Die jüngsten Enthüllungen der milliardenfachen Erfassung von Standortdaten durch den US-amerikanischen Geheimdienst NSA zeigen klar: Die Kontinuität der Realitätsverweigerung der Bundeskanzlerin macht sprachlos. Kanzlerin Merkel muss endlich erkennen: Der Rechtsstaat muss mit allen demokratischen Mitteln verteidigt werden. Tun wir dies nicht, verlieren wir ihn. Die bisherigen Antworten der Bundesregierung auf den größten Bürgerrechtsskandal jemals sind kaum mehr als Schall und Rauch. Sämtliche ihrer Aktivitäten sind reine Placebos. Die Bundesregierung muss endlich entschlossen handeln und den Grundrechts- und Menschenrechtsschutz sicherstellen.
Wenige Tage ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Die innen- und netzpolitische Bewertung des Vertragswerks fällt eher mau aus. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vertragswerk verheerend. Es droht ein schwarz-roter Ausverkauf des Daten- und Grundrechtsschutzes. Neben der Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der großkoalitionären Abwicklung der Stiftung Datenschutz hat vor allem die Diskussion um die - zumindest vorübergehende - Verlängerung der Amtszeit Peter Schaars für Verwirrung gesorgt. Die Amtszeit von Peter Schaar soll offenbar nicht verlängert werden – auch nicht für eine Übergangszeit. Hiergegen protestieren wir scharf. Der Umgang der Bundesregierung ist den Verdiensten des Beauftragten absolut unwürdig.
Die Datenschutzgrundverordnung der EU ist einer der Punkte, über die der Rat der Innen- und Justizminister auf seiner Sitzung heute und morgen (5./6. Dezember) diskutiert. Als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Datenschutzgrundverordnung hat Jan den Rat heute noch einmal aufgefordert, in Sachen Datenschutzgrundverordnung nicht länger auder Bremse zu stehen.
Ab sofort wollen wir Euch in der Rubrik „Kurz notiert“ sehr zeitnah über interessante aktuelle Entwicklungen aus dem Bundestag unterrichten. Heute berichtet Konstantin in aller Kürze über die „Diskussion“ unseres Antrags zum Ausspäh- und Geheimdienstskandal im neu eingerichteten Hauptausschuss des Bundestages. Dort wurde heute klar: Weder die alte, noch die neue Bundesregierung weigern sich, endlich die notwendigen Konsequenzen aus dem Skandal zu ziehen.
In dieser Sitzung der Sonderuntersuchung stelle ich das Arbeitspapier "Das Verhältnis von Überwachungspraktiken in der EU und den USA und der EU-Datenschutz" vor (gegen 16.50 Uhr), Co-Autor ist Berichterstatter Claude Moraes. Außerdem stehen die Vorstellung weiterer Arbeitspapiere sowie die Themen IT-Sicherheit der EU-Institutionen und der Einfluss von Massenüberwachung auf das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten auf der Tagesordnung.
Nachdem wir als Grüne Bundestagsfraktion in der Vergangenheit bereits sehr umfangreiche eine Kleine Anfragen zur "Überwachung der Internet- und Telekommunikation durch Geheimdienste der USA, Großbritanniens und in Deutschland" sowie zu "Geheimen Kooperationsprojekten zwischen deutschen und US-Geheimdiensten" gestellt haben, hatten wir zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre Anfang November 2013 eine weitere Kleine Anfrage mit dem Titel "Vorgehen der Bundesregierung gegen die US-Überwachung der Internet- und Telekommunikation in Deutschland und insbesondere die der Bundeskanzlerin" an die Bundesregierung gerichtet. Zwischenzeitlich hatte die Bundesregierung um Aufschub bei der Beanmtwortung gebeten. Die hoffentlich umso aufschlussreichere Antwort erwarten wir nun Mitte Dezember. An dieser Stelle berichten wir schon einmal über die Fragen, die wir an die Bundesregierung gerichtet hatten.
Aus den Reihen der grünen Bundestagsfraktion haben Abgeordnete in den vergangenen Jahren immer wieder Fragen über die Kenntnisse der Bundesregierung an US-amerikanischen Missionen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die deutsche Beteiligung gestellt. Hierzu hatten Süddeutsche und NDR in den letzten Wochen immer wieder berichtet und neue Erkenntnisse ans Tageslicht gebracht. Die Grüne Bundestagsfraktion hatte eine Sondersitzung des Bundestages beantragt, in der sich die Bundesregierung in einer Fragestunde den Fragen der Abgeordneten stellt.
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