Am Samstag, den 20.10.2012 fand der 2. Netzpolitische Kongress „Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter“ der Grünen Bundestagsfraktion statt, über den wir ja auch hier an verschiedenen Stellen berichtet hatten. Mit ca. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutierten wir im Paul-Löbe-Haus, dem „Maschinenraum“ des Deutschen Bundestags, über die Ausgestaltung eines digitalen Gesellschaftsvertrags und unsere netzpolitischen Konzepte. Eine ausführliche Zusammenfassung unseres Kongresses hatten wir ja bereits vorgenommen und Euch versprochen, in den nächsten Tagen die Videos aller Reden, die Audiomitschnitte der Workshops und die im Rahmen des Kongresses erstellten Graphic Recordings sowie die Fotos, die auf dem Kongress entstanden sind, zur Verfügung zu stellen.
Bereits in der nächsten Öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Petition zur Aufhebung der Gema-Vermutung beraten werden. Die Petition hat mit über 62.000 Mitzeichnern das für eine Öffentliche Ausschusssitzung nötige Quorum bei Weitem überschritten. Dass die Petition nun so zeitnah nach Ende der Mitzeichnung im Ausschuss beraten wird, freut uns. Die Öffentliche Ausschusssitzung wird am 5. November im Raum 4.900 (Europasaal) des Paul-Löbe-Hauses stattfinden. Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen wollen, können sich beim Sekretariat des Petitionsausschusses anmelden. Wer es nicht zu der Anhörung des Petitionsausschusses schafft, kann die Sitzung live im Stream verfolgen.
Gestern Abend beriet der Bundestag in erster Lesung zwei Initiativen, die beide das Ziel verfolgen, Betreiber von öffentlichen WLANs von der Störerhaftung auszunehmen. Ähnliche Initiativen legten vorher bereits die Justizministerkonferenz und der Bundesrat vor. Während die SPD nun einen weiteren Antrag hierzu vorlegte, machte die Fraktion Die Linke "Nägel mit Köpfen" und legte einen konkreten Gesetzesentwurf vor, der das Ziel verfolgt, das Telemediengesetz (TMG) zu ändern. Als Grüne, das könnt Ihr meiner unten stehenden Rede, die wir hier dokumentieren, entnehmen, begrüßen wir die beiden Initiativen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung, die dies bereits angekündigt hat, sich nun ebenfalls dem Problem der großen Rechtsunsicherheit bei Betreibern von WLAN-Netzwerken annimmt und behalten uns gleichzeitig vor, im Zuge der nun beginnenden parlamentarischen Beratungen noch einen eigenen konkreten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
Die Grenzen zwischen Job und Privatleben verschwimmen. Immer mehr ArbeitnehmerInnen sind auch nach Feierabend durch Smartphones und Tablets erreichbar bzw. checken selbst noch mal eben schnell Mails. Für FreiberuflerInnen existiert diese Grenze oft gar nicht, denn zu schnell könnte man einen Auftrag verlieren. Dass auch vielen Besucherinnen und Besuchern das Thema auf den Nägeln brennt, konnte man am Workshop "Dieser Feierabend ist auf Ihrer Arbeitsstelle nicht verfügbar" - Konsequenzen der ständigen Erreichbarkeit" sehen. Über 40 Leute kamen, um mit uns über die Folgen der ständigen Erreichbarkeit zu diskutieren. Besonders hat mich gefreut, dass sich fast jeder im Raum mal zu Wort gemeldet hat, das fand ich außergewöhnlich.
Am Samstag, den 20.10.2012 fand der 2. Netzpolitische Kongress „Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter“ der Grünen Bundestagsfraktion statt, über den wir ja auch hier an verschiedenen Stellen berichtet hatten. Mit ca. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutierten wir im Paul-Löbe-Haus, dem „Maschinenraum“ des Deutschen Bundestags, über die Ausgestaltung eines digitalen Gesellschaftsvertrags und unsere netzpolitischen Konzepte. Im Zentrum unseres diesjährigen Kongresses stand neben den Keynotes der beiden netzpolitischen Vordenker Lawrence Lessig und Ben Scott sowie zwei Podiumsdiskussionen mit Jürgen Trittin und Claudia Roth die Fortsetzung der Diskussion über die Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrags für das digitale Zeitalter.
Die Projektgruppe Demokratie und Staat der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Deutschen Bundestag, der Konstantin vorsitzt, hat am 22.10.2012 ihre letzte Sitzung abgehalten. Die Mitglieder der Projektgruppe haben sich während der Sitzung auf gemeinsame Handlungsempfehlungen für mehr Bürgerbeteiligung geeinigt. An dieser Stelle berichtet Konstantin von den wichtigsten Ergebnissen der letzten Projektgruppensitzung.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird seit langem kontrovers auf politischer Ebene diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Kritiker des Urteils, darunter zahlreiche Juristen aus dem IT-Bereich, haben immer wieder darauf verwiesen, dass der BGH in seinem Urteil des maßgeblichen Paragraphen des Telemediengesetzes (TMG) nicht berücksichtigt hat. Nun liegen ein Antrag und ein Gesetzesentwurf zur parlamentarischen Beratung vor. Wir begrüßen zwar die Intention beider Initiativen, sehen jedoch auch jeweilieg Schwächen, so dass wir in Kürze einen eigenen Gesetzesvorschlag unterbreiten werden.
Archive