Seit Monaten weigert sich die Bundesregierung unter Berufung auf die angeblich fehlende Zustimmung der US-Regierung dem sogenannten „1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode“ die NSA-Selektoren vorzulegen, nach denen der BND Telekommunikationsdaten durchsucht und entsprechende Ergebnisse an den US-Geheimdienst übermittelt hat. Die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sowie Konstantin und seine Kollegin Martina Renner haben als Mitglieder im Untersuchungsausschuss wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Unsere Klage haben wir heute gemeinsam mit unserem Prozessbevöllmächtigten, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
In der Parlamentarischen Sommerpause beschäftigten uns vor allem zwei Themen: Die Affäre um den sogenannten „Landesverrat“ und die Frage, ob es bestimmte Bereiche in demokratischen Rechtsstaaten geben darf, die sich der parlamentarischen Kontrolle und öffentlichen Diskussion komplett entziehen. Die erste parlamentarische Sitzungswoche nach der Sommerpause, eine Haushaltswoche, ist bereits in vollem Gange. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre tagt in dieser Woche gleich zweimal, am heutigen Donnerstag und am morgigen Freitag. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Überblick über die wichtigsten Zeugen, Themen und weitere Planungen.
Die grüne Bundestagsfraktion hat den Schutz und den Ausbau der „Bürgerrechte in der digitalen Welt“ zu einem ihrer Schwerpunkte ihrer Arbeit gemacht. In den letzten Jahren haben wir jedes Jahr unsere sogenannte „Netzpolitische Soirée“ veranstaltet. Auch dieses Jahr wollen wir mit einer weiteren „Netzpolitischen Soirée“ an den Erfolg dieser Veranstaltungsreihe der letzten Jahre anknüpfen. Im Mittelpunkt der diesjährigen Soirée steht die NSA-Affäre. Wir freuen uns, u.a. mit Peter Altmaier zu diskutieren.
Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir in den letzten Wochen immer wieder gesagt: Mit der Entlassung von Generalbundesanwalt Range ist die Affäre um den angeblichen #Landesverrat durch zwei Journalisten von netzpolitik.org noch lange nicht beendet. Im Gegenteil: Die Aufklärung geht weiter. Wir wollen weiterhin wissen: Wer wusste in der Bundesregierung wann wie viel von den Vorgängen? War das für Geheimdienstkoordination zuständige Kanzleramt wirklich so ahnungslos? Wie erklären sich die Widersprüche in den Statements von Generalbundesanwalt Range, Justizminister Maas und Innenminister de Maiziere? All das wollen wir von der Bundesregierung wissen.
Anfang Juli griffen Hacker den italienischen Hersteller von Überwachungssoftware Hacking Team an und übergaben interne Dokumente der Whistleblowerplattform Wikileaks, die […]
Heute berichtete der Tagesspiegel, dass das Bundeskanzleramt scheinbar doch sehr frühzeitig über die Anzeigen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), die schließlich im Vorwurf des Landesverrats gipfelten, informiert war. Dass man im Bundeskanzleramt, das die Rechts- und Fachaufsicht über das BfV ausübt, von dem ganzen Vorgang nichts gewusst haben will, war von Anfang an wenig glaubwürdig. Das haben wir immer wieder artikuliert. Heute muss das Bundeskanzleramt endgültig zurückrudern. Die jüngsten Berichte bestätigen erneut: Die Aufklärung steht noch am Anfang. Die Bundesregierung muss jetzt alle Informationen auf den Tisch packen. Das Kanzleramt muss schnellstmöglich erklären, welche Rolle es in der Affäre tatsächlich spielte und warum man nicht gegen das durchsichtige Vorgehen des BfV intervenierte.
Nach Angaben der "Zeit" überließ es die US-amerikanische Regierung der Bundesregierung, die NSA-Selektorenliste freizugeben. Frank-Walter Steinmeier habe zudem von den Abhöraktionen gewusst, zitiert das Blatt Ex-BND-Chef Ernst Uhrlau. Hier ein Tagesspiegel-Artikel zur Vorabmeldung. Sollte sich nun herausstellen, dass die Aussagen bezüglich einer Verweigerung der Amerikaner nicht der Wahrheit entsprachen und die Entscheidung auf Herausgabe der Selektoren vielmehr explizit der Bundesregierung überlassen wurde, wäre dies ein weiterer handfester Skandal in einer ganzen Reihe von Ungeheuerlichkeiten, die sich die Bundesregierung in der Affäre bis heute erlaubt hat. Die Bundesregierung hätte Parlament und Öffentlichkeit bewusst belogen, um die eigene Verstrickung in den Skandal unter den Teppich zu kehren.
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