Facebook, Google, Apple, Microsoft – alle diese Namen sind mit aktuellen Datenschutzskandalen verknüpft. Das Vertrauen der Bundesbürger in den Schutz ihrer Daten ist gestört. Der erste Bundesinnenminister der schwarz-gelben Koalition, Thomas de Maiziere, hatte u.a. in seiner vielbeachteten netzpolitischen Rede gesetzliche rote Linien für den Schutz des Persönlichkeitsrechts im Internet angekündigt. Diese sollten unabhängig von Selbstregulierungsanstrengungen der Industrie etwa im Fall der sog. Geodaten-Panoramadienste kommen. Man hatte sich damit für das Modell der regulierten Selbstregulierung entschieden, sogar ein Referentenentwurf kursierte. Nun musste die Bundesregierung auf eine Frage Konstantins eingestehen, dass das "Rote-Linien-Gesetz" niemals kommen wird. Eine weitere schwarz-gelbe Blamage im Bereich des Datenschutzes.
Am 20. Oktober 2012 wird der zweite Netzpolitischen Kongress der Grünen Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag stattfinden. In den vergangenen Tagen hatten wir bereits über unseren Kongress informiert. Ab sofort ist die Anmeldung möglich. An dieser Stelle skizzieren wir das Programm unsere Kongresses, der in diesem Jahr den Titel "Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter" tragen wird. Außerdem findet Ihr hier weitere Informationen zum Ablauf des Kongresses, zu den Anmeldemodalitäten und weitere, wichtige Hinweise.
Am 20. Oktober 2012 wird der zweite Netzpolitischen Kongress der Grünen Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag stattfinden. Letzte Wochen konnten wir den Termin und den groben Rahmen veröffentlichen. Nun möchten wir Euch die Details zu unserem Call for Participation mitteilen. Im Kern des Kongresses sind zwei Phasen mit parallel stattfindenden Workshops geplant. Davon wird eine Phase von den Abgeordneten der Grünen Bundestagsfraktion gestaltet. In der zweiten Workshopphase möchten wir Euren Beiträgen Raum bieten.
In den zwei Jahren, die seit unserem letzten Kongress unter dem Motto "Gesellschaft digital gestalten" vergangen sind, hat sich viel getan: Die Bedeutung der Netzpolitik, die heute längst Gesellschaftspolitik ist und jeden Politikbereich tangiert, ist nunmehr auch bei denjenigen angekommen, die sich noch vor Kurzem der Relevanz des Themas für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft nicht bewusst waren. Am 20. Oktober 2012 laden wir Euch herzlich zum 2. Netzpolitischen Kongress der Grünen Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag ein. Als grüne Bundestagsfraktion haben wir das Motto unseres letzten Kongresses ernst genommen: In den vergangenen zwei Jahren haben wir immer wieder den Dialog mit all denjenigen gesucht, die sich konstruktiv in die Debatte um die zukünftige Gestaltung unserer (digitalen) Gesellschaft einbringen wollen und haben - mehrfach nach intensiver Online-Diskussion - zahlreiche parlamentarische Initiativen vorgelegt. An diese Diskussionen anknüpfend laden wir nun alle Interessierten am 20. Oktober 2012 zum 2. Netzpolitischen Kongress der Grünen Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag ein.
Die allein aufgrund des öffentlichen Drucks vollzogene Vollhalse des Bundesregierung beim Meldegesetz ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Nachdem selbst die BILD gegen das Meldegesetz zu Felde zieht, reagiert die noch am heutigen morgen sich wortreich verteidigende Bundesregierung und distanziert sich von ihrem eigenen Gesetzentwurf. Erst wird über Monate der Öffentlichkeit mit einem Referentenentwurf weisgemacht, man strebe eine tatsächlich datenschutzfreundliche Regelung an. Dann wird auf der Zielgeraden per Änderungsantrag ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk an den Deutschen Dialomarketingverband überreicht, indem das Opt-In durch eine zudem noch löcherige Opt-Out-Regelung ersetzt wird. Das ist Mövenpick-Politik vom Feinsten!
Die Enquête-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ hat die endgültigen Handlungsempfehlungen zu Bildung und Forschung sowie den Zwischenbericht zu den Auswirkungen von Internet und Digitalisierung auf Demokratie und Staatsgefüge verabschiedet.
In den letzten Tagen ist deutliche Kritik an einem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens, das Schwarz-Gelb in der letzten Woche vor der Parlamentarischen Sommerpause noch auf die Tagesordnung des Bundestages gehievt hatte, laut geworden – zu Recht: Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig Meldeämter ihre Daten an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben können. Auch ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten würde nicht greifen. Seit Jahren liegt das Melderecht in der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Aber erst jetzt hat der Gesetzgeber gehandelt - und beim Datenschutz komplett versagt.
Archive