Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage haben Tabea als Sprecherin für Medienpolitik der grünen Bundestagsfraktion und Konstantin als Sprecher für Netzpolitik Folgendes erklärt:

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird auch mit dem dritten Entwurf nicht besser. Dieses Gesetz schießt weiterhin am Ziel der Bundesregierung vorbei. Es wird klamme Presseverlage nicht retten und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken. Die Verlage sind auf Besucher auf ihren Seiten angewiesen, die ihnen die Suchmaschinen bringen. Jetzt aber droht Ihnen die Herausnahme aus den Suchmaschinenangeboten. Viel verloren, nichts gewonnen.

Der neue Entwurf verbietet nicht mehr nur den ,,gewerblichen Suchmaschinen“ das Zugänglichmachen von Presseerzeugnissen, sondern auch ,,gewerblichen Anbietern von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten“. Das schafft noch mehr Unklarheit als zuvor. Schon bislang konnte man nur erahnen, welche Angebote und Dienste unter den Begriff Suchmaschinen fallen sollen. Vollkommen unklar bleibt jetzt, was und wer mit Diensten gemeint ist, die ,,Inhalte entsprechend aufbereiten“. Auch im Nebel bleibt, was der Schutzgegenstand sein soll. Sind Links nun geschützt oder nicht? Nach wie vor sollen auch Teile der Presseerzeugnisse geschützt werden. So würde das Leistungsschutzrecht höher gewertet als das Urheberrecht.

Weil die angemessene Vergütung der Journalisten viel zu vage definiert wird, können diese nicht mit einer geregelten Ausschüttung rechnen. Mit der fehlenden Pflicht zur kollektiven Wahrnehmung der Rechte durch eine Verwertungsgesellschaft werden zudem allein Springer und Co. Fertig. Die kleinen Verlage aber haben das Nachsehen bei Verhandlungen mit den Suchmaschinenanbietern um ihre lizenzierten Inhalte.

Der einseitige Referentenentwurf der Koalition polarisiert die ohnehin komplizierte Debatte um das Urheberrecht zusätzlich und bringt keine Fortschritte bei der Finanzierung von Qualitätsjournalismus. Die Regierung sollte zunächst eine valide Analyse auf den Tisch legen, wie es um die wirtschaftliche und wettbewerbliche Lage der Verlage bestellt ist. Nur auf dieser Grundlage kann und sollte gehandelt werden, um die Vielfalt und Qualität der Presseinhalte zu gewährleisten.

Eine Übersicht unserer Aktivitäten zum Leistungsschutzrecht findet Ihr hier.

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