Nach vielen, vielen Jahren hat die Kommision für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM)  nun zwei Jugendschutzprogramme unter Auflagen anerkannt. Interessierte können […]
Der Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern hat sich gestern in Sachen Telekommunikationsgesetz geeinigt. An dieser Stelle berichtet Tabea von den Punkten, die gestern beschlossen wurden und nimmt eine grüne Bewertung der im Vermittlungsausschuss gefassten Beschlüsse vor.
Zuerst das Positive: Durch den Protest gegen ACTA entsteht erstmals so etwas wie eine europäische Bürgerrechtsbewegung. Doch das Negative bleibt: Bei ACTA handelt es sich um ein multilaterales Abkommen, das internationale Standards für die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten vorschlägt. ACTA ist ein Produkt der Hinterzimmer-Politik. Die Verhandlungen verliefen insgesamt undemokratisch und höchst intranspa­rent. Parlamente wurden in den Entstehungsprozess nicht eingebunden. Nur durch anhaltenden internationalen Protest aus Wissenschaft, NGOs und von NetzaktivistInnen konnten die strittigsten Punkte aus früheren ACTA-Entwürfen gestrichen oder zumindest relativiert werden. Es bleiben aber massive politische und rechtliche Bedenken, Unklarheiten, Intransparenz und Bewertungsprobleme. Zudem wird durch ACTA eine überfällige Modernisierung des Urheberrechts behindert. Wir sehen uns deshalb hoffentlich am kommenden Samstag auf einer der europaweit zahlreich stattfindenden Aktionen gegen ACTA.
In diesem Gastkommengtar schreibt Jerzy Montag, rechtspolitscher Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, über die gestrige Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Dort wurde die Frage beleuchtet, ob man die Ermittlungsmaßnahme der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage „gegen unbekannt“ neu regulieren müsse. Die Diskussion war vor allem nach erfolgten Massenabfragen im Zuge der letzjährigen Dresdner Demonstration gegen Rechtsextreme, aber auch nach Bekanntwerden einer ähnlichen Abfragepraxis in Berlin entflammt. Die grüne Bundestagsfraktion hat hierzu einen Antrag vorgelegt, der Gegenstand der gestrigen Anhörung war.
Heute hat die Unionsfraktion in einer Pressemitteilung angeregt, die Arbeit in der Enquete-Kommission „Internet & Digitale Gesellschaft“ zur Sommerpause zu beenden und anschließend einen gleichnamigen Ausschuss zu installieren. Konstantin und Tabea haben die Forderung der Union grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber deutlich gemacht, dass die Frage, ob ein solcher Ausschuss eingerichtet wird, völlig unabhängig von der Frage ist, wie lange die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ noch arbeitet.
Am heutigen Tag findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Thema Funkzellenabfragen statt. Wir hatten ausführlich über die Anhörung und deren Zustandekommen gebloggt. Gegenstand der heutigen Anhörung, zu der von den Fraktionen verschiedene Sachverständige eingeladen wurden, sind zwei Gesetzesentwürfe von Grünen und Linken. An dieser Stelle dokumentieren wir die Stellungnahmen der einzelnen Sachverständigen. Die Fraktion der Grünen hat Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, als Sachverständigen eingeladen.
Am morgigen Mittwoch, 8. Februar 2012, findet zwischen 19:00 - 20:00 Uhr im Stadtbüro der Münchner Grünen (Sendlinger Str. 47) eine Infoveranstaltung mit dem Titel „Was ist ACTA – Und warum wir uns wehren müssen“ statt. Wir weisen auch deshalb an dieser Stelle explizit auf diese Veranstaltung, die nur eine von vielen ist, da die Veranstaltung live unter gruene-muenchen.de/live gestreamt wird. Vor der großen Demonstration am Samstag um 12.30 Uhr auf dem Münchner Stachus sprechen die Münchner Grünen mit dem Grünen Bruno Kramm. Bruno ist Musiker, Initiator von GreenTunes und der Übersetzer des Videos „Was ist ACTA?“
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