In einem Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Konturen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes geschärft und hohe Anforderungen an die informationelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert. Wegen seiner grundsätzlichen Aussagen ergibt sich aus dem Urteil ein weitreichender Handlungs- und Prüfbedarf, der weit über das Antiterrordateigesetz hinaus geht. Am 04. April 2014 hat die grüne Bundestagsfraktion im Rahmen des von ihr gesetzten Schwerpunktes “Digitale Bürgerrechte” ein Fachgespräch mit dem Titel „Datenschutz und Trennungsgebot in der Sicherheitspolitik“ veranstaltet. Nun liegt die Reader Fachgespräch Datenschutz & Trennungsgebot vor. Die Dokumentation, die wir allen Interessierten zur Verfügung stellen, enthält unter anderem die sehr konkreten Thesenpapiere der Referentinnen und Referenten.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle möchten wir Euch auf eine Veranstaltung der grünen Landtagsfraktion im Brandenburger Landtag aufmerksam machen, zu der MdL Ursula Nonnemacher einlädt.
Das Online-Theaterportal nachtkritik.de und die Heinrich- Böll-Stiftung laden zur zweiten gemeinsamen Konferenz «Theater und Netz» ein. Die Konferenz richtet sich an Theaterschaffende und Interessierte aus Kulturjournalismus, vielbeschworener Netzcommunity und Wissenschaft. Sie findet am 3. und 4. Mai 2014 in der Heinrich Böll Stiftung in Berlin-Mitte, Schumannstraße 8, statt.
An dieser Stelle wollen wir Euch auf eine Veranstaltung von Digitale Gesellschaft e. V. und der Heinrich-Böll-Stiftung, unterstützt vom Österreichischen Kulturforum Berlin im Rahmen der Konferenz: theaterundnetz.de aufmerksam machen. Vor einer Podiumsdiskussion mit ebenso prominenten wie interessanten Gästen treten maschek auf. maschek remixen Fernsehen. Sie montieren Fernsehausschnitte zu neuen eigenen Geschichten um – und synchronisieren sie dann live auf der Bühne.
Webseiten, die wie ehemals kino.to, nachweislich überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten, dürfen laut einem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zukünftig nach richterlicher Anordnung gesperrt werden. Internet-Provider können demnach unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, vergleichbare illegale Webseiten zu sperren. Das Urteil hat heute für teils höchst unterschiedliche Interpretationen gesorgt. Während die einen das Urteil und die in ihm eingezogenen Hürden begrüßen, warnen andere mit Blick auf das Urteil vor einer drohenden flächendeckenden Einführung von Netzsperren. In seinem Beitrag zeichnet Konstantin noch einmal die seit langem geführte Diskussion um die Sinnhaftigkeit, die Effektivität und mögliche kontraproduktive Wirkungen von Netzsperren nach und ordnet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor diesem Hintergrund ein.
Der Verbraucheralltag findet immer mehr online statt: Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen online, kommunizieren über soziale Netzwerke, nutzen Bewertungsplattformen für die Auswahl von Hotels oder Vergleichsportale für die Flugbuchung, kaufen digitale Güter wie Musikdateien oder E-Books oder streamen Filme. Neben zahlreichen Vorteilen für die VerbraucherInnen lauern auch einige Risiken. Um verschiedene Aspekte des digitalen Verbraucher- und Datenschutzes zu beleuchten und diskutieren, lädt die Fraktion zur Konferenz „Verbrauchermacht in der digitalen Welt? freiheit#vernetzt#sichern“.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in der Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen-, Rechts- und Netzpolitik in den einzelnen Bundesländern. An dieser Stelle lädt die innenpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag, Katharina Schulze (twitter), am 10. April 2014 zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „NSA-Skandal – Welche Folgen hat der Angriff auf die Bürgerrechte?“ in den Münchner Landtag.
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