In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte wiederholt Gastbeiträge verfasst, in denen er über die Bemühungen in Nordrhein-Westfalen berichtet, Freifunk-Netzwerke auszubauen und Initiativen politisch stärker zu unterstützen. Heute berichtet Matthi über den Fortlauf seiner Initiative für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk im Bundesrat.
Trotz der massiven gesellschaftlichen und politischen Umbrüche, die wir durch die Digitalisierung erleben, ist es der Bundesregierung nicht gelungen, diesen Wandel auch in ihren politischen Entscheidungen widerzuspiegeln. Weder wurden innerhalb der Regierung klare Zuständigkeiten bestimmt, noch ist eine kohärente Strategie erkennbar. Statt dringend notwendiger Weichenstelllungen anzugehen, stellt die Bundesregierung mühsam erkämpfte Standards wieder in Frage. Von dieser rückschrittlichen Netzpolitik profitieren weder die Bürgerinnen und Bürger, noch Unternehmen. In einem Beitrag in "Das Netz - Jahresrückblick Digitalisierung und Gesellschaft 2016-2017" hat Konstantin auf die weiterhin dringend notwendige Wende in der Netzpolitik der Bundesregierung hingewiesen.
Vor enigen Tagen hatten Linke und Grüne eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragt, um die zahlreicheb, weiterhin offenen Fragen im Zusammenhang mit der schrecklichen Tat vom Berleiner Breitscheidplatz aufklären zu können. Eine solche Sondersitzung hat die Große Koalition nun mit der lapidaren Begründung, man würde hierfür keine Notwendigkeit sehen, abgelehnt. Gemeinsam mit Irene Mihalic, Obfrau der grünen Bundestagsfraktion im Innenausschuss, hat Konstantin das Vorgehen von Union und SPD scharf kritisiert.
E-Government, also digitale Informationen und Dienste von Staat und Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger, ist ein Gradmesser für die Innovationsfähigkeit des Staates. […]
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Katharina Schulze, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag und zuständig für Innenpolitik, Sport und Strategien gegen Rechtsextremismus, einen Gastbeitrag verfasst, in dem sie ihre Kritik am neuen Bayrischen Verfassungsschutzgesetz erläutert.
In einem Gastbeitrag, den ich für die „Friedens-Warte“, die älteste Zeitschrift im deutschsprachigen Raum für Fragen der Friedenssicherung und internationaler Organisationen, geschrieben habe, beschäftige ich mich mit der Aufklärung des Überwachungs- und Geheimdienstskandals und dem Verhältnis von Geheimnissen und Transparenz in demokratischen Rechtsstaaten. Meinen Beitrag dokumentieren wir hier. Den Originalbeitrag findet Ihr auch auf den Seiten der Friedens-Warte.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Safe-Harbor“-Abkommen hat zur direkten Folge, dass Transfers personenbezogener Daten in die USA auf Grundlage des Abkommens nicht mehr möglich sind. In seinem Urteil machte der EuGH auf gravierenden Schutzlücken aufmerksam und verwies u.a. auf eine unzureichende Begrenzung der Zugriffe von staatlichen Behörden auf Datenbestände. Europäerinnen und Europäern stünden, so das Gericht, keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Nach der Entscheidung herrschen eine insgesamt große Verunsicherung und ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch nach Rechtssicherheit. Gerade angesichts zahlreicher Unternehmen, die personenbezogene Daten bislang auf Grundlage des Abkommens in die USA übermittelt haben, aber auch hinsichtlich eines effektiven Rechtsschutzes für mehr als 500 Millionen Europäerinnen und Europäer besteht akuter Handlungsbedarf. Dennoch herrscht sowohl bei der Bundesregierung als auch der Europäischen Kommission weitgehend Ratlosigkeit. In einem Gastbeitrag für das Magazin des DIVSI plädiert Konstantin dafür, die jüngste Entscheidung als Chance zu begreifen.
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