Angesichts einer weiter anhaltenden Diskussion um die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung und derzeit sowohl von führenden Vertretern der Großen Koalition in Berlin als auch von verschiedenen Landesinnenministern der SPD seit Jahren wiederholt vorgebrachter Argumentationsmuster, haben Konstantin und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, die völlig unklare Haltung der Bundesregierung in dieser zentralen Bürgerrechtsfrage kritisiert und die Bundesregierung nicht nur aufgefordert, hier für Klarheit zu sorgen, sondern auch sich gegenüber der Europäischen Kommission gegen eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie auf europäischer Ebene auszusprechen.
Heute haben Konstantin und Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, die anhaltende Realitätsverweigung von Vertreterinnen und Vertreter der CDU sowie verschiedener SPD-Innenminister in Sachen Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Vor nicht einmal einer Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem bahnbrechenden Urteil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit dem Europarecht erklärt. Die gerade erst erzielte Einigung zwischen Justizminister Maas und Unionsfraktionschef Kauder, in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung anzugehen, war die einzig logische Konsequenz des Urteils. Diese Einigung soll durch die Forderungen von Wolfgang Bosbach und verschiedenen SPD-Landesinnenministern nun scheinbar torpediert werden.
Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich. Es ist eine herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung. Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Die Bundesregierung muss sich nun in Brüssel durchsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: in die Schublade der Geschichte. Sie muss endlich verstehen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein untaugliches und unverhältnismäßiges Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik ist, das zwar Diktatoren und autoritären Regimen gefallen mag, in Rechtsstaaten aber nichts zu suchen hat. Das heutige Urteil muss insgesamt einen Wendepunkt in der Debatte um die Innere Sicherheit darstellen.
Ein ganzes Bündel von Skandalen rund um die Datensicherheit sorgte in den vergangenen Monaten für Wirbel und bescherte der innen- und rechtspolitischen Debatte einige Höhepunkte. Im Kern geht es dabei um den Erhalt unserer Grundrechte und damit unserer Freiheiten. Das Recht auf Selbstbestimmung ist in Gefahr. Betroffen sind wir alle. In einem aktuellen Beitrag für die "Profil:Grün", die Zeitschrift der Grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin sich einige Gedanken über die Freiheit im Digitalen und was wir für ihren Schutz tun müssen gemacht. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Geheimdienst- und Überwachungsaffäre (#SavePrivacyPUA) nimmt seine Arbeit auf. Der von uns angestoßene und am Ende nach monatelangen Diskussionen durch- und dann gemeinsam eingesetzte Ausschuss soll nach den Enthüllungen von Edward Snowden über die Überwachungspraxis der NSA und des britischen Geheimdienstes GCHQ, aber auch über die Rolle deutscher Stellen, aufklären.
Gestern wurde bekannt, dass es erneut zu einem Datenklau von 18 Millionen E-Mail-Adressen und den dazugehörigen Passwörtern gekommen ist. Betroffen sind offenbar alle großen deutschen Anbieter und mehrere Millionen Bundesbürger. Zudem würden manche der Daten für alle aktuelle Angriffe missbraucht werden. Innerhalb weniger Monate erleben wir nun schon den zweiten Diebstahl digitaler Identitäten in einem massiven Ausmaß. Nach dem letzten Skandal hatten wir die Bundesregierung aufgefordert, die Aufklärung entschlossen anzugehen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Geschehen ist nichts.
Mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses geht die dringend benötigte weitere Aufklärung des größten Überwachungs- und Geheimdienstskandals einen entscheidenden Schritt voran. Als Grüne Bundestagsfraktion fordern wir die alte und neue Bundesregierung sowie die Europäische Kommission seit nunmehr einem dreiviertel Jahr immer wieder unmissverständlich auf, angesichts der durch den Whistleblower Edward Snowden bekannt gewordenen Überwachungspraktiken des britischen Geheimdienstes GCHQ im Allgemeinen und hinsichtlich des aus unserer Sicht klar EU-rechtswidrigen Einsatzes des Programms TEMPORA im Speziellen ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber dem Vereinigten Königreich Großbritannien einzuleiten. Die Untätigkeit von Bundesregierung und EU-Kommission ist nicht hinnehmbar. Daher haben wir gestern Kommissionspräsidenten Barroso noch einmal in einem Schreiben aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbrittanien einzuleiten.
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