In ihrem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 kündigten CDU, CSU und FDP an, eine Stiftung Datenschutz schaffen zu wollen, „um Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln." Man sei überzeugt, „dass mit dieser Lösung auch der Technologiestandort Deutschland gestärkt wird, wenn datenschutzfreundliche Technik aus Deutschland mit geprüfter Qualität weltweit vertrieben werden kann." Die Bundesregierung hat bislang kein einziges der von ihr zum Thema Datenschutz angekündigten Vorhaben tatsächlich umgesetzt. So ist u.a. bis heute unklar, ob überhaupt und wenn ja, mit welchem Organisations-, Aufgaben- sowie Finanzrahmen die Stiftung kommt und wie sie ausgestattet sein wird. Hierzu haben wir die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage befragt.
Der Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern hat sich gestern in Sachen Telekommunikationsgesetz geeinigt. An dieser Stelle berichtet Tabea von den Punkten, die gestern beschlossen wurden und nimmt eine grüne Bewertung der im Vermittlungsausschuss gefassten Beschlüsse vor.
In diesem Gastkommengtar schreibt Jerzy Montag, rechtspolitscher Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, über die gestrige Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Dort wurde die Frage beleuchtet, ob man die Ermittlungsmaßnahme der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage „gegen unbekannt“ neu regulieren müsse. Die Diskussion war vor allem nach erfolgten Massenabfragen im Zuge der letzjährigen Dresdner Demonstration gegen Rechtsextreme, aber auch nach Bekanntwerden einer ähnlichen Abfragepraxis in Berlin entflammt. Die grüne Bundestagsfraktion hat hierzu einen Antrag vorgelegt, der Gegenstand der gestrigen Anhörung war.
Am heutigen Tag findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema Funkzellenabfragen statt. Wir hatten ausführlich über die Anhörung und deren Zustandekommen gebloggt. Gegenstand der heutigen Anhörung, zu der von den Fraktionen verschiedene Sachverständige eingeladen wurden, sind zwei Gesetzesentwürfe von Grünen und Linken. An dieser Stelle dokumentieren wir die Stellungnahmen der einzelnen Sachverständigen. Die Fraktion der Grünen hat Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, als Sachverständigen eingeladen.
Am 23. Februar 2012 findet zwischen 19 und 21 Uhr im Bayerischen Landtag ein interessantes Fachgespräch zur Neuordnung des europäischen Datenschutzrechts statt. An der Diskussion, die im Maximilianeum im Bayerischer Landtag in München stattfindet und auf die wir an dieser Stelle gerne hinweisen, wird neben dem bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri,auch Jan Philipp, grüner Datenschutz-Experten im Europäischen Parlament, teilnehmen. Auf den Seiten der bayerischen Landtagsfraktion könnt Ihr Euch direkt zu der Veranstaltung anmelden.
Wie eben hier bereits zu lesen war, hat die Bundesregierung heute eine Studie des Max-Planck-Instituts über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten vorgelegt. Die Studie belegt klar: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss wieder abgeschafft werden. Die Analyse des Max-Planck-Instituts bestätigt: Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist nicht notwendig. Jan fordert die Europäische Kommission daher erneut auf, die Umsetzung der Richtlinie zu stoppen und endlich ein Verfahren einzuleiten, um sie zurückzunehmen.
Ich organisiere erneut ein Privacy Barcamp. Diesmal findet es am 9. und 10. März 2012 direkt auf der CeBIT in […]
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