Das Europäische Parlament hat heute einen wichtigen Schritt zur gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität in Europa getan. Die Monopolbildung im Internet-Markt soll begrenzt und die Rechte der Endkunden sowie die Chancen für einen offenen und innovativen Markt gestärkt werden. Diese Richtungsentscheidung muss nun in den Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Europäischen Kommission durchgesetzt werden
Nun ist es amtlich: Das ZDF muss gehörig umbauen. Und andere Rundfunkanstalten werden ebenfalls nachjustieren müssen. Die teilweise allzu große Staatsnähe einiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten war bis zum öffentlichen Eklat mit dem ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender ein offenes Geheimnis. Eine Diskussion brodelte in betroffenen Kreisen schon länger vor sich hin. Der Fall Brender hat das Fass zum überlaufen gebracht und deutlich gezeigt, welche Auswüchse politische Machtinteressen haben können. Ich bin froh, dass dem nun erst mal ein Riegel vorgeschoben wurde.
Die letzten Wochen haben noch einmal klar belegt: Jeder unserer Schritte in Richtung Aufklärung im Zusammenhang mit der Affäre „Edathy“ bringt weitere Erkenntnisse und Ungereimtheiten ans Licht, insbesondere beim Bundeskriminalamt (BKA). Wir werden auch zukünftig alles daran setzen, die im Raum stehenden Fragen umfassend und mit allen parlamentarischen Mitteln aufzuklären. Es ist skandalös, dass der Innenausschuss über diese relevante Information erst aus unseren Parlamentarischen Anfragen erfährt. Tröpfchenweise immer Neues bekannt zu machen ist das Gegenteil einer vertrauensbildenden Maßnahme. Insgesamt steht daher die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses für uns damit weiterhin im Raum.
Webseiten, die wie ehemals kino.to, nachweislich überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten, dürfen laut einem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zukünftig nach richterlicher Anordnung gesperrt werden. Internet-Provider können demnach unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, vergleichbare illegale Webseiten zu sperren. Das Urteil hat heute für teils höchst unterschiedliche Interpretationen gesorgt. Während die einen das Urteil und die in ihm eingezogenen Hürden begrüßen, warnen andere mit Blick auf das Urteil vor einer drohenden flächendeckenden Einführung von Netzsperren. In seinem Beitrag zeichnet Konstantin noch einmal die seit langem geführte Diskussion um die Sinnhaftigkeit, die Effektivität und mögliche kontraproduktive Wirkungen von Netzsperren nach und ordnet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor diesem Hintergrund ein.
Das heutige Urteil ist eine kluge Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Macht der staatlichen Sphäre zu begrenzen. Das Urteil wird als eines der bedeutendsten Rundfunkurteile in die Geschichte eingehen. Es wird weite Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.
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