Über den geleakten Bericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, bezüglich des Einsatzes staatlicher Überwachungssoftware hatten wir bereits berichtet. Unter anderem ist die durch den Bericht offenbar gewordene technische Unmöglichkeit der Löschung von Inhalten, die klar den verfassungsrechtlich gebotenen Kernbereichsschutz betreffen, unseres Erachtens skandalös. Hierüber berichtet heute auch noch einmal die Tagesschau. Besonders verblüfft hat uns eine Auskunft des Bundesministeriums des Inneren gegenüber den Redakteuren der Tagesschau - doch lest selbst.
Momentan gibt es auf sueddeutsche.de eine Diskussion zu ACTA und der Zukunft des Urheberrechts. Einen grundsätzlichen Aufschlag gab es von Dirk von Gehlen und jetzt folgen Interviews mit Fachpolitikern aus den einzelnen Parteien. Ab heute steht auch das Interview mit Malte Spitz auf der Seite was ihr unten nachlesen könnt und stark auf dem Beschluss (PDF) der vergangenen Parteitages aufbaut und die grüne Position deutlich macht. Die Debatte läuft auch bei twitter unter dem Hashtag #urheberdebatte. Das Inteview im Wortlaut dokumentieren wir hier.
Millionen an Forschungsgeldern fließen aus europäischen wie auch bundesdeutschen Fördertöpfen in die Konzeptionierung und konkrete Ausarbeitung der Einsatzmöglichkeiten u.a. auch von Sicherheitstechnologien, die dazu dienen, Bürgerinnnen und Bürger systematisch und in der Fläche, d.h. möglichst umfassend zu überwachen. Die Bundesregierung betont immer wieder, dass es von ihrer Seite keinerlei Beteiligung an INDECT gegeben habe, da man das Projekt aufgrund seines „umfassenden Überwachungsgedankens“ für nicht vertretbar halte. Es stellt sich die Frage, ob diese Aussage wirklich zutreffend ist oder hier vernebelt werden soll? Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von uns Grünen bleiben da zumindest erhebliche Zweifel.
Am 23. Februar 2012 lädt die Hamburger GAL-Bürgerschaftsfraktion zu einem Fachgespräch über die Volksinitiative zum Hamburger Transparenzgesetz. Die Hamburger Grünen unterstützen grundsätzlich das Ziel, mehr Transparenz in der Hamburger Verwaltung und beim Regierungshandeln von Senat und Bürgerschaft zu schaffen und wollen mit geladenen Expertinnen und Experten diskutieren, wie das Transpanrenzgesetz konkret ausgestaltet werden müsste. Sollten Verbesserungen am Gesetzentwurf nötig sein, so werden die Hamburger Grünen diese der Volksinitiative vorschlagen.
Der schon vorher in Grundzügen bekannte Bericht des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, bezüglich des Einsatzes staatlicher Überwachungssoftware, der eigentlich als Verschlusssache nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken sollte, ist vor wenigen Tagen geleakt worden. Der als Verschlusssache eingestufte Schaar-Bericht offenbart weitere massive Mängel der eingesetzten Spionage-Technik und des Umgangs mit ihr. Insgesamt wurden durch die Analyse Schaars mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Die Debatte um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes entsprechender Programme dürfte damit noch lange nicht abreißen. Im Gegenteil: Es steht zu befürchten, dass die Analyse des Quellcodes des Programms weitere Fragen aufwirft.
Die seit langem kontrovers geführte Debatte über die Durchsetzung von Urheberrechten in der Online-Welt hat durch ein gestriges Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg neue Nahrung erhalten. Der für die Auslegung des geltenden EU-Rechts zuständige Gerichtshof, der derzeit auch angesichts der nach wie vor im Raum stehenden Forderung, das ACTA-Abkommen hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten überprüfen zu lassen, in aller Munde ist, hat entschieden, dass Anbieter sozialer Netzwerke nicht dazu gezwungen werden können, Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe von Filtersystemen zu verfolgen. Das neuerliche Urteil stärkt somit den Grundrechtsschutz der Nutzerinnen und Nutzer ein weiteres Mal und stellt zudem erneut klar, dass es nicht Aufgabe der Anbieter sein kann, ihre Nutzerinnen und Nutzer sowie deren Nutzungsverhalten weitgehend zu überwachen. Ob dasjüngste Urteil des EuGH auch auf die anhaltende Diskussion um ACTA hat, beleuchten wir hier.
Gestern hatten wir in einem Blogpost von unserer Kleine Anfrage mit dem Titel “Unklarheiten bei der Stiftung Datenschutz” (pdf 63 KB), die wir am 26.01.2012 an die Bundesregierung gerichtet haben, berichtet. Heute haben uns die Antworten der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung bestätigt durch ihre Antworten auf unsere Kleine Anfrage unsere ärgsten Befürchtungen. Die Antworten belegen, dass die Stiftung Datenschutz droht, zu einem chwarz-gelben Wirtschaftstrojaner ohne jede Durchschlagskraft zu werden.
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