Die Enthüllungen durch Edward Snowden sind eine Zäsur in der Geschichte der westlichen Demokratien. Täglich erreichen uns neue Hiobsbotschaften. Heute wissen wir: Die Praktiken der Geheimdienste sind mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien nicht zu vereinbaren. Zu den ersten, die öffentlich gegen den Unwillen der Bundesregierung, endlich die nötigen Konsequenzen aus dem derzeitigen Skandal zu ziehen, protestierten und tatsächliche Handlungen einforderten, gehörte ein Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus dem Hamburger Raum. Sie waren es, die als erstes gegen den Überwachungsskandal auf die Straße gingen. Mit zahlreichen anderen Rechtsanwälten unterstützt Konstantin die "Hamburger Erklärung" - und fordert zu deren Verbreitung und Mitzeichnung auf.
Seit kurzem scheint Gewissheit was monatelang nur vermutet wurde: Die Bundesregierung erlaubt dem deutschen Auslandsgeheimdienst, dem Bundesnachrichtendienst (BND), Datenströme von 25 deutschen Providern direkt am Internetknoten De-Cix in Frankfurt auszulesen und zu rastern. Das zentrale Problem der millionenfachen Rasterung durch den für das Ausland zuständigen Geheimdienst ist die mutmaßliche Erstreckung der Überwachung auf den Inlandsverkehr der Bundesbürger. Dies wäre ein millionenfacher Grundrechtseingriff.
Täglich werden neue Dimensionen der Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA bekannt, die Erstellung millionenfacher Profile aus sozialen Netzwerken, bekannt. Heute berichtet u.a. heise über eine einjährige Vorratsdatenspeicherung durch die NSA. Die Schwelle zum autoritären Sicherheitsstaat, der seine Bürger präventiv überwacht und unter Generalverdacht stellt, scheint längst überschritten. Die nun bekannt gewordenen Praktiken verstoßen klar gegen die Menschenwürde. Eine solche Praxis wird bei uns durch das Grundgesetz untersagt. Auch vier Monate nach Bekanntwerden der lückenlosen Überwachung weltweiter Internet- und Telekommunikation durch verschiedene westliche Geheimdienste verhindert die Bundesregierung die Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe. Den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger setzt sie nicht durch.
Die Veröffentlichung des Artikels „Pillendreher als Datendealer“ im SPIEGEL“ vom 19. August 2013 hat erneut die Diskussion entfacht, inwieweit der Datenschutz beim Rezeptdatenhandel be- bzw. missach­tet wird und inwieweit mit gehandelten Rezeptdaten für externe Datenaufberei­ter und Pharmafirmen eine Reidentifizierung von personenbezogenen Daten (Versicherte, Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker) möglich ist. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir, nachdem wir bereits im Jahr 2012 mit mehre­ren Schriftlichen Fragen das Thema parlamentarisch bearbeitet haben, nun die aktuellen Entwicklungen noch einmal aufgegriffen und eine Kleine Anfrage hierzu an die Bundesregierung gerichtet.
104 Fragen zum Komplex „Überwachung der Internet-und Telekommunikation durch Geheimdienste der USA, Großbritanniens und in Deutschland“ hatten wir an die Regierung gerichtet. Die "Antworten" der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage, über die auch Spiegel Online bereits berichtet hatte, machen noch einmal deutlich: Von der schwarz-gelben Regierung ist keine Aufklärung in der Affäre zu erwarten, geschweige denn wirksame Maßnahmen, um die Menschen in Deutschland vor Überwachung zu schützen.
Heute wurde bekannt, dass Vodafone Deutschland Bestands- und Bankverbindungsdaten von Millionen Kunden geklaut wurden. Wenn einem der größten europäischen Telekommunikationsunternehmen Daten dieser Qualität und in diesem Umfang gestohlen werden, handelt es sich um einen wahren Daten-GAU. Schon die schiere Menge eröffnet erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten. Dazu haben Malte für den grünen Bundesvorstand und Konstantin als Sprecher für Innen- und Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion heute gemeinsam Stellung genommen.
Am morgigen Donnerstag wird EU-Kommissarin Kroes ihre Pläne zur Neuregulierung des EU-Telekommunikationsmarktes vorstellen. Kritiker weisen seit langem darauf hin, dass die Pläne von Kommission und deutschem Bundeswirtschaftsministerium, die Netzneutralität endgültig aufzukündigen, grundlegende Prinzipien des freien und offenen Internets bedrohen. In einem gemeinsamen Beitrag haben Konstantin und Jan Philipp die Pläne von EU-Kommission und BMWi kritisiert und die zuständige Kommissarin Kroes aufgefordert, auf EU-Ebene nicht die gleichen Fehlern zu wiederholen, die das deutsche Wirtschaftsministerium schon begangen hat.
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