In Kürze stehen in Berlin Beratungen zum Berliner Strafvollzugsgesetz an. Dabei wird es auch um die Möglichkeiten der Kommunikation der Gefangenen mit der Außenwelt gehen. Bisher ist die Nutzung des Internets im Strafvollzug auf Bildungsangebote wie beispielsweise ein Fernstudium an der Fernuniversität Hagen begrenzt. In Zeiten, in denen die digitalen Kommunikationswege immer wichtiger werden, wollen wir darüber sprechen, ob und wie es auch Gefangenen möglich gemacht werden kann, beispielsweise über E-Mail zu kommunizieren. Dabei müssen Sicherheitserwägungen selbstverständlich eine Rolle spielen. Andere europäische Länder wie beispielsweise Norwegen oder die Niederlande sowie England sind in dieser Hinsicht bereits weiter als Deutschland.
Im Dezember diesen Jahres findet die Weltkonferenz für Internationale Kommunikation (WCIT) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) statt. Die Internationale Fernmeldeunion ist eine zwischenstaatliche Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Auf der Weltkonferenz für Internationale Kommunikation wird die seit 1988 gültige International Telecommunication Regulations (ITRs) überarbeitet, mit der zentrale Richtlinien für Infrastrukturen des Netzes festlegt werden können. Wenn auch bisher wenig beachtet, können auf dieser Konferenz wichtige Entscheidungen über die infrastrukturelle Freiheit des Internets getroffen werden. Im Vorfeld der Vorbereitungen der Konferenz mehren sich besorgte Stimmen, dass durch die Überarbeitung der "International Telecommunications Regulations" Einschränkungen der Internet-Infrastrukturen an ICANN, IANA, W3C und anderen internationalen Organisationen vorbei durchgesetzt werden könnten. Konstantin hat die Bundesregierung bezüglich ihrer Positionen befragt.
Open Data, die öffentliche Verfügbarkeit von Daten nach bestimmten Kriterien, stand im Mittelpunkt der Sitzung der Projektgruppe „Demokratie und Staat“ am 7. Mai 2012. Wer sollte seine (Roh-)Daten in maschinenlesbarer Form veröffentlichen? Wie können die Schutzinteressen Dritter berücksichtigt werden? Für welche Daten macht eine Veröffentlichung keinen Sinn? Diese und andere Fragen wurden im Rahmen der letzten Projektgruppensitzung diskutiert. Anb dieser Stelle berichtet Konstantin aus der letzten projektgruppensitzung und macht auf den weiteren Fahrplan der Projektgruppe aufmerksam.
Am Montag, dem 21.05.2012 veranstaltet der Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages ab 13.00 Uhr ein öffentliches Gespräch mit Sachverständigen zum Thema "Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet". Das Gespräch wird in Sitzungssaal E.300 im Paul-Löbe-Haus stattfinden. Es wird live gestreamt werden. Interessierte können sich ab sofort beim Ausschusssekretariat anmelden.
Heute Morgen meldete das Deutschlandradio, das die Vorratsdatenspeicherung für die Koalition in dieser Legislaturperiode offenbar vom Tisch sei. Seit langem fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich endlich von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger zu verabschieden. Wenn die Koalition sich nun tatsächlich von der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet hat, wäre dies der einzig richtige Weg aus einem selbst verschuldeten Koalitionschaos. Nachdem die Befürworter einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung weder einen über Einzelfälle hinausgehenden Beleg des Nutzens, noch die verfassungsrechtlich saubere Umsetzbarkeit von Massenspeicherungen nachweisen konnten, bleibt der Bundesregierung nur eine Möglichkeit: Sie muss sich auf Europäischer Ebene mit aller Vehemenz für die Aufhebung der zugrundeliegenden Richtlinie aussprechen. Die Zeit des Taktierens auf Kosten der Bürgerrechte muss ein für allemal vorbei sein.
Wir Grünen stellten bereits im Frühjahr 2010 im Bundestag die erste Kleine Anfrage zu ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) und machten seitdem immer wieder bei zahlreichen Veranstaltungen, in verschiedenen Publikationen, in Anträgen, in Ausschussanhörungen und auch hier auf die vielfältigen Probleme bei ACTA aufmerksam – genauso wie eine kritische Fachöffentlichkeit und eine engagierte Zivilgesellschaft. Bislang ignorierte die Bundesregierung die immer wieder geäußerten Bedenken weitestgehend. Die ACTA-Ratifizierung legte sie nur auf Eis, hält aber weiterhin an der grundsätzlichen Richtigkeit des Abkommens fest. Die Bürgerinnen und Bürger fordern jedoch eindeutige Abkehr von ACTA. An einer entsprechenden Petition beteiligten sich über 61.000 Menschen. Gerade fand die Anhörung im Petitionsausschuss statt.
Heute debattierte der Innenausschuss des Deutschen Bundestages erneut über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und die zugrundeliegende Richtlinie. Zu Gast war unter anderem auch ein Vertreter der EU-Direktion Innere Sicherheit, der noch einmal die Erwartung der Europäischen Kommission, die bestehende Richtlinie umzusetzen, formulierte. Gleichzeitig machte der Kommissions-Vertreter noch einmal explizit darauf aufmerksam, dass die Kommission durchaus auch eine Verschärfung der Richtlinie in Betracht zieht - angesichts der Urteile mehrerer europäischer Verfassungsgerichte ein Szenario, das bislang innerhalb der deutschen Diskussion kaum beachtet wurde.
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