Das Europäische Parlament hat heute einen wichtigen Schritt zur gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität in Europa getan. Die Monopolbildung im Internet-Markt soll begrenzt und die Rechte der Endkunden sowie die Chancen für einen offenen und innovativen Markt gestärkt werden. Diese Richtungsentscheidung muss nun in den Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Europäischen Kommission durchgesetzt werden
Nun ist es amtlich: Das ZDF muss gehörig umbauen. Und andere Rundfunkanstalten werden ebenfalls nachjustieren müssen. Die teilweise allzu große Staatsnähe einiger öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten war bis zum öffentlichen Eklat mit dem ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender ein offenes Geheimnis. Eine Diskussion brodelte in betroffenen Kreisen schon länger vor sich hin. Der Fall Brender hat das Fass zum überlaufen gebracht und deutlich gezeigt, welche Auswüchse politische Machtinteressen haben können. Ich bin froh, dass dem nun erst mal ein Riegel vorgeschoben wurde.
Mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses geht die dringend benötigte weitere Aufklärung des größten Überwachungs- und Geheimdienstskandals einen entscheidenden Schritt voran. Als Grüne Bundestagsfraktion fordern wir die alte und neue Bundesregierung sowie die Europäische Kommission seit nunmehr einem dreiviertel Jahr immer wieder unmissverständlich auf, angesichts der durch den Whistleblower Edward Snowden bekannt gewordenen Überwachungspraktiken des britischen Geheimdienstes GCHQ im Allgemeinen und hinsichtlich des aus unserer Sicht klar EU-rechtswidrigen Einsatzes des Programms TEMPORA im Speziellen ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber dem Vereinigten Königreich Großbritannien einzuleiten. Die Untätigkeit von Bundesregierung und EU-Kommission ist nicht hinnehmbar. Daher haben wir gestern Kommissionspräsidenten Barroso noch einmal in einem Schreiben aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbrittanien einzuleiten.
Die letzten Wochen haben noch einmal klar belegt: Jeder unserer Schritte in Richtung Aufklärung im Zusammenhang mit der Affäre „Edathy“ bringt weitere Erkenntnisse und Ungereimtheiten ans Licht, insbesondere beim Bundeskriminalamt (BKA). Wir werden auch zukünftig alles daran setzen, die im Raum stehenden Fragen umfassend und mit allen parlamentarischen Mitteln aufzuklären. Es ist skandalös, dass der Innenausschuss über diese relevante Information erst aus unseren Parlamentarischen Anfragen erfährt. Tröpfchenweise immer Neues bekannt zu machen ist das Gegenteil einer vertrauensbildenden Maßnahme. Insgesamt steht daher die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses für uns damit weiterhin im Raum.
Webseiten, die wie ehemals kino.to, nachweislich überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten, dürfen laut einem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zukünftig nach richterlicher Anordnung gesperrt werden. Internet-Provider können demnach unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, vergleichbare illegale Webseiten zu sperren. Das Urteil hat heute für teils höchst unterschiedliche Interpretationen gesorgt. Während die einen das Urteil und die in ihm eingezogenen Hürden begrüßen, warnen andere mit Blick auf das Urteil vor einer drohenden flächendeckenden Einführung von Netzsperren. In seinem Beitrag zeichnet Konstantin noch einmal die seit langem geführte Diskussion um die Sinnhaftigkeit, die Effektivität und mögliche kontraproduktive Wirkungen von Netzsperren nach und ordnet das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor diesem Hintergrund ein.
Der Verbraucheralltag findet immer mehr online statt: Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen online, kommunizieren über soziale Netzwerke, nutzen Bewertungsplattformen für die Auswahl von Hotels oder Vergleichsportale für die Flugbuchung, kaufen digitale Güter wie Musikdateien oder E-Books oder streamen Filme. Neben zahlreichen Vorteilen für die VerbraucherInnen lauern auch einige Risiken. Um verschiedene Aspekte des digitalen Verbraucher- und Datenschutzes zu beleuchten und diskutieren, lädt die Fraktion zur Konferenz „Verbrauchermacht in der digitalen Welt? freiheit#vernetzt#sichern“.
Das heutige Urteil ist eine kluge Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Macht der staatlichen Sphäre zu begrenzen. Das Urteil wird als eines der bedeutendsten Rundfunkurteile in die Geschichte eingehen. Es wird weite Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.
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