Als grüne Bundestagsfraktion haben wir das Thema Bürgerrechte in der digitalen Welt zu einem Schwerpunkt unserer parlamentarischen Arbeit im Jahr 2014 gemacht. Am vergangenen Freitag luden wir alle Interessierten zu einer Konferenz „Verbrauchermacht in der digitalen Welt? freiheit#vernetzt#sichern“ in den Deutschen Bundestag, um gemeinsam verschiedene Aspekte des digitalen Verbraucher- und Datenschutzes zu beleuchten zu diskutieren. An dieser Stelle ein kleiner Rückblick auf unsere Veranstaltung und die sie begleitenden Aktivitäten der Fraktion. Wir stellen unseren Entwurf des Positionspapiers „NutzerInnen in der digitalen Welt – Verbraucher- und Datenschutz stärken“ mit unserem Bürgerbeteiligungswerkzeug betatext für Anregungen, Kritik und konkrete Vorschläge zur Verfügung. Damit bieten wir als einzige Bundestagfraktion eine echte Möglichkeit für transparente Bürgerbeteiligung.
Durch den Whistleblower Edward Snowden wurde in den vergangenen Monaten der mit Abstand größte weltweite Überwachungsskandal aller Zeiten offenbart. An diesem Samstag fand in Hamburg ein kleiner Ableger der „Freiheit statt Angst“ Demonstrationen statt. Auch Konstantin sprach wieder auf der Demo. An dieser Stelle dokumentieren wir seinen kurzen Redebeitrag. Wie immer gilt: Über Kritik und Anregungen freuen wir uns.
Seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Debatte um das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Als extrem ideologisch erweisen sich die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, die trotz der zweiten herben Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshofs weiter an der hoch umstrittenen Datenspeicherung festhält. Nachdem die schleswig-holsteinischen Grünen bereits auf ihrem letzten Kleinen Parteitag vor einigen Wochen einen Beschluss gegen anlasslose Massenüberwachung gefasst haben, in dem sich auch eine deutliche Absage an die Vorratsdatenspeicherung findet, haben wir als schleswig-holsteinische Grünen gerade nochmals - einstimmig – einen aktuellen Beschluss gegen die VDS gefasst. Den Beschluss dokumentieren wir an dieser Stelle im Wortlaut.
In den letzten Tagen hatte ich wiederholt über die anhaltende Weigerung der Bundesregierung, die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre zu unterstützen, berichtet. Heute hat die Grüne Bundestagsfraktion eine aktuelle Stunde mit dem Titel ,,Behinderung der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses des deutschen Bundestages durch die Bundesregierung" beantragt. Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, die Arbeit des Ausschusses im Interesse der Aufklärung zu unterstützen und nicht weiter zu behindern. Es kann nicht sein, dass Millionen Bürgerinnen und Bürger bis hin zur Bundeskanzlerin ausgespäht werden und die Regierung die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses bremst, weiter behindert und verzögert.
Heute haben Konstantin und Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, die anhaltende Realitätsverweigung von Vertreterinnen und Vertreter der CDU sowie verschiedener SPD-Innenminister in Sachen Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Vor nicht einmal einer Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem bahnbrechenden Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit dem Europarecht erklärt. Die gerade erst erzielte Einigung zwischen Justizminister Maas und Unionsfraktionschef Kauder, in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anzugehen, war die einzig logische Konsequenz des Urteils. Diese Einigung soll durch die Forderungen von Wolfgang Bosbach und verschiedenen SPD-Landesinnenministern nun scheinbar torpediert werden.
Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich. Es ist eine herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung. Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Die Bundesregierung muss sich nun in Brüssel durchsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: in die Schublade der Geschichte. Sie muss endlich verstehen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein untaugliches und unverhältnismäßiges Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik ist, das zwar Diktatoren und autoritären Regimen gefallen mag, in Rechtsstaaten aber nichts zu suchen hat. Das heutige Urteil muss insgesamt einen Wendepunkt in der Debatte um die Innere Sicherheit darstellen.
Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Geheimdienst- und Überwachungsaffäre (#SavePrivacyPUA) nimmt seine Arbeit auf. Der von uns angestoßene und am Ende nach monatelangen Diskussionen durch- und dann gemeinsam eingesetzte Ausschuss soll nach den Enthüllungen von Edward Snowden über die Überwachungspraxis der NSA und des britischen Geheimdienstes GCHQ, aber auch über die Rolle deutscher Stellen, aufklären.
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