Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung dieses grundlegenden Prinzips des Internets wie wir es heute kennen, bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundesdeutscher wie auf europäischer Ebene intensiv geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes vor einem guten Jahr eine Untersuchung in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischer – Handlungen auszuloten. Erste Ergebnisse der Studie, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen, liegen nun vor - und sollen im Rahmen eines öffentlichen Expertenegsprächs am 5. November im Bundestag erörtert werden.
Die Geschichte des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks und der Union ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Während das Grundgesetz die Unabhängigkeit und Staatsferne von ARD und ZDF garantiert, glauben die Konservativen wohl immer noch, dass das für sie nicht so gilt.
Bereits in der nächsten Öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Petition zur Aufhebung der Gema-Vermutung beraten werden. Die Petition hat mit über 62.000 Mitzeichnern das für eine Öffentliche Ausschusssitzung nötige Quorum bei Weitem überschritten. Dass die Petition nun so zeitnah nach Ende der Mitzeichnung im Ausschuss beraten wird, freut uns. Die Öffentliche Ausschusssitzung wird am 5. November im Raum 4.900 (Europasaal) des Paul-Löbe-Hauses stattfinden. Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen wollen, können sich beim Sekretariat des Petitionsausschusses anmelden. Wer es nicht zu der Anhörung des Petitionsausschusses schafft, kann die Sitzung live im Stream verfolgen.
Gestern Abend beriet der Bundestag in erster Lesung zwei Initiativen, die beide das Ziel verfolgen, Betreiber von öffentlichen WLANs von der Störerhaftung auszunehmen. Ähnliche Initiativen legten vorher bereits die Justizministerkonferenz und der Bundesrat vor. Während die SPD nun einen weiteren Antrag hierzu vorlegte, machte die Fraktion Die Linke "Nägel mit Köpfen" und legte einen konkreten Gesetzesentwurf vor, der das Ziel verfolgt, das Telemediengesetz (TMG) zu ändern. Als Grüne, das könnt Ihr meiner unten stehenden Rede, die wir hier dokumentieren, entnehmen, begrüßen wir die beiden Initiativen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung, die dies bereits angekündigt hat, sich nun ebenfalls dem Problem der großen Rechtsunsicherheit bei Betreibern von WLAN-Netzwerken annimmt und behalten uns gleichzeitig vor, im Zuge der nun beginnenden parlamentarischen Beratungen noch einen eigenen konkreten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
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