Am vergangenen Donnerstag debattierte das Plenum des Bundestages über einen Satzungsentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur Stiftung Datenschutz. Über die bevorstehende Debatte und unsere Befürchtung, dass die Stiftung letztendlich das bestehende Datenschutzsystem schwächen könnte, hatten wir ja ausführlich vorab berichtet. Ähnliche Befürchtungen hatten auch netzpolitik.org und zeitonline im Vorfeld der Debatte geäußert. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Plenarrede Konstantins und freuen uns wie immer über Kritik und Anregungen!
Am morgigen Donnerstag debattiert das Plenum des Bundestages über einen Satzungsentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur Stiftung Datenschutz. Lange Zeit war unklar, ob überhaupt und wenn ja, mit welchem Organisations-, Aufgaben- sowie Finanzrahmen die Stiftung Datenschutz ausgestattet werden soll. In Antworten auf vorherige Anfragen betonte die Bundesregierung bislang u.a., Unabhängigkeit und Neutralität würden zentrale Eigenschaften der Stiftung Datenschutz sein. Die Wahrheit ist, dass die Bundesregierung bislang kein einziges, der von ihr zum Thema Datenschutz angekündigten Vorhaben tatsächlich umgesetzt hat und auch bezüglich der Stiftung, dem einstigen datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt dieser Regierung, ist heute bereits klar ist, dass die Stiftung kaum mehr ist, als ein schwarz-gelber Wirtschaftstrojaner. Letztendlich besteht sogar die Gefahr, dass die Stiftung die bestehenden Datenschutzinstitutionen schwächt.
Im September 2011 haben sich am Rande der UN-Generalversammlung in New York die Regierungen von knapp 50 Ländern auf Initiative der USA und Brasiliens offiziell zur Open Government Partnership (OGP) zusammengeschlossen. Formuliertes Ziel des Zusammenschlusses ist es, politische Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit der Zivilgesellschaft zu fördern. Die Bundesregierung sieht sich bislang, trotz einer innerhalb der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ zum Ausdruck gekommenen, fraktionsübergreifenden Einigkeit bezüglich der zentralen Bedeutung des Themas für die moderne Wissens- und Informationsgesellschaft, außer Stande, der Initiative beizutreten und verweist darauf, sich zunächst auf die nationale Ebene konzentrieren zu wollen. Das ist angesichts der zunehmenden multilateralen Kooperation der internationalen Staatengemeinschaft in dem Bereich nicht nachvollziehbar und so fordern wir Grünen die Bundesregierung seit langem, wie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, dazu auf, der Open Government Partnership beizutreten.
Gestern lehnte der federführende Ausschuss des Europäischen Paraments, der Handelsausschuss (INTA), das umstrittende ACTA-Abkommen ab. Eine Ablehnung des Abkommens durch das Europäische Parlament ist damit noch einmal wahrscheinlicher geworden. In einem Artikel für die Heinrich-Böll-Stiftung, den wir hier noch einmal dokumentieren, hat Jan die Entwicklungen rund um ACTA noch einmal nachgezeichnet. Den Originalartikel findet Ihr auf den Seiten der Heinrich-Böll-Stiftung.
Der „Schrägstich“ ist die Mitgliederzeitschrift der Grünen. Die Zeitschrift für Grüne Mitglieder – und alle anderen Interessierte - erscheint viermal im Jahr. Die aktuelle Ausgabe des „Schrägstich“ (02/2012, Juni 2012) trägt den Titel „Digitalisierung – die zweite Moderne“ und beschäftigt sich maßgeblich mit den durch Internet und Digitalisierung aufgeworfenen Fragen.
Vor wenigen Tagen haben wir hier eine kurze Bewertung des schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrages aus innen- rechts-, medien- und netzpolitischer Sicht vorgenommen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte einen kurzen Gastbeitrag verfasst, in dem er eine Kurzbewertung des NRW-Koalitionsvertrags aus netzpolitischer Sicht vornimmt. In seiner Bewertung kommt Matthi zu dem Schluss, dass der Koalitionsvertrag eine klar erkennbare grüne Handschrift trägt.
Heute wurde - ohne Aussprache im Plenum des Bundestages - die Verlängerung der Arbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ einvernehmlich zwischen allen Fraktionen beschlossen. Im Einsetzungsbeschluss war vorgesehen, die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen bis zur parlamentarischen Sommerpause 2012 vorzulegen. Dieser Zeitplan hatte sich im Zuge der Arbeit der Kommission, die ein breitgefächertes Themenspektrum abdecken muss, als nicht realistisch erwiesen.
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