Im Zuge der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 19. März 2015 wurden zwei weitere Zeugen aus den Reihen des Bundesnachrichtendienstes (BND) angehört. Thematisch ging es zum einen noch einmal um die Operation EIKONAL, zum anderen um Fragen des G10-Schutzes und des Umgangs mit erfassten Kommunikationsdaten bis in die Gegenwart. In dieser Woche hört der Ausschuss zwei sehr interessante Zeugen – dieses Mal nicht vom Bundesnachrichtendienst (BND). Vielmehr werden Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, und Dr. Hans de With, von 1998 bis 2013 Vorsitzender der G10-Kommission des Bundestages, vor dem Ausschuss aussagen.
Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am kommenden Montag zu einer öffentlichen Anhörung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Gegenstand der Anhörung ist das Ansinnen der großen Koalition, die Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für Datenschutz zu stärken. Hierzu liegt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes von Union und SPD vor. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir einen eigenen, grünen Änderungsantrag zur Vorlage der Koalition erarbeitet, auf den wir gleich noch einmal gesondert hinweisen werden. Nach der Anhörung werden wir eine weitere Initiative in Form eines Entschließungsantrags in den Bundestag einbringen.
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Gerade haben die Befürworter der Massenspeicherung die nächste herbe schlappe einstecken müssen. Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag für eine rasche Wiederauflage der VDS ausgesprochen hatte. Einen Plan B hat die Bundesregierung nicht. Ein erneuter jahrelanger Grabenkampf ist zu befürchten. In einem aktuellen Antrag fordern wir die Bundesregierung noch einmal dazu auf, sich endlich und ein für allemal von der Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden und sich endlich in Brüssel gegen die entsprechende EU-Richtlinie einzusetzen.
Aus einer Unterrichtung des Haushaltsausschusses durch das Bundesministerium des Innern (BMI) vom 21. Oktober 2011 geht hervor, dass sich die Gründung und Arbeitsaufnahme der Stiftung Datenschutz entgegen der kürzlichen Versprechen von Bundesinnenminister Friedrich weiter verzögern wird. Man wird deshalb eine Treuhandstiftung errichten, um die eingestellten Haushaltsmittel gemäß der haushaltsrechtlichen Vorgaben zumindest vorübergehend „parken“ zu können. Zugleich gibt das Bundesministerium des Inneren bekannt, die Stiftung Datenschutz werde in Leipzig als Zentrum eines aufstrebenden IT-Sektors angesiedelt werden, um die neuen Länder zu fördern. Eine derart durchsichtige Standort-Kungelei zwischen Bundesregierung und der CDU-geführten sächsischen Landesregierung war nicht anders zu erwarten. Schlicht einen Skandal birgt der knappe Hinweis, dass das Bundesministerium des Inneren als Stifterin sowohl den Vorstand als auch den Verwaltungsrat alleine benennen wird. Dem gemischt zu besetzenden Beirat soll lediglich eine beratende Funktion zukommen. Damit werden alle sach- und fachkundigen Hinweise zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Projekts klar in den Wind geschlagen. Auch die sonstigen Rahmendedingungen stehen in eklatantem Widerspruch zu den vollmundigen schwarz-gelben Versprechen in Sachen Stiftung.
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