Die EU-Kommission hat am 25. Januar 2012 ein umfassendes Paket zur Harmonisierung des Datenschutzrechtes auf europäischer Ebene vorgelegt. Sie plant, die Datenschutzreform bis Ende 2013 umzusetzen. Das wichtigste Vorhaben ist eine sogenannte Datenschutz-Grundverordnung. Auf Antrag der sächsischen Grünen debattierte der Rechtsausschuss des Landtages in seiner letzten Sitzung über die Positionierung Sachsens im Bundesrat. Im Ergebnis wurde die Staatsregierung aufgefordert, in geeigneter Weise auf Subsidiaritätsbedenken hinzuweisen, gleichwohl die mit der Datenschutz-Grundverordnung verfolgten Ziele vom Landtag begrüßt werden. Die sächsischen Grünen wollen die Debatte um den zukünftigen EU-Datenschutz fortführen und laden zu einer Diskussionsveranstaltung.
Soeben ist der aktuelle Flyer der Bundestagsfraktion zur grünen Netzpolitik "Verantwortung für eine freies Netz" (pdf 882 KB) online gegangen. Der Flyer bemüht sich das weite Feld der Netzpolitik in seiner Gesamtheit zu beleuchten und die wichtigsten Schlagworte verständlich zu erklären. Die Texte stehen unter der CC-Lizenz Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland (CC BY-ND 3.0) Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns!
Am Freitag, den 30. März debattierte der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel unserer Initiativen war und ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigte allzu oft eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefährdete das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellte insgesamt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar. Nachdem wir bereits vor einigen Monaten einen umfangreichen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt und diesen vorab online diskutieren und weiterentwicklen haben lassen, haben wir am 30. März also über drei weitere grüne Anträge zum Datenschutz im Plenum des Bundestages debattiert - und damit schwarz-gelbes Brachland betreten. Hier dokumentieren wir Konstantins Plenarrede.
Am Freitag, den 30. März debattiert der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigt eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefärdet das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gibt es - nicht nur innerhalb der schwarz-gelben Koalition - eine intensive Diskussion um dieses Mittel der Strafverfolgung, seinen Nutzen und die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme, die insofern einen rechtsdogmatischen Dammbruch darstellt, als dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger verpflichtend anlasslos und verdachtsunabhängig auf Vorrat gespeichert werden. Gerade hat die Europäische Kommission Deutschland eine letzte Frist gesetzt, die bestehende Richtlinie umzusetzen. Der Zeitpunkt dieser Fristsetzung überasscht aus meheren Gründen. Nun wurde bekannt, dass sich Innenminister Friedrich, der innerhalb der Bundesregierung eigentlich nicht die Federführung in Sachen Vorratsdatenspeicherung innehat, ein Schreiben an die Europäische Kommission verfasst hat, in dem er die "Nichtumsetzung" bemängelt. Zu dem Schreiben des Innenministers und möglichen Auswirkungen hat Konstantin eine parlamentarische Frage an die Bundesregierung gerichtet.
Am gestrigen Montag, den 26. März 2012, fand zwischen 13.00 und 14.30 Uhr die 20. Sitzung des Unterausschuss Neue Medien statt. Das Schwerpunktthema der öffentlichen Sitzung war die „Netzpolitische Agenda der Europäischen Kommission“. Über die bevorstehende Anhörung hatten wir berichtet. Am Anfang der Sitzung haben die Direktoren Paul Nemitz (Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission) und Detlef Eckert (Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien) kurze Eingangsstatements gehalten und anschließend Fragen der einzelnen Fraktionen beantwortet. All diejenigen, die die gestrigen Sitzung verpasst haben, können die komplette Anhörung hier noch einmal nachschauen.
Die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung hat bereits im September 2011 das für die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 50.000 Mitzeichnungen erreicht. Alle Oppositionsfraktionen hatten die Koalition aufgefordert, dem Willen der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen und die Petition öffentlich zu beraten. Das von der Petition ausgehende Signal ist unmissverständlich: Die Bürgerinnen und Bürger lehnen die pauschale Überwachung ihrer Kommunikation ab. Sie wollen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die schwarz-gelbe Koalition weigert sich nunmehr zum dritten Mal, eine von über 65.000 Bürgerinnen und Bürger mitgezeichnete Petition gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung öffentlich zu beraten. Die schwarz-gelbe Koalition will offenbar kaschieren, dass sie in Sachen Vorratsdatenspeicherung höchst zerstritten ist. Es ist inakzeptabel, dass Union und FDP ihren Streit auf dem Rücken engagierter Bürgerinnen und Bürger austragen.
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