In der vergangenen Sitzungswoche, am 21. Sept. 2015, fand die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Wir hatten ausführlich über die Hintergründe der Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegeben Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren geben.
Vor dem Hintergrund, dass die normalen Sitzungen des Ausschusses „Digitale Agenda“, über den wir hier immer wieder berichten, nach wie vor nicht-öffentlich sind und um zu verhindern, dass der Ausschuss, der nach wie vor bei keinem einzigen Thema die politische Federführung innehat, endgültig in der politischen Bedeutungslosigkeit verschwindet, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, pro Halbjahr insgesamt drei öffentliche Fachgespräche durchzuführen. Nunstehen Termne und Themen der Fachgespräche im 2. Halbjahr 2015 fest.
Ist der deutsche Rechtsstaat ein kranker Patient? Mit dieser Frage eröffnete die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt die 5. Netzpolitische Soirée. In Anbetracht des Aufklärungsphlegmas der Bundesregierung scheint es um den Rechtsstaat und die Rechte des Parlaments in Zeiten der Großen Koalition nicht gut bestellt: Akten werden verzögert, unvollständig und weitgehend geschwärzt an den Untersuchungsausschuss geliefert. Darüber hinaus werden ganze Aktenreihen gleich gar nicht übersendet oder pauschal als geheim eingestuft. Dem Schlüsselzeugen Edward Snowden wird die Aussage vor dem Parlamentarischen Untersuchugsausschuss bis heute nicht ermöglicht und den Parlamentariern unverhohlen Drohbriefe auf Grundlage ominöser Rechtsgutachten von US-Rechtsanwaltskanzleien geschickt. Eine Zwischenbilanz.
Seit Monaten weigert sich die Bundesregierung unter Berufung auf die angeblich fehlende Zustimmung der US-Regierung dem sogenannten „1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode“ die NSA-Selektoren vorzulegen, nach denen der BND Telekommunikationsdaten durchsucht und entsprechende Ergebnisse an den US-Geheimdienst übermittelt hat. Die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sowie Konstantin und seine Kollegin Martina Renner haben als Mitglieder im Untersuchungsausschuss wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Unsere Klage haben wir heute gemeinsam mit unserem Prozessbevöllmächtigten, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Tilo Jung greift mit seinem Video-Format „Jung & Naiv“ immer wieder aktuelle politische Themen auf und versucht diese, meist mit einem Gesprächspartner aus der Politik, so herunter zu brechen, dass sie - vor allem für junge Menschen - verständlich werden. Gerade bezüglich der Aufklärungsarbeit des Parlaments in der Überwachungs- und Geheimdienstaffäre ist dies nicht immer einfach, da es oftmals um tiefgehende technische aber auch rechtliche Fragen geht. Das macht es zweifellos nicht unbedingt einfacher, in einfachen Worten zu erklären, was eigentlich Aufgabe des Ausschusses ist, warum es so schwierig ist, wenn die Bundesregierung die Aufklärung nicht unterstützt und warum Vorgänge durchaus problematischer sind, als sie bisher in den Medien transportiert werden. Tilo und Konstantin haben sich dieser Herausforderung gestellt. Doch seht selbst.
Gestern fand ein wirklich hochinteressantes Fachgespräch des Ausschusses „Digitale Agenda“ zur Netzneutralität statt. Das Fachgespräch war das nunmehr dritte Fachgespräch des Ausschusses im ersten Halbjahr 2015. Über das von der Opposition initiierte Fachgespräch, die geladenen Sachverständigen, den im Vorfeld erarbeiteten Fragenkatalog und die hierzu eingereichten Stellungnahmen hatten wir gestern bereits berichtet. Wie angekündigt stellen wir an dieser Stelle, für alle, die gestern nicht vor Ort sein oder den Livestream verfolgen konnten, das Video des Fachgesprächs ein.
Vor einiger Zeit wenigen Tagen hatten wir über die Fachgespräche des Ausschusses „Digitale Agenda“ im ersten Halbjahr 2015 berichtet. Am 6. Mai 2015 fand das zweite öffentliche Fachgespräch des Ausschusses in diesem Halbjahr statt. Das Thema lautete: „Ökonomische Aspekte der Digitalisierung“. Ausführlich hatten wir über das bevorstehende Fachgespräch, die geladenen Sachverständigen, den im Vorfeld erarbeiteten Fragenkatalog und die eingegangenen Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video des Fachgesprächs.
Archive