Ist der deutsche Rechtsstaat ein kranker Patient? Mit dieser Frage eröffnete die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt die 5. Netzpolitische Soirée. In Anbetracht des Aufklärungsphlegmas der Bundesregierung scheint es um den Rechtsstaat und die Rechte des Parlaments in Zeiten der Großen Koalition nicht gut bestellt: Akten werden verzögert, unvollständig und weitgehend geschwärzt an den Untersuchungsausschuss geliefert. Darüber hinaus werden ganze Aktenreihen gleich gar nicht übersendet oder pauschal als geheim eingestuft. Dem Schlüsselzeugen Edward Snowden wird die Aussage vor dem Parlamentarischen Untersuchugsausschuss bis heute nicht ermöglicht und den Parlamentariern unverhohlen Drohbriefe auf Grundlage ominöser Rechtsgutachten von US-Rechtsanwaltskanzleien geschickt. Eine Zwischenbilanz.
Die jüngsten – inzwischen eingestellten - Ermittlungen wegen Landesverrats im Fall netzpolitik.org zeigen, dass Journalistinnen und Journalisten vor staatlichen Eingriffen nicht ausreichend geschützt sind. Zwar sind derartige, schwerwiegende Vorwürfe wegen Landesverrats eher die Ausnahme, dennoch sehen sich Journalistinnen und Journalisten immer wieder Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt, durch die sie bei der Erfüllung ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe behindert werden. Dies gefährdet die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit. Wir wollen den jüngsten Fall zum Anlass nehmen, die Gesetzeslage zu überprüfen und im Rahmen eines Fachgesprächs zu diskutieren, ob und wenn ja, welche Maßnahmen für einen besseren Schutz von Journalistinnen und Journalisten ergriffen werden müssen.
Seit Monaten weigert sich die Bundesregierung unter Berufung auf die angeblich fehlende Zustimmung der US-Regierung dem sogenannten „1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode“ die NSA-Selektoren vorzulegen, nach denen der BND Telekommunikationsdaten durchsucht und entsprechende Ergebnisse an den US-Geheimdienst übermittelt hat. Die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sowie Konstantin und seine Kollegin Martina Renner haben als Mitglieder im Untersuchungsausschuss wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Unsere Klage haben wir heute gemeinsam mit unserem Prozessbevöllmächtigten, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
In der Parlamentarischen Sommerpause beschäftigten uns vor allem zwei Themen: Die Affäre um den sogenannten „Landesverrat“ und die Frage, ob es bestimmte Bereiche in demokratischen Rechtsstaaten geben darf, die sich der parlamentarischen Kontrolle und öffentlichen Diskussion komplett entziehen. Die erste parlamentarische Sitzungswoche nach der Sommerpause, eine Haushaltswoche, ist bereits in vollem Gange. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre tagt in dieser Woche gleich zweimal, am heutigen Donnerstag und am morgigen Freitag. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Überblick über die wichtigsten Zeugen, Themen und weitere Planungen.
Heute haben wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag die Journalisten Markus Beckedahl und André Meister von netzpolitik.org für den Medienpreis Politik des Parlaments vorgeschlagen. An dieser Stelle dokumentieren wir das gemeinsame Nominierungsschreiben (pdf) von Katrin Göring-Eckardt (Fraktionsvorsitzende), Konstantin (netzpolitischer Sprecher und Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsauschuss, und Tabea (medienpolitische Sprecherin) im Wortlaut, in dem wir vor allem auf die wertvollen Verdienste der beiden Journalisten bei der Dokumentation und journalistischen Begleitung der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses verweisen.
Immer wieder werden wir in letzter Zeit nach dem aktuellen Stand der parlamentarischen Beratungen in Sachen Vorratsdatenspeicherung gefragt, daher an […]
Nach Angaben der "Zeit" überließ es die US-amerikanische Regierung der Bundesregierung, die NSA-Selektorenliste freizugeben. Frank-Walter Steinmeier habe zudem von den Abhöraktionen gewusst, zitiert das Blatt Ex-BND-Chef Ernst Uhrlau. Hier ein Tagesspiegel-Artikel zur Vorabmeldung. Sollte sich nun herausstellen, dass die Aussagen bezüglich einer Verweigerung der Amerikaner nicht der Wahrheit entsprachen und die Entscheidung auf Herausgabe der Selektoren vielmehr explizit der Bundesregierung überlassen wurde, wäre dies ein weiterer handfester Skandal in einer ganzen Reihe von Ungeheuerlichkeiten, die sich die Bundesregierung in der Affäre bis heute erlaubt hat. Die Bundesregierung hätte Parlament und Öffentlichkeit bewusst belogen, um die eigene Verstrickung in den Skandal unter den Teppich zu kehren.
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