesentwurfs im Bundestag statt. In seiner Protokollrede kritisierte Konstantin das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag, legte die Position der Grünen dar und setzte sich auch für eine intensive Beratung der Fachausschüsse des Bundestages zu dem umstrittenen Vorhaben eingesetzt. Am kommenden Montag findet nun eine öffentliche Anhörung des federführenden Innenausschusses statt.
Während die Opposition seit langem vor den Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage warnt, mehren sich nun auch die kritischen Stimmen aus den Reihen der Koalition. Es ist erstaunlich, dass erst jetzt die Bedenken an einem Gesetz geäußert werden, das bereits seit sechs Monaten vorliegt und für massive Kritik auch von namhaften Wissenschaftler gesorgt hat. Die Bundesregierung hat sich beim Leistungsschutzrecht vollkommen verannt. Tabea und Konstantin haben die aktuellen Entwicklungen zum Anlass genommen und die Bundesregierung heute noch einmal dazu aufgefordert, endlich Abstand von dem höchst umstrittenen Projekt zu nehmen.
Öffentliche Aufträge dürfen nur an „gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben“ werden (§ 97 Abs. 4 GWB). Doch ob Bewerber diese Voraussetzungen erfüllen, wissen die Vergabestellen allenfalls, wenn unmittelbar in ihrer Region die Unternehmen schon einmal korrupt oder anders kriminell aufgefallen waren. Am Montag, dem 25.2.2013, veranstaltet der Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung (pdf) zu unserem Gesetzentwurf , durch den ein bundeszentrales „Korruptionsregister“ über unzuverlässige Unternehmen eingerichtet werden soll. Die Anhörung ist öffentlich. Die Anhörung findet zwischen 14:00 und 16:00 Uhr in Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestags statt.
Nachdem vor Kurzem bereits eine Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum geplanten und hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage stattgefunden hat, haben sich die Obleute des Rechtsausschusses heute darauf verständigt, dass weitere Beratungen dringend notwendig sind. Hierfür hatten auch wir Grünen uns eingesetzt. Besonders freuen wir uns, dass es im Rahmen der jetzigen Beratungen gelungen ist, zwei Dinge durchzusetzen, die im Rahmen der Beratungen des Rechtsausschusses – vollkommen zu Recht – für einigen Unmut gesorgt hatten: So ist zu der jetzigen Anhörung, nachdem während des Expertengesprächs des Rechtsausschusses lediglich ein Protagonist der öffentlichen Debatte vertreten war, nunmehr auch ein Vertreter des Unternehmens google geladen. Zudem wird die jetzige Anhörung gestreamt, d.h. alle diejenigen, die eine Teilnahme auch aufgrund der Kurzfristigkeit nicht realisieren können, haben die Möglichkeit, die Anhörung live zu verfolgen.
Am 25.2.2013 veranstaltet der Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages eine öffentliche Anhörung. Gegenstand der Beratungen werden die grünen Vorschläge eines verpflichtenden Korruptionsregisters und unser Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz sein. An dieser Stelle macht Konstantin auf die Anhörung aufmerksam und informiert über die geladenen Sachverständigen und die Modalitäten der Anmeldung.
Gestern fand die Anhörung zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Über die Anhörung und unserere Bemühungen, diese in einen größeren Raum zu verlegen und einen Stream zu realisieren, hatten wir ja bereits ausführlich berichtet. Zur gestrigen Anhörung und der Notwendigkeit weiterer Beratungen des umstrittenen Leistungsschutzrechts haben Tabea und Konstantin heute noch einmal folgendes erklärt.
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