In der hinter uns liegenden Sitzungswoche des Bundestages fanden die sogenannten Generaldebatten über die einzelnen Politikfelder im Plenum statt, bei der die Ministerinnen und Minister erfahrungsgemäß erste Einblicke in die Schwerpunktsetzung ihrer Ressorts in den ersten Regierungsmonaten geben. In seiner Rede kritisierte Konstantin u.a. den anhaltenden Unwillen der Bundesregierung, die derzeitige Ausspäh- und Geheimdienstaffäre entschlossen aufzuklären und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, gleichzeitig an der Vorratsdatenspeicherung festzuhalten und bei der öffentlichen Debatte um Zuwanderung und Flüchtlingsschutz Stammtischressentiments zu bedienen. Alt- und Neu-Innenminister de Maiziere kritisierte Konstantin dafür, in Sachen Netzpolitik erneut lediglich zu Kaffeekränzchen ohne weitere Konsequenzen einzuladen, die interfraktionell im Bundestag beschlossenen Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" aber offenbar nicht umsetzen zu wollen.
Heute begehen wir den Europäischen Datenschutztag, der auf Initiative des Europarats ins Leben gerufen wurde und seit 2007 rund um den 28. Januar stattfindet. In den nächsten Tagen und Wochen finden verschiedene weitere Aktionstage zum Datenschutz statt. Insgesamt thematisieren die Aufrufe die Notwendigkeit der umfassenden Aufklärung der weiterhin im Raum stehenden Vorwürfe im Rahmen der derzeitigen Ausspäh- und Geheimdienstskandale. Sowohl die Grüne Bundestagsfraktion als auch die Grüne Europafraktion beteiligen sich an den Aktionstagen.
Die große Koalition ist erst wenige Wochen im Amt. Dennoch streitet sie schon heute über die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Obwohl man sich im Koalitionsvertrag gemeinsam darauf verständigte, die Datenspeicherung umgehend wieder einzuführen, hat der Bundesjustizminister nun angekündigt, die Einführung der Vorratsdatenspeicherung bis zu einem endgültigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Eis zu legen. Diese Entscheidung ist nur folgerichtig. Gleichzeitig ändert sie nichts am grundsätzlichen Festhalten von SPD & Union an der Datenspeicherung.
Heute hat der Bundestag im Rahmen einer Debatte über die jüngsten Enthüllungen in Sachen #PRISM und #TEMPORA diskutiert. Über die heutige Debatte und die Hintergründe hatten wir gestern ausführlich berichtet. Als grüne Bundestagsfraktion hatten wir hierzu einen Antrag eingebracht. An dieser Stelle dokumentieren wir die beiden Reden, die Renate Künast und Konstantin heute zu #PRISMA und #TEMPORA im Plenum des Bundestages gehalten haben.
Vor wenigen Tagen hat Bundesinnenminister Friedrich das endgültige Scheitern der Gespräche zur Selbstregulierung in sozialen Netzwerken bedauert. Friedrichs Bedauern ist unglaubwürdig. Er hatte mutwillig den Entwurf seines Vorgängers für Mindestregelungen für soziale Netzwerke (sog. Rote-Linie-Gesetz) in die Tonne getreten. Damit hätte bereits vor drei Jahren gesetzlich klargestellt werden können, dass Mitsprache und Transparenz im Umgang mit persönlichen Daten auch im Internet gelten.
Zur jüngsten Forderungen von Innenminister Friedrich nach härteren Auflagen für Google und Facebook hat Konstantin heute folgendes erklärt: Die jüngsten Äußerungen markieren eine absurde Kehrtwende eines planlosen Ministers. Friedrichs plötzliche Forderungen nach einem härteren Vorgehen gegen die Internetmonopolisten Google und Facebook sind zudem unglaubwürdig. Wir haben Innenminister Friedrich in den letzten Jahren mehrfach aufgefordert, seinen höchst fragwürdigen Kurs zu verlassen und den verfassungsrechtlich garantieren Schutz vor Ausspähung durchzusetzen. Den Schutz der Bürgerinnen und Bürger hat er hinter den Interessen großer Unternehmen zurückgestellt.
Gestern hat das Bundesverwaltungsgerichtes zur Frage von Auskunftsrechten der Presse gegenüber Bundesbehörden entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Versuch des Bundes, der Presse keine Auskünfte mehr erteilen zu müssen, einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten und es deshalb auf Bundesebene eine Regelungslücke gibt. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Alternative, damit diese Rechtsunsicherheit geklärt wird.