Die Debatte zum Etat des Kanzleramts ist nicht nur die Arena der Kanzlerin und der Fraktionsvorsitzenden, sondern auch der Ort der Kultur- und Medienpolitik. Für die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dieses mal Tabea in den Ring gestiegen. In ihrer Rede kritisierte sie die neue Staatsministerin Monika Grütters vor allem dafür, dass diese zwar Kulturpolitik betreibe, aber die Medienpolitik völlig außer Acht lasse.
Heute ist Clemens Binninger (CDU) als Vorsitzendem des Ausschusses zur Überwachungs-und Geheimdienstaffäre überraschend zurückgetreten. Konstantin hat den Rücktritt kommentiert. Die Benennung Binningers zum Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums war von vornherein absurd, die nun angeführten Argumente für den Rücktritt schlicht lächerlich. Es war nicht die Opposition, die Binninger zum Rücktritt bewegte, sondern massiver Druck aus der Fraktionssführung der Union und dem Bundeskanzleramt. Die dringend notwendige Aufklärungsarbeit des größten Überwachungs- und Geheimdienstskandals aller Zeiten durch das Parlament wird durch eine massive Einflussnahme der Bundesregierung auf die Arbeit des Gremiums weiter konterkariert. Der nun erzwungene Rücktritt Binningers ist ein weiterer Baustein eines unwürdigen Spiels der Bundesregierung in Sachen Aufklärung dieses Skandals.
Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich. Es ist eine herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung. Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Die Bundesregierung muss sich nun in Brüssel durchsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: in die Schublade der Geschichte. Sie muss endlich verstehen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein untaugliches und unverhältnismäßiges Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik ist, das zwar Diktatoren und autoritären Regimen gefallen mag, in Rechtsstaaten aber nichts zu suchen hat. Das heutige Urteil muss insgesamt einen Wendepunkt in der Debatte um die Innere Sicherheit darstellen.
Ein ganzes Bündel von Skandalen rund um die Datensicherheit sorgte in den vergangenen Monaten für Wirbel und bescherte der innen- und rechtspolitischen Debatte einige Höhepunkte. Im Kern geht es dabei um den Erhalt unserer Grundrechte und damit unserer Freiheiten. Das Recht auf Selbstbestimmung ist in Gefahr. Betroffen sind wir alle. In einem aktuellen Beitrag für die "Profil:Grün", die Zeitschrift der Grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin sich einige Gedanken über die Freiheit im Digitalen und was wir für ihren Schutz tun müssen gemacht. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Die Vorratsdatenspeicherung ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Kaum eine Debatte hat so politisiert wie die um die Vorratsdatenspeicherung. Zurecht, denn die Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ist so etwas wie der Lakmustest für den Umgang mit unseren Bürger- und Grundrechten. Galt dies bereits für die Zeit vor den Snowden-Enthüllungen gilt es für die Zeit danach umso mehr. Denn letztendlich ist auch die Vorratsdatenspeicherung nichts anderes als ein Instrument der anlasslosen und flächendeckenden Massenüberwachung. Morgen wird der EuGH sein seit langem erwartetes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen.
Die Grüne Landtagsfraktion NRW hat letzte Woche die Aktion „Der GRÜNE Online- Check: Welche Kommune hat das beste Angebot im Netz?“ durchgeführt. Die 29 Landtagsabgeordneten haben dabei die Websites aller 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen untersucht und die Angebote bewertet. Wir wollten wissen, wie die Stadt- und Gemeindeverwaltungen die Chancen der Digitalisierung nutzen, um ihre Service-Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Unterstützt wurde die Fraktion von Open-Data-Experten. Ein Gastbeitrag von Matthi Bolte.
Wir fordern die Bundesregierung sowie die Europäische Kommission seit nunmehr einem dreiviertel Jahr immer wieder unmissverständlich auf, nicht nur mit dem Finger auf die USA zu zeigen, sondern gleichzeitig auch die Rolle europäischer und deutscher Dienste zu beleuchten und als eine Maßnahme ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien einzuleiten. An dieser Stelle dokumentieren wir noch ein Interview zu unserer Initiative. Darüber hinaus veröffentlichen wir das Schreiben unserer Fraktionsvorsitzenden an EU-Kommissionspräsidenten Barroso und machen unsere rechtlichen Einschätzungen zugänglich.
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