Am vergangenen Freitag fand die erste Beratung des Bundestags über den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BKA-Gesetzes statt. Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gemacht hat, nicht. Statt die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht mit rechtmäßigen Mitteln zu stärken, weitet die Bundesregierung erneut Massenüberwachungsmaßnahmen aus. Die Möglichkeit der präventiven Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Im Bereich der IT-Datenhaltung nimmt die Bundesregierung einen grundlegenden Paradigmenwechsle vor. Datensätze sollen übergreifend miteinander vernetzt werden. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung ist somit bewusst ausgehebelt. Konstantins Rede zum BKA-Gesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Netzpolitik ist das Thema unserer Zeit. Im piqd-Interview mit Katrin Rönicke spricht Konstantin über die Schattenseiten der smarten, digitalen Welt, wie Massen-Überwachung und Datenkraken. Aber auch über die Möglichkeiten, durch Demokratie die Bürgerrechte zu sichern. Das knapp 20 minütige Interview dokumentieren wir an dieser Stelle zum Nachhören und Herunterladen.
Hass und Hetze drohen alltäglich zu werden. Hemmschwellen brechen weg. Vorurteile werden geschürt und Feindbilder bedient. Menschen werden beleidigt und bedroht. In einem Gastbeitrag im Handelsblatt hatte Konstantin die Gelegenheit auf diese drängenden Probleme hinzuweisen und seine Lösungsvorschläge vorzustellen. An dieser Stelle dokumentieren wir den Beitrag.
Die Entwicklung autonomer Fahrzeuge schreitet stetig voran. Schon in wenigen Jahren soll das selbstfahrende und vernetzte Auto Alltag sein. Hierbei stellen sich wichtige Fragen zum Schutz der Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Schon heute verfügen moderne Fahrzeuge über bis zu 80 digitale Steuergeräte, sowie über eine Anzahl von bis zu hundert verschiedenen Sensoren, die auch personenbeziehbare Daten und Informationen erheben, verarbeiten und nutzen. Die digitalen Steuergeräte und Sensoren generieren – oftmals intransparent für den Fahrzeughalter – selbsttätig große Menge von Daten und Informationen zur Umgebung, zur Fahrweise, aber auch direkt zum Zustand der Fahrenden. So kann beispielsweise die Atemluft kontrolliert, der Herz- oder Pupillenschlag überwacht oder der psychische Zustand per Sprachanalyse ausgewertet werden. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Renate Künast, und unserem verkehrspolitischen Sprecher Stefan Kühn haben wir die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage erneut gefragt, wie sie Datensouveränität und Verbraucherschutz bei der Entwicklung eines Rechtsrahmens für das automatisierte Fahren sicherstellen will. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor.
Hass und Hetze gegen Flüchtlinge und Muslime, Rassismus, Sexismus, Homophobie und Antisemitismus durchschwemmen Foren, soziale Netzwerke, Blogs und Kommentarspalten. Dies hat Konsequenzen im Handeln und führt zu mehr Gewalt. Das Netz befördert diese Dynamik und wirkt wie ein Brandbeschleuniger. Klick-Logiken kennen keine Menschenwürde. Gesellschaftliche Meinungsbildung kann durch gezielte Falschinformationen, durch (auch geheimdienstliche) IT-Angriffe und Hacking, aber auch den Einsatz von - auch durch intransparenten „Social Bots“ viral verbreitete - Falschmeldungen manipuliert werden. Die grüne Bundestagsfraktion hat gerade einen Beschluss „Verantwortung, Freiheit und Recht im Netz“ gefasst. Nach Vorlage unserers Papiers und einem Äußerung unserer Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt, in dem sie grüne Vorschläge einer gesetzlichen Regulierung ankündigt, ist die Diskussion um die Regulierung von Social Bots derzeit durchaus virulent. Die Diskussion begrüßen wir.
Trotz der massiven gesellschaftlichen und politischen Umbrüche, die wir durch die Digitalisierung erleben, ist es der Bundesregierung nicht gelungen, diesen Wandel auch in ihren politischen Entscheidungen widerzuspiegeln. Weder wurden innerhalb der Regierung klare Zuständigkeiten bestimmt, noch ist eine kohärente Strategie erkennbar. Statt dringend notwendiger Weichenstelllungen anzugehen, stellt die Bundesregierung mühsam erkämpfte Standards wieder in Frage. Von dieser rückschrittlichen Netzpolitik profitieren weder die Bürgerinnen und Bürger, noch Unternehmen. In einem Beitrag in "Das Netz - Jahresrückblick Digitalisierung und Gesellschaft 2016-2017" hat Konstantin auf die weiterhin dringend notwendige Wende in der Netzpolitik der Bundesregierung hingewiesen.
Am 19. Dezember 2016 starben elf Besucher des Weihnachtsmarktes auf dem Berliner Breitscheidplatz durch einen furchtbaren terroristischen Anschlag. Haupttatverdächtiger ist der 24-jährige Tunesier Anis Amri, der zunächst fliehen konnte, jedoch in der Nacht auf den 23. Dezember 2016 von der italienischen Polizei bei einer Routinekontrolle erschossen wurde, nachdem er selbst auf die Polizisten geschossen hatte. Die Bundesregierung bleibt auch mehrere Wochen nach dem Anschlag trotz wiederholter Zusicherungen eine vollständige Aufklärung und Information des Parlaments und der Öffentlichkeit schuldig. Eine solche ist jedoch unabdingbar, denn es folgen aus dem Anschlag erneut wichtige Fragen zur Sicherheitsarchitektur in Deutschland und zur Verantwortung insbesondere auch von Bundesbehörden für mögliche Fehler bei der Behandlung des Falles Anis Amri und bezüglich der im Vorfeld der Tat zu Tage getretenen sicherheitspolitischen Defizite. Die Frage nach der Aufklärung im Fall Amri war gestern Thema einer Aktuellen Stunde im Plenum des Bundestages. Hier könnt Ihr Konstantins Rede nachschauen.
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