Gerade hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgeschlagen, im Schengen-Raum wieder Passkontrollen bei Flugreisenden einzuführen. Konstantin hat klargestellt, dass es angesichts der tragischen GermanWings-Katastrophe – gerade als Gesetzgeber – zunächst gilt, kühlen Kopf zu bewahren und nicht aktionistisch irgendwelche Forderungen in den politischen Raum zu werfen. Als Grüne machen wir seit langem auf bestehende Defizite in Sachen Flugsicherheit aufmerksam. Die Bundesregierung setzte viel zu lang auf stigmatisierende und ineffektive Terroristen-Ausweise und bürgerrechtsfeindliche anlasslose Massenüberwachung aller Reisenden.
Seit langem weisen wir darauf hin, dass freie und quelloffene Software eine oftmals sicherere, wirtschaftlichere und nachhaltigere Alternative zu proprietärer Software darstellt, die häufig mit einer marktbeherrschenden Stellung weniger Anbieter einher geht, wodurch sich, das wissen wir nicht ernst seit den Enthüllungen Snowdens, vielfältige, v.a. auch sicherheitstechnische Nachteile für die Nutzerinnen und Nutzer ergeben. Vor diesem Hintergrund haben wir die Rückabwicklung eines der wichtigsten FOSS-Leuchtturmprojekte auf Bundesebene immer wieder kritisiert. Gerade haben wir erneut eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die wir zusammen mit der Free Software Foundation Europe und allen Interessierten auswerten.
Wenige Tage nach den Anschlägen von Paris waren sich alle Innenminister der Europäischen Union einig: Die EU-weite massenhafte Speicherung aller Fluggastdaten muss her. Etwas leiser, aber ebenso bestimmt wurde hinterhergeschickt, dass natürlich auch überall in der EU anlasslos die Telekommunikationsdaten gespeichert werden müssen. Leiser, weil es in Frankreich bereits seit Jahren die zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung gibt, die Anschläge aber trotzdem nicht verhindert wurden. Und leiser auch, weil der Europäische Gerichtshof erst vor weniger als einem Jahr mit einem Paukenschlag festgestellt hatte, dass die anlasslose Datenspeicherung mit den EU-Grundrechten auf Datenschutz und Privatsphäre nicht vereinbar ist.
Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir die „Bürgerrechte in der digitalen Welt“ zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit gemacht. Im Rahmen dieser Schwerpunktsetzung ist die Bundestagsfraktion derzeit bundesweit auf Tour. Unsere Infotour freiheit#vernetzt#sichern gibt Antworten auf derzeit drängende Fragen: Was muss der Gesetzgeber tun, um uns vor anlassloser Massenausspähung zu schützen? Wie können wir unsere Daten und Verbraucherrechte ausbauen? Wie muss die Sicherheit unserer Daten im Netz verbessert werden? Kurz: Wie können wir die Bürgerrechte in der digitalen Welt verteidigen? Am 14.04.2015 kommen wir nach Potsdam.
Sowohl netzpolitik.org als auch Spiegel Online berichten über die Verschärfung des sogenannten „Hackerparagraphen“, also § 202c StGB. Obwohl auch die SPD vor Kurzem noch den umstrittenen Paragraphen auf seine tatsächliche Sinnhaftigkeit und etwaige kontraproduktive Wirkungen hin evaluieren wollte, verschärft man nun mit Hinweis auf eine entsprechende EU-Richtlinie das Strafmaß für Vergehen nach § 202c StGB. Dies haben wir heute thematisiert, denn als Grüne sehen wir den Hackerparagraphen nach wie vor sehr kritisch
Im Zuge der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses am 19. März 2015 wurden zwei weitere Zeugen aus den Reihen des Bundesnachrichtendienstes (BND) angehört. Thematisch ging es zum einen noch einmal um die Operation EIKONAL, zum anderen um Fragen des G10-Schutzes und des Umgangs mit erfassten Kommunikationsdaten bis in die Gegenwart. In dieser Woche hört der Ausschuss zwei sehr interessante Zeugen – dieses Mal nicht vom Bundesnachrichtendienst (BND). Vielmehr werden Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, und Dr. Hans de With, von 1998 bis 2013 Vorsitzender der G10-Kommission des Bundestages, vor dem Ausschuss aussagen.
Der heute im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zum Bundesverfassungsschutzgesetz wird bislang medial weitgehend unkritisch als tatsächliche Reform und Konsequenz aus den Erfahrungen, die man im Zuge der anhaltenden Enthüllungen um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) gemacht hat, bewertet. Diese Bewertung teilen wir ausdrücklich nicht. Unsere Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung, der eben gerade nicht die notwendigen Konsequenzen zieht, sondern Bürgerrechte gefährdet und Massenüberwachung weiter legitimiert, haben Irene Mihalic, Sprecherin für Innere Sicherheit, und ich heute zum Ausdruck gebracht.
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