Heute hat die EU-Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Urheberrechtsreform vorgestellt. Gemeinsam mit Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, hat Tabea das vorgelegte Paket einen ersten Bewertung unterzogen. Angesichts des Stückwerks und des fehlenden Gestaltungswillens der Bundesregierung sowie der Kommission sind nationale und EU-Gerichte mittlerweile die stärksten Reformkräfte des Urheberrechts. Ein Armutszeugnis für den gestalterischen Anspruch der Gesetzgeber. Abgesehen von der verpflichtenden Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, zeigt sich die Bundesregierung klar reformunwillig. EU-Kommission und Bundesregierung picken sich einfachste Aspekte heraus, aber schieben wesentliche Reformen hinaus. Insgesamt sind die vergangenen Jahre trotz großspuriger Ankündigungen verlorene Jahre für die Modernisierung des Urheberrechts.
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Gerade hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Medien einen Anspruch auf anonymisierte Gerichtsentscheidungen auch vor Rechtskraft haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil einmal mehr die Auskunftsrechte der Vertreterinnen und Vertreter der Medien gegenüber dem Staat gestärkt. Dies stärkt nicht nur die Rechte von Journalistinnen und Journalisten und ermöglicht ihre unabhängige Kontrollfunktion, nur so können auch der Öffentlichkeit erst entscheidende Informationen zur Kenntnis gebracht werden.
Heute gingen die Breitbandförderkriterien durch das Kabinett. Die Förderkriterien für das Ausbauprogramm sind zu kurzsichtig gedacht. Damit werden viele Fördergelder in alte Kupferleitungen gesteckt, statt in die zukunftsfähige Glasfaser. Zukunftsfähige Technologien werden de facto benachteiligt, weil Bundesminister Dobrindt das Programm auf das Enddatum 2018 und 50Mbit/s konzipiert hat. Damit schließt er das Tor für nachhaltige Betreibermodelle und Glasfaser. Er verspielt die Zukunft dieses Landes. Wenn wir jetzt in Kupfer und Vectoring investieren, halten deren Übertragungsraten nicht mehr lange mit den Ansprüchen Schritt. Die Folge wird ein zweites Förderprogramm in der Zukunft sein, das viel Geld und Zeit kosten wird. Das hätte Dobrindt uns allen ersparen können.
Mit den Kriterien für das Breitbandförderprogramm des Bundes stellt die Bundesregierung die Weichen für die digitale Zukunft Deutschlands. Die Kritik an dem bisherigen Entwurf aber ist groß. Derzeit überarbeitet das Bundesministerium für digitale Infrastruktur die Kriterien im Entwurf des Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau. Daran arbeiten sie auch schon ziemlich lange. Zu sehen gab es den Entwurf aber erst vor gut einem Monat - leider nur für Eingeweihte. Wir Bundestagsabgeordnete der Opposition gehören offenbar nicht dazu. Über Umwege habe ich den Entwurf dennoch erhalten, obwohl ich immer wieder darum gebeten hatte. Auch diejenigen Verbände und Unternehmen, die den Entwurf bekamen, waren not amused. Aus zweierlei Gründen: Zum einen, weil sie nur 3,5 Werktage für ihre Stellungnahmen bekamen. Zum anderen, weil in diesen Kriterien einiges Unerfreuliches steckt. Mir liegen viele dieser Stellungnahmen vor, so dass ich mir selbst ein umfassendes Bild machen konnte. Die wichtigsten Probleme möchte ich hier dokumentieren.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der "Landesverrats-Affäre"? Muss der Gesetzgeber JournalistInnen besser schützen? Welche Probleme ergeben sich für die journalistische Arbeit? Mitschnitt des Livestreams von unserem Fachgespräch. Es diskutierten miteinander: Carola Witt (Justiziariat NDR), Dr. Christian Rath (Journalist, Schwerpunkt Rechtspolitik), Gunther Latsch (DER SPIEGEL), Dr. Nikolaos Gazeas (Universität Köln, Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht), Dr. Ulf Buermeyer (Richter am Landgericht Berlin), David Crawford (Senior Reporter CORRECT!V), Tabea Rößner MdB (Sprecherin für Medienpolitik, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion) und Hans-Christian Ströbele MdB (Mitglied im Rechtausschuss, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion).
Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung veröffentlicht, welche die Durchsuchung der Redaktion „Berliner Morgenpost“ und „Welt“ für rechtswidrig erklärt. Nach den Erfahrungen aus Spiegel, Cicero und nun netzpolitik.org sollte mit der jüngsten Entscheidung auch dem letzten Zweifler klar sein, dass mit dem hohen Schutzgut Pressefreiheit und Informantenschutz äußerst sorgsam umgegangen werden sollte.
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