Öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses
zur „Änderung des Telemediengesetzes“
am 26. Juni 2017 von 14:00 bis 16:00
im Paul-Löbe-Haus, Raum E 200
Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit durch die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Mit der WLAN-Störerhaftung werden die Anbieter offener Netze für Verstöße haftbar gemacht, die über diesen Anschluss durch Dritte passieren. Cafés, Hotels, Privatpersonen oder auch Freifunkinitiativen scheuen sich daher, freies WLAN anzubieten. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Geschlagene sechs Jahre passierte erst gar nichts, dann legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der Realität vorbei ging. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Daraufhin folgte ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD und irgendwann erblickte ein neuer Entwurf für ein reformiertes Telemediengesetz (TMG) das Licht der Welt, die „Dritte Änderung des TMG“. Wer die Genese des TMG einmal nach nachvollziehen will, findet hier einen Übersichtsartikel.
Wer nun glaubte, dass die Große Koalition Rechtssicherheit hergestellt hätte, der irrte. Die Große Koalition hat es gescheut, sich der „Störerhaftung“ tatsächlich anzunehmen und Unterlassungsansprüchen eine klare Absage zu erteilen. Nach einer überraschenden Entscheidung des EuGH im vergangenen Jahr (eine kurze Bewertung der Entscheidung findet Ihr hier), von der man sich eigentlich eine klare Beseitigung der Rechtsunsicherheit gewünscht hatte, blieben die Probleme bestehen. Die Bundesregierung legte daraufhin einen neuen Telemedien-Gesetzesentwurf vor – mit dem die Hängepartie in Sachen „Störerhaftung“ leider weitergeht (einen Übersichtsartikel dazu findet Ihr hier). Mit der geplanten Änderung des Telemediengesetzes zur Abschaffung der Störerhaftung werden die Rechtsrisiken der Anbieter von öffentlichem WLAN auf Schadenersatz oder Abmahngebühren verklagt zu werden zwar gesenkt. Dies wird allerdings mit dem Trade-off erkauft, dass sogenannte Portsperren eingeführt werden. Anbieter müssen also auf gerichtliche Anordnung hin Sperrstrukturen vorhalten. Das ist weder technisch effektiv, noch verhältnismäßig und lehnen wir daher ab.
Am kommenden Montag findet nun eine Anhörung von Sachverständigen zum TMG im Wirtschaftsausschuss statt. Die Anhörung wird öffentlich sein und ich möchte euch herzlich einladen, daran teilzunehmen. Ihr könnt euch mit Name und Geburtsdatum beim Ausschusssekretariat anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
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