Heute hat das Europäische Parlament das neuverhandelten Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und den USA angenommen. Die heutige Entscheidung von Konservativen und Sozialdemokraten für das Fluggastdatenabkommen mit den USA ist ein weiterer Schritt in den europäischen Überwachungsstaat. Gestern hatte Jan angesichts der bevorstehenden Entscheidung einen Beitrag für den Tagesspiegel verfasst, in dem er u.a. auch die Haltung der Bundesregierung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zu missachten, kritisiert hat. Den Beitrag dokumentieren wir hier. Den Originalbeitrag findet Ihr auf den Seiten des Tagesspiegels.
Heute hat das Europäische Parlament das neuverhandelten Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und den USA angenommen. Die heutige Entscheidung von Konservativen und Sozialdemokraten für das Fluggastdatenabkommen mit den USA ist ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat. Zum ersten Mal seit zehn Jahren hatte das Europäische Parlament die Chance, die langjährige und anlasslose Rasterfahndung und Vorratsdatenspeicherung aller USA-Reisenden zu stoppen, doch die Mehrheit hat sie nicht genutzt. Damit wurde die Hoffnung vieler europäischer Bürgerinnen und Bürger auf den Schutz ihrer Daten bei Flugreisen in die USA enttäuscht.
Das von der Europäischen Kommmission gegenüber Deutschland gesetzte Ultimatum zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie läuft Ende der Woche aus. Innenminister Friedrich hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ihren Gesetzesentwurf, der, wenn es nach der Ministerin ginge, als Grundlage der weiteren Beratungen im schwarz-gelben Kabinett dienen sollte, erneut mit ebensozahlreichen wie grundlegenden Änderungswünschen zurückgeschickt. Durch die kategorische Ablehnung der Vorschläge des Bundesjustizministeriums durch das Bunbdesinnenministerium ist eine Einigung unter den Koalitionspartnern - erneut - in weitere Ferne gerückt.
Am 17. April findet ab 18 Uhr im rheinland-pfälzischem Abgeordnetenhaus in Mainz (Kaiser-Friedrich-Str. 3, Raum 101) ein Fachgespräch der grünen Landtagsfraktion zur geplanten Datenschutzreform der EU statt. Im Rahmen des Fachgesprächs sollen Chancen, Risiken und Lücken des europäischen Datenschutzes erörtert werden. Bei dem Fachgespräch tauschen die Teilnehmenden in offener Atmosphäre ihre Ideen aus – dies ist eine herzliche Einladung an alle Interessierten, an dem Gespräch teilzunehmen.
Die EU-Kommission hat am 25. Januar 2012 ein umfassendes Paket zur Harmonisierung des Datenschutzrechtes auf europäischer Ebene vorgelegt. Sie plant, die Datenschutzreform bis Ende 2013 umzusetzen. Das wichtigste Vorhaben ist eine sogenannte Datenschutz-Grundverordnung. Auf Antrag der sächsischen Grünen debattierte der Rechtsausschuss des Landtages in seiner letzten Sitzung über die Positionierung Sachsens im Bundesrat. Im Ergebnis wurde die Staatsregierung aufgefordert, in geeigneter Weise auf Subsidiaritätsbedenken hinzuweisen, gleichwohl die mit der Datenschutz-Grundverordnung verfolgten Ziele vom Landtag begrüßt werden. Die sächsischen Grünen wollen die Debatte um den zukünftigen EU-Datenschutz fortführen und laden zu einer Diskussionsveranstaltung.
Vor Kurzem haben die europäischen Regulierer erste Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen. Wir hatten ausführlich über die Studie und deren Inhalt berichtet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie und der vorab in Kurzform präsentierten Ergebnisse hatte ich die Bundesregierung im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde gefragt, ob sich an ihrer Position bezüglich der Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, etwas verändert hat. Durch ihre Antwort zeigt die Bundesregierung einmal mehr, dass ihr die Wahrung der Netzneutralität kein so wichtiges Anliegen ist, wie sie gerne suggeriert.
Vetreterinnen und Vertreter der Bundesregierung tun immer wieder so, als hätten nicht zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus der Wissenschaft und nicht zuletzt aus der Opposition immer wieder auf die mangelnde Transparenz und die nicht absehbaren Folgen des ACTA-Abkommens gewarnt. Fernab der Tatsache, dass die Bundesregierung durch zahlreiche parlamentarische Initiativen der Oppositionsfraktionen des Bundestages mehrfach auf die verschiedenen Problematiken des ACTA-Abkommens aufmerksam gemacht wurde, hat auch der Bundesrat bereits im Frühjahr 2010, also gut zwei Jahre vor der Entscheidung der Bundesregierung, die ACTA-Ratifizierung zunächst auf Eis zu legen, in einer umfangreichen Entschließung auf die Unzulänglichkeiten des Abkommens aufmerksam gemacht. Vor diesem Hintergrund noch immer zu behaupten, man habe keine Kenntnis bezüglich vorgebrachter Kritik gehabt, ist ein starkes Stück.
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