Am Bahnhof Berlin-Südkreuz ist das Pilotprojekt zur „intelligenten Videoüberwachung“ an den Start gegangen. Es bestehen in vielerlei Hinsicht erhebliche Zweifel, ob es eine so kluge Idee ist, Orte öffentlichen Lebens wie Bahnhöfe nicht nur mit flächendeckender Videoüberwachung zu überziehen sondern darüber hinausgehend diese mit automatisierter Datenauswertung aufzurüsten. Zum einen sind in bürgerrechtlicher Hinsicht die Anleihen an auf einmal gar nicht mehr so entfernt erscheindende Schreckensszenarien totalkontrollierter Orte und Gesellschaften à la "1984" allzu offensichtlich. Zum anderen gibt es jedoch auch ganz handfeste technologische Probleme, wie schon frühere Anfragen von uns bzw. peinliche Antworten der Bundesregierung zeigen. Ein Grund mehr auch dieses Mal nachzuhaken. Hier findet Ihr schon einmal die Fragen.
Kurz vor Ende der Legislaturperiode startet die Bundesregierung ihren finalen Angriff auf die Bürgerrechte. Hinter dem "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" versteckt sich nichts anderes als der Ausverkauf unserer Grundrechte: Polizei und Sicherheitsbehörden bekommen die Befugnisse, Smartphones und andere Geräte mit einer Schadsoftware zu infiltrieren und werden so zu Chef-Hackern der Republik gemacht.
Hass und Hetze und die Verbreitung von Fake News nehmen zu - ob am Stammtisch, auf der Straße oder im Netz. Nachdem die Bundesregierung lange gar nichts tat, legte Justizminister Heiko Maas vor wenigen Wochen in einem Hauruck-Verfahren einen Gesetzentwurf zum „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) vor, in dem er peinlicherweise schon jetzt Fehler einräumen musste. Mit Spannung erwarten wir deshalb die Einschätzungen der Sachverständigen, die zur Anhörung am kommenden Montag eingeladen wurden. Hier findet Ihr alle weiteren Infos.
Dass die GroKo dieser Tage im Eilverfahren versucht, noch möglichst viele Gesetze durch den Bundestag zu peitschen, mussten wir nun bereits mehrfach beobachten. In ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesversorgungsgesetz versucht sie nun wieder einmal, den Datenschutz durch die Hintertür auszuhebeln - und bedient sich dabei perfidester Tricks.
Hetze und Hass im Netz – solch krasse Rechtsverletzungen sind nicht nur eine Zumutung für die Betroffenen, sie sind - hundertausendfach ausgesprochen, gepostet und geteilt auch eine gravierende Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie, wenn sie gänzlich ungeahndet bleiben. Darauf haben wir die Bundesregierung immer wieder hingewiesen und endlich konkrete Konsequenzen gefordert. Denn außer offenen Briefchen und folgenlosen "Task Forces" mit den großen Plattformbetreibern passte jahrelang nichts. Erst kurz im aufziehenden Wahlkampf kommt man nach massivem Druck mit einem eilig zusammengeschusterten Gesetzentwurf um die Ecke, der wenig besser und vieles eher schlimmer macht. Die Kritik fiel selten so einhellig und breit aus. Wie die heutige Bundestagsdebatte zeigt. Mit unserem eigenen Antrag legen wir umfassend und zielgenauere Vorschläge vor.
Am vergangenen Donnerstag peitschte die GroKo mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Unter anderem stand das Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung auf der Agenda. Die europäische Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der letzten Jahre. Dafür haben wir Grünen und insbesondere Jan Philipp Albrecht in Brüssel gekämpft und die Verabschiedung der Verordnung ist ein klarer grüner Erfolg. Dennoch beharrt die Bundesregierung auf ihrem Credo "Die Zeit der Datensparsamkeit ist vorbei" und versucht bei der Umsetzung des europäischen Gesetzes auf nationaler Ebene nun, dieses hohe Datenschutzniveau zu verwässern. Konstantins Rede zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Mit ihrem Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreiseplicht plant die Bundesregierung einen weiteren tiefgreifenden Einschnitt in die Rechte Geflüchteter. Unter anderem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zukünftig Handys und andere Datenträger der Antragstellerinnen auslesen dürfen. Verfassungsrechtlich bewegt sich die Bundesrgierung damit auf dünnem Eis. Welche Bedeutung die geplante Neuregelung für die Grund- und Menschenrechte hat und inwiefern dies eine Gefahr für den Rechtsstaat darstellt, könnt ihr in Konstantins Einschätzung erfahren.
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