Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags veranstaltet regelmäßig öffentliche Anhörungen. Die nächste Anhörung findet heute, am Mittwoch, den 11. Oktober 2023 von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr, im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Haus (PLH) des Deutschen Bundestags statt. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf bundestag.de übertragen. An dieser Stelle berichtet Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher, kurz über die Anhörung, die wesentlichen Inhalte und die geladenen Sachverständigen.

Hintergrund und Gegenstand der Anhörung:

Gegenstand der Anhörung ist ein Antrag der Unionsfraktion, in dem diese eine Verpflichtung zur sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen fordert (Antrag als .pdf). Neu ist dieser Vorstoß keinesfalls, eine verfassungskonforme Regelung enthält er nach Ansicht von Expertinnen und Experten auch nicht.

Seit nunmehr über fünfzehn Jahren scheitern die Befürworterinnen und Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung am Unterfangen, eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung dieses Instruments vorzulegen, was auch für die betroffenen Behörden zu massiver Rechtsunsicherheit führte. Obwohl es seit vielen Jahren in Deutschland faktisch keine Vorratsdatenspeicherung gibt, sind die Aufklärungsraten besser denn je.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit unseren Koalitionspartner glasklar darauf verständigt, die Bevölkerung zukünftig nicht mehr anlasslos zu überwachen, sondern stattdessen Gefahren zielgerichtet abzuwehren und eine insgesamt grundrechtsorientierte und rechtsstaatlich ausgestaltete Sicherheitspolitik zu verfolgen. Für uns Grüne ist klar: Anlasslose Massenüberwachung taugt nicht zur Abwehr konkreter Gefahren, gefährdet aber die Freiheit und die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger. Stattdessen sind unsere Antwort auf Bedrohungen zielgerichtete rechtsstaatliche Maßnahmen. Wir stehen ein für eine Abkehr von Methoden der ebenso nutzlosen wie bürgerrechtsfeindlichen anlasslosen Massenüberwachung.

Liste der Sachverständigen:

  • Hadmut Danisch, Informatiker, Berlin
  • Marina Hackenbroch, Bund Deutscher Kriminalbeamter e. V., Berlin, Stellv. Bundesvorsitzende, Vorsitzende Verband BKA
  • Dr. Mayeul Hiéramente, Dt. Anwaltverein e.V., Berlin, Mitglied im Ausschuss Gefahrenabwehrrecht
  • Tom Jennissen, Digitale Gesellschaft e. V., Berlin
  • Prof. Ulrich Kelber, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn
  • Dr. Benjamin Krause, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Abteilung VI – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), Oberstaatsanwalt
  • Martina Link, Vizepräsidentin beim Bundeskriminalamt, Berlin
  • Dr. Bijan Moini, Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V., Berlin
  • Dr. Oliver Piechaczek, Deutscher Richterbund e. V., Berlin, Staatsanwalt
  • Dr. Sabine Witting, Universität Leiden, Assistenzprofessorin
  • Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Universität Augsburg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht, Juristische Fakultät

Schriftliche Stellungnahmen:

Für die Sachverständigen besteht die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen einzureichen. Die Stellungnahmen werden nach Einreichung auf der Seite des Ausschusses hochgeladen.

Stream, Videoaufzeichnung und weitere Informationen:
Die Anhörung wird auf www.bundestag.de gestreamt. Im Nachgang wird voraussichtlich eine Videoaufzeichnung auf der Website des Bundestags zum Abruf bereitgehalten, auf die wir auch hier gerne noch einmal aufmerksam machen. Weitere Information zur öffentlichen Anhörung sowie zur Anmeldung findet ihr direkt auf den Seiten des Rechtsausschusses.

Tags

Comments are closed

Archive