Nach heutigem Stand sind rund 87 Millionen Nutzerinnen und Nutzer weltweit vom jüngsten Datenskandal bei Facebook betroffen, darunter mehr als […]
Im Herbst 2016 wird sich der Deutsche Bundestag mit der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle) befassen. Die Bundesregierung […]
Heute hat Bundeswirtschaftsminister Gabriel angekündigt, bis Anfang 2017 Regeln für die Regulierung der Digitalbranche erarbeiten lassen zu wollen. Gemeinsam mit Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin das viel zu zaghafte Vorgehen Gabriels kritisiert. Die neuesten Ankündigungen des Wirtschaftsministers sind ein schlechter Scherz. Die Herausforderungen der Wettbewerbspolitik im digitalen Zeitalter sind seit langem bekannt. Antworten auf die Marktmacht global agierender IT-Unternehmen hat die Bundesregierung jedoch bis heute nicht. Das Ministerium hat diese Debatte schlicht verpennt.
In der letzten Sitzungswoche des Bundestags fand ein öffentliches Fachgespräch des Ausschusses „Digitale Agenda“ zu „Kartellrecht und Plattformen“ statt. Über die geladenen Sachverständigen, den ihnen zugegangenen Fragenkatalog sowie die von ihnen abgegebenen Stellungnahmen hatten wir im Vorfeld der Anhörung berichtet. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung.
Anlässlich der heutigen Eröffnung eines Verfahrens wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch gegen Facebook durch das Bundeskartellamt haben Konstantin und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der grünen Bundestagsfraktion, die bisherige Haltung der Bundesregierung bezüglich der Regulierung marktmächtiger Unternehmen kritisiert. Die Bundesregierung duckt sich seit Jahren weg. Eine gesetzliche Regulierung hat sie stets abgelehnt. Stattdessen hat sie allein auf Selbstregulierung gesetzt und den Anbietern so signalisiert, dass sie nichts zu befürchten haben. Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeigt auch, dass wir für das Internet neue, moderne Wettbewerbsregeln brauchen. Die immer größere Sammlung von Daten durch bestimmte Unternehmen darf nicht erst bei Missbrauchsverfahren eine Rolle spielen. Sie muss auch bei der Analyse von Marktmacht berücksichtigt werden und in die Fusionskontrolle einfließen. Vorschläge hierzu haben wir als grüne Bundestagsfraktion unterbreitet.
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