Als Opposition setzen wir uns seit langem dafür ein, Edward Snowden, der zweifellos ein Schlüsselzeuge im internationalen Geheimdienstskandal ist, vor dem Untersuchungssauschuss in Deutschland vernehmen zu können. Nach Vorlage eines Antrags (pdf) im Plenum des Bundestags, haben wir auch im Zuge einer gemeinsamen Klage versucht, die schwarz-rote Mehrheit im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss durch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu durchbrechen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht unsere gemeinsame Klage (Klage als pdf) mit Hinweis auf den Umstand, dass die Entscheidung der Bundesregierung noch ausstünde und man daher nicht zuständig sei, an den Bundesgerichtshof (BGH) verwiesen hatte, hatten wir uns nach kurzer Enttäuschung dazu entschlossen, als Opposition nichts unversucht zu lassen und haben uns an den Gerichtshof gewandt. Die Ermittlungsrichterin am BGH haben wir ersucht, die Blockade der Vernehmung von Edward Snowden durch Bundesregierung und Koalitionsmehrheit zu durchbrechen.

Das Gericht ist unserer Argumentation nun in vollen Umfang gefolgt, hier der Beschluss des Ermittlungsrichters vom 11.11.2016 – 1 BGs 125/16 sowie eine begleitende Pressemitteilung, worüber wir uns sehr gefreut haben. Nach der Entscheidung der Ermittlungsrichterin können wir die Koalitionsmehrheit aus CDU/CSU und SPD im Untersuchungsausschuss an diesem Donnerstag erneut zu einem Beschluss auffordern, der die Bundesregierung auf Amtshilfe bezüglich der Vernehmung des des Zeugen Edward Snowden vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin verpflichtet.

Bislang scheiterte eine Vernehmung des Schlüsselzeugen an der Weigerung der Großen Koalition, die Bundesregierung überhaupt um Unterstützung zu ersuchen, damit der Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss aussagen kann. Der ursprüngliche Beweisantrag der Oppositionsfraktionen im Untersuchungsausschuss, Edward Snowden als Zeugen anzuhören, wurde im April 2014 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zunächst vertagt. Obwohl die Bundesregierung in der Folge versuchte, die Schlüsselrolle von Snowden bei der Aufklärung des Überwachungsskandals kleinzureden und so eine Anhörung in Berlin zu umgehen, beschloss der Untersuchungsausschuss am 8. Mai 2014, den US-Whistleblower als Zeugen zu hören.

Bis heute scheitert jedoch die Umsetzung dieses Beschlusses an der Angst der Koalition, durch eine Anhörung von Snowden bei der US-Regierung in Ungnade zu fallen. Stattdessen versuchen Vertreter der Koalitionsparteien, der Regierung oder der Sicherheitsbehörden durch öffentliche Mutmaßungen Snowden als russischen Spion darzustellen. Auch dies dient dem Zweck, die Umsetzung des Beweis-Beschlusses zu sabotieren. Mit diesen durchsichtigen Verfahrenstricks werden CDU/CSU udn SPD nun nicht mehr durchkommen. Auch die Bundesregierung wird endlich Farbe bekennen müssen.

Edward Snowden ist zweifellos ein Insider, der für den Untersuchungsauftrag zentrale Aussagen machen kann. Weil dies so ist, haben sich alle Fraktionen bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses auch darauf verständigt, die besondere Rolle des Zeugen bereits durch die Erwähnung im ersten Satz des Einsetzungsbeschlusses (pdf). zu betonen.

Eine Erfüllung des Untersuchungsauftrages kann ohne die Vernehmung von Edward Snowden nicht gelingen. Dafür streiten wir im Parlament und dafür haben wir vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof gestritten, der uns schließlich Recht gegeben hat. Wir freuen uns über die klar rechtsstaatliche Haltung der Ermittlungsrichterin des BGH.

Das Urteil hat nicht nur die Parlamentsrechte gestärkt, es ist auch eine Blamage für die Große Koalition, die versucht hat, mit fadenscheinigen Argumenten eine ordnungsgemäße Zeugenvernehmung von Edward Snowden zu sabotieren, um der Bundesregierung eine eventuell unliebsame Zeugenvernehmung zu ersparen. Darauf, wie sich CDU/CSU, aber vor allem auch die SPD nun am Donnerstag verhält, sind wir sehr gespannt.

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