Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat heute der Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas, seinen aktuellen Tätigkeitsbericht übergeben. In seinem 30. Tätigkeitsbericht gibt der BfDI einen Rückblick auf die Schwerpunkte seiner Arbeit im Jahr 2021 sowie einen Ausblick auf anstehende wichtige Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Der Bericht bezieht sich nicht nur auf eine Reihe von Gesetzen, die die alte Bundesregierung am Ende der letzten Wahlperiode vorgelegt hat, sondern nimmt unter anderem auch Pandemiethemen und die Regulierung Künstlicher Intelligenz in den Blick. Hierzu haben meine Kollegin Misbah Khan, Mitglied im Innenausschuss sowie im Digitalausschuss, und ich folgende Einschätzung gegeben:

Wir danken dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Kelber, sowie seinem gesamten Haus für ihren unermüdlichen Einsatz zum Schutz unserer Grundrechte und für die wichtigen Impulse zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit.

Das gleichbleibend hohe Niveau an Anfragen und Beschwerden macht deutlich, wie hoch der Beratungsbedarf der Bürgerinnen und Bürgern ist und welche Bedeutung der informationellen Selbstbestimmung auch und gerade im digitalen Zeitalter zukommt.

Ob Anfragen von Arbeitsgebern nach dem Impfstatus, Diskussionen über die Sicherheit digitaler Anwendungen oder über die Zettelwirtschaft bei der Kontaktverfolgung – im Zuge der Covid19- Pandemie wurde erneut deutlich, wie wichtig ein effektiver Grundrechteschutz ist.

Wir mahnen erneut an, den Beauftragten und das große Know-how seines Hauses frühzeitig in Gesetzgebungsprozesse einzubinden. Dies ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern führt regelmäßig auch zu besseren politischen Entscheidungsgrundlagen. Auch als Parlament müssen und werden wir uns intensiv mit den Tätigkeitsberichten und ihren wichtigen Impulsen beschäftigen.

Denn die vor uns als Gesetzgeber liegenden Herausforderungen bleiben angesichts eines rasanten technologischen Fortschritts groß. Unter anderem weist der aktuelle Tätigkeitsbericht zu recht auf die herausragende Bedeutung des Grundrechtsschutzes bei der Nutzung von KI-Anwendungen und die Notwendigkeit zur Schaffung von Rechtsklarheit beim Beschäftigtendatenschutz hin.

Bei der Modernisierung der Verwaltung gibt es weiterhin viel zu tun, um ebenso bürgernahe wie verfassungskonforme Lösungen zu erarbeiten. Auch wenn es um die rechtliche Einhegung ausgeuferter Überwachungsbefugnisse, die Schaffung klarer Rechtsgrundlagen sowie guter Kontrollmechanismen durch Parlament und Aufsichtsbehörden geht, liegt noch viel Arbeit vor uns.

Wir freuen uns darauf, auch in Zukunft gemeinsam dafür zu streiten, dass die informationelle Selbstbestimmung gestärkt und die Integrität informationstechnischer Systeme sichergestellt wird. Hierfür sind starke Datenschutzbehörden im Bund und in den Ländern elementar.

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